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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 341. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Verordnungen vom 23. Juli und resp. 30. August 1822 we gen der Ausstellung vonHekmathscheinen an Inländer, welche sich in auswärtigen Staaten niederlaffen wollen, nach wie vor in Anwendbarkeit bleiben, damit nicht diesfalls, insonderheit in Folge der Disposition Z. 15. des vorliegenden Gesetzes, Mißdeutungen entstehen. — End lich hat die Deputation noch darauf aufmerksam zu machen, daß das gedruckte Protokoll der 2. Kammer vom 16. Juli 1834 eine Wortverwechselung enthalt, welche eigentlich das Gegentheil be sagt von dem, was man beschließen wollen. Die Aufforderung im Decrete ging dahin, sich zu erklären: ob sie sich mit dem Grundsätze des vorigen Entwurfs, daß mehrjähriger Wohnsitz eineHeimath begründe, einverstehen wollten? Die Deputation schlug vor: dieß zu verneinen und zu erklären, man sei der Ansicht, daß Wohnsitz niemals eine Heimath begründe. Nun lautet aber das Protokoll: es hätten sich 43 Stimmen dagegen und nur 12 dafür ent schieden, sich so zu erklären, wie es die Deput. vorgeschlagen. Wie indessen die ständische Schrift, wornach von beiden Kammern dem Deputationsvorschlage auf Verneinung der im Decrete gestellten Frage beigepflichtet wird, auch in der 2. Kam mer Genehmigung erhalten hat; so wird sich eine Berichtigung des gedachten Protokolls dann vollends verüberflüssigen, wenn der vorliegende Gesetzentwurf Annahme findet. Beide §tz. werden einstimmig angenommen, wie sie der Ge setzentwurf enthält. Auch in Bezug auf den von der Deputation gestellten An trag wird nichts erinnert, und die Frage: Will die Kammer, daß dieser Antrag in der Schrift gestellt werde? sofort einstim mig bejaht. Referent, Abg. Roux bemerkt noch schließlich, daß eine Petition an diel. Deputation abgegeben worden sei, deren Zweck dahin gehe, daß der 2jährige Wohnsitz das Heimathsrecht nicht begründen möchte. Da durch das vorliegende Gesetz Abhilfe ge schehen sei, so erledige sich diese Petition, wie sich auch die Be merkung der Deputation, in Bezug auf das gedruckte Protokoll erledige, wenn man ein Komma hcreinsttze. Abg. v. Thiel au: Ich habe mir am Anfänge der Dis kussion Vorbehalten, zwei Anträge zu stellen. Es ist ausge macht, daß es wünfchenswerth ist, das Gesetz schleunigst ins Leben gefetzt zu sehen; ob aber das Gesetz noch in der jenseitigen Kammer vollständig berathen werden wird, ist zweifelhaft, und ich beantrage daher, daß man die Regierung entweder bevoll mächtige, gemäß Z. 88. diese Bestimmungen durch Verordnun gen kn das Land zu erlassen, oder, daß man sie ersuche, den einstimmig gefaßten Beschluß über den Grundsatz des Heimaths- rechtes den Behörden bekannt zu machen, damit diese sich bei der Entscheidung darnach richten. Vicepräsident: Ich bemerke nur, daß die I. Kam mer sich sofort damit beschäftigen wird, und kein Zweifel statt finden dürfte, daß es noch in der 1. Kammer zur Beschluss nähme kommt. Abg. v. Thielau: Ich bescheide mich; nur wünsche ich nicht, daß zuletzt nichts geschehe; denn es ist Lieser Gegenstand eines der dringendsten Bedürfnisse. Ich habe den Antrag schriftlich aufgesetzt und er heißt: Die Staatsregierung zu ersu chen, den Aufenthaltsort bei Entscheidungen über streitige Fälle vrr Heimathsangelegenherten fernerhin von den Behörden nicht mehr berücksichtigen zu.lassen. Dieser Antrag findet von Seiten der Kammer einstimmige Annahme, und eS äußert dann noch Abg. Runde: Ich möchte noch einen Gegenstand in An regung bringen. Man hat in der I. Kammer geglaubt, es würde uns dieses Gesetz länger aufhalten, und wahrscheinlich ist dort der Entschluß vorhanden, die Berathung dieses Gese tzes zu suspendiren. Da aber das Gesetz hier sobald Erledigung gefunden hat, so möchte ich mir die Frage erlauben, ob nicht von Seiten der 2. Kammer der 1. Kammer der besondere Wunsch zu erkennen gegeben werde, alles Mögliche zu thun, um dieses Gesetz noch zu berathen. Referent, Abg. Roux: Ich glaube, es ist der Wunsch des ganzen Landes und es bedarf nicht dieses besonder« Wun sches. Ich werde die Beschlüsse der 2. Kammer noch heute Abend dem Referenten der 1. Kammer zustellen, und bin über zeugt, daß das, was nur möglich ist, von Seiten der 1. Kam mer geschieht. Auf den Wunsch des Abg. Runde stellt indessen der Präsident die Frage: Ist die Kammer gemeint, daß von Seiten der 2. Kammer ausdrücklich ausgesprochen werde, daß sie wünsche, es möchte wegen der Wichtigkeit des Gegen standes von Seiten der 1. Kammer möglich gemacht werden, das Heimathßgesetz noch im Laufe dieses Landtags zu berathen? Man ist einstimmig damit einverstanden, und rö wird nun, nachdem der anwesende Regierungscommissar den Sitzungssaal verlassen hatte, über die Annahme des ganzen Gesetzentwurfs durch Namensaufruf abgestimmt, und es erklären sich 61 Mit glieder dafür und nm I (Abg. Hänel auf Nauenstein) d a- gegen. Die Sitzung wird darnach gegen 9 Uhr Abends geschlossen. Dreihundert und neunzehnte öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 23. October 1834. Schluß dec Berathung des Berichts der 1. Deputation, den Entwurf eines Gesetzes über die Volksschulen betr.— Berathung des Berichts der L. Der putation, dis Organisation der evangelisch-lutherisch kirchlichen Mittelbe- Horben betr- Die Sitzung beginnt halb 11 Uhr. Es wird zuvörderst das vom Bürgermeister Ritterstädt über die Frühsitzung vom 21. d. M-, und das vom Secr. Hartz über die gestrige Siz- zung ausgenommen« Protokoll verlesen, von der Kammer geneh miget, und beide durch v.Weust (auf Lhosftll) und AmtS- hauptmann v. Melck mit unterzeichnet. Auf der Registrande befindet sich; 1,2, 3,4) Vier Protorollextracte der 2. Kammer/die Ge nehmigung der Schrift, die zweifelhaften Rechtsfragen betref fend, die Genehmigung der Schrift wegen des Gewerb- und Personalsteuergesetzes betreffend, die anderweite Berathung
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