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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 61. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-01-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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Staatsminister v. Friesen: Man hat bei dieser Ver wendung hauptsächlich im Auge gehabt, daß es oftnothwen- dig ist, Erkundigungen über neue Colonialetablissements in den überseeischen Ländern einzuziehen, da es oft wünschens- werth ist, hierüber genaue Auskunft zu erhalten. Man läßt Lei den Consuln anfragen, welche dann erst Erkundigungen einziehen und Auskunft crtheilen. Dafür werden mancherlei kleine Ausgaben nothwendig. Cs sind auch einzelne Personen aus Sachsen, welche sich in Amerika befinden, veranlaßt wor den, Bericht zu erstatten über neue Etablissements, welche sich gebildet haben, und über alles das, was sonst für das Auswan- derungswefen von Interesse ist. Auch diese haben dafür kleine Honorare bekommen. Das sind solche Fälle, wo für allgemeine Auswanderungszwecke etwas verwendet worden ist, ohne daß es den einzelnen Auswanderern zu Gute geht. Ueberdies ist auch in dieser Beziehung abzuwarten, ob von dem Auswan derungsverein noch besondere zweckmäßige Vorschläge an die Regierung kommen. Es wäre möglich, daß sich noch andere Wege zur Verwendung dieser Gelder darbieten dürften. Die Abficht derRegierung ist, daß nicht einzelne Personen zu ihrem eignen Nutzen in Bezug aufAuswanderung über diese Gelder disponiren können. Secretair v. Pvlenz: Ich hatte hier die Frage stellen wollen, ob etwas Näheres darüber bekannt geworden ist, daß durch Untreue Einzelner von den für Auswanderungszwecke gesammelten Geldern etwas verloren gegangen ist. Ist die Summe der 2500 Thaler gesichert? Staatsminister v. Fr ie seit: Diese Frage scheint auf einer Verwechselung zu beruhen. Von dem Gelds für Äus- wanderungszwecke ist nichts verloren. Es ist bei der Leipziger Bank depvnirt und Alles Noch vorhanden. Der Fäll, auf welchen der geehrte Fragstellek anspielt, ist ein ganz anderer. Es hatte nämlich ein Individuum die Erlaubniß erhalten, für die Blinden- und Taubstummenanstalt nicht sowohl eine Sammlung zu machen, als vielmehr für eine Schrift, die er für diese Anstalten herausgeben wöllte, Subscribenten im Lande zu sammeln. Hier ist allerdings etwas der angegebenen Art vorgefallen, es steht aber mit denk vorliegenden Gegenstände in keiner Verbindung. Secretair v-Pol en z: Ich bin dem Herrn Staats- niinistsr sehr dqnkbar für diese Auskunft, Es war also meiner seits eine Verwechselung. i . .. Präsident v, SchvnfelL: Wenn Niemand weiter zu sprechen begehrt, so schließe ich die Debatte.und gebe dem er lauchten Herrn Referenten das Schlußwort. . ' Referent Pklilz Johann: Ich verzichte darauf. . Präsident^ Schönfeld: Es wird darauf verzichtet und ich kann zur Fragstellung übergehen. Der Antrag lautet: „dahinMeranstalrungzütreffen, dast-d^Ertrag der Sammlungen an2500Thaler nicht zu Unter- t. K. (4. Abonnement.) stützung einzeln er Auswanderer, sondern nur zü allgemeinen Auswanderungszwecken verwendet werde.", Die Deputation rathetan, dem Anträge beizutreten, undichfrage: ob dicKammermitdemGutachten der Deputation übereinstimmt? — Einstimmig Ja. Referent Prinz Johann: Der vierte Antrag geht dahin: „das Auswanderungsagentenwesen einer zweckent sprechenden Controls zu unterwerfen." Derselbe scheint der Deputation als ihren im Allgemei nen entwickelten Ansichten gemäß ebenfalls zur Annahme sich zu eignen. Es ist auch die Absicht der Regierung, dies zu thun, wie aus dem allerhöchsten Dekrete zu ersehen iß. Präsident v. Schönfcls: Wenn Niemand zu sprechen gemeint ist, so frage ich die Kammer: ob siedem v o n dem hochgestellten Referenten erwähnten Antrag ihre Zustimmung ertheilen will? — Einstimmig Ja. Referent PrinzIohann: Der fünfte Antrag endlich lautet: „von weitern Maaßregeln aber bezüglich des AuS- wanderungswesens, namentlich von den unter 1, 3 und 5 Seite 560 der Regierungsvorlage bezeich neten Maaßregeln abzusehem" Die hiernach ausdrücklich in Wegfall gebrachten Maaß regeln würden . 1) die Gewährung von Beihülfen an die Auswanderungs vereine zu ihren Verwaltungskosten (P.1), 2) die Ermiethung ganzer Schiffe zur Ueberfahrt und Bei ordnung eines "Auffichtsbeamten während derselben (P- 3), 3) die llebertragung des Aufwandes der Vorarbeiten für größere Auswanderungspläne (P. 5) sein. . . Daß die Deputation die Maaßregel unter 3, sowie das Ermiethen ganzer Schiffe ihren allgemeinen Ansichten nach ohnehin nicht befürworten könnte, liegt aM Tage. Die Bei ordnung von Aufsichtsbeamten scheint darum mittder nöthig, weil die vereinigten Staaten durch ein neuerdings erlassenes Gesetz strenge Vorschriften in Bezug des Transports der Aus wanderer gegeben haben uüd kein Schiff emlaufen lassen, das diesen Anforderungen nichhgenügt. Ich Muß bemerken, daß der Erfindungsgeist der Auswan derungsagenten den Weg entdeckt hat, in den englischen Colo nien zu landen und die Auswanderer nach den vereinigten Staaten zu verbreiten, welcher zum Lheil diese Bestimmung wieder umgeht. Endlich'dürfte auch die Maaßregel unter 1 hei denjetzigen Verhältnissen der Äuswgndrrungsvereine, wie sie die Ber lage unter P schildert, kaum an der Zeit fein. Allerdings wird durch den Antrag der zweiten Kammer auch einTheil der von derRegierung in den Punkten 2 und 4 der Beilage D vorgeschlagenen Maaßregeln, soweit solche 20
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