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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 75. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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Präsident v. Schönfels: „Zweitens soll die Aus zahlung nicht eher erfolgen k) als nicht mit Zuversicht zu erwarten steht,daßsämmtlicheBundesftaaten nicht nur die bisher ausgeschriebenen Beiträge, sondern auch die fernern, zur Unterhaltung und Ausbildung der gedachten Flotte nöthig werdend en Beiträg e, einzahlen werden undna- mentlich die beiden größten deutschen Staaten bei dieser Flotte sich gemeinschaftlich mit den übrigen deutschen Staaten betheiligen, sei es durch Beitäge an Geld oder durch Stellung ihres Contingents in natura." Jchsrageauch hier: ob die Kammer gemeint ist, diese Voraussetzung anzunehmen ? — Einstimmig Ja. Präsident v. Schönfels: Endlich wird diedritteFrage auf den Antrag von der Deputation zu stellen sein, der so lautet: „dieStaatsregierung wolle von dem wei tern Verlaufe und dem Resultate derBerhand- lu ng en der Ständeversammlu ng seiner Zeit Mi t- theilung zugehen lassen." Ich frage: ob die Kammer diesen Antrag ihrer Deputation zu dem ihrigen machen will? — Einstimmig Ja. Präsident v. Schönfels: Und sowit wäre dieser Ge genstand erledigt. Etwas Weiteres befindet sich auf unserer Tagesordnung nicht, es müßte denn die Kammer geneigt sein, einige mündliche Vorträge der vierten Deputation an zuhören. Sofern sich keine Stimme dagegen erklärt, werde ich annehmen, daß die vierte Deputation einige mündliche Vorträge noch halten wird, und ich fordere dazu auf Herrn v. Erdmannsdorf als Referenten des Berichtes über die Peti tion des Vereins zumFrauenschutz, zuvörderst Vortrag zu er statten. Referent v. Erdmannsdorf: Die geehrte Kammer wird sich entsinnen, das der Verein zum Frauenschutz bei der Ständeversammlung mit der Bitte eingekommen ist, dieselbe wolle sich bei der hoben Staatsregierung dafür verwenden, daß dem Vereine für seine Zwecke ein für allemal eine Unter stützung von 500 Lhaler gewährt werde. Die erste Kammer beschloß aufAntrag ihrer vierten Deputation, dieses Gesuch zu befürworten; die zweite Kammer hingegen hat sich nicht be wogen gefunden, darauf einzugehen, hat vielmehr beschlossen, dies Gesuch nicht zu befürworten. Es ist nun die Frage, ob die Kammer gesonnen sei, auf ihrem früheren Beschlüsse zu verharren. Ihre Deputation muß Ihnen allerdings Vorschlä gen, zur Zeit auf Ihrem früheren Beschlüsse zu verharren. Es würde dann ein Vereinigungsverfahren einzutreten haben und hoffentlich ein vermittelnder Vorschlag durchzubringen sein, wie wir ihn bei einer andern Gelegenheit, nämlich bei -em Petitum der Diaconiffenanstalt um eine Unterstützung, bereits durchgebracht haben. Dazu würde aber allerdings nöthig sein, daß die Kammer zur Zeit bei ihrem früheren Be schlüsse beharrt, und Ihre Deputation erlaubt sich, dies vor zuschlagen. Präsident v.Schönfels: Dafern Niemand etwas gegen den Vorschlag des Herrn Referenten einwendet, würde ich zur Fragstellung übergehen können und die Frage an dieKam- merrichten: obSie inBezug auf das, was vomHerrn Referenten vorgetragen worden ist, auf den frü heren Beschlüssen beharren will? —Gegen eine Stimme Ja. Referent v. Erdmannsdorf: Es ist ferner noch Vor trag zu erstatten über eine Differenz, welche mit der zweiten Kammer hinsichtlich einer Petition des Grundstücksbesitzers Gottlob August Mönch obwaltet. Derselbe hat sich an die Standeversammlung mit der Bitte gewendet, daß dieselbe bei der Staatsregierung sich verwenden möge, um die Abstellung mehrerer Uebelstände zu bewirken, welche bei dem Abbaue der Braun- und Steinkohlen herrschen. Die Staatsregierung hat sich sowohl in der zweiten Kammer, als in der Deputation Ihrer Kammer dahin ausgesprochen, daß ihr dieseUebelstände durchaus nicht fremd seien, daß sie sie vollständig anerkenne und nur noch darüber schwanke, ob diesen Uebelstände» auf dem Wege des Gesetzes oder auf dem Wege der Verordnung abgeholfen werden solle. Die Deputationen beider Kammern glaubten nach dieser Erklärung der Regierung sich des Ein gehens auf den Inhalt der Petition selbst um so mehr enthal ten zu müssen, als beiden Deputationen die technischen berg männischen Kenntnisse abgingen. DieDeputation der zweiten Kammer schlug ihrer Kammer vor, den Beschluß zu fassen, die Petition zur Erwägung und nach Befinden Berücksichtig ung von zwei Punkten zu empfehlen, drei Punkte der Petition aber auf sich beruhen zu lassen. Dieser Vorschlag wurde in der zweiten Kammer angenommen. Ein Anderes schlug Ih nen Ihre Deputation vor. Für's Erste muß ich mich selbst eines Versehens zeihen, welches ich bei dem damaligen Vor trag begangen habe. DieDeputation Ihrer Kammer wünschte ebenso, wie die der jenseitigen Kammer, die Abgabe dieser Pe tition an die Regierung zur Erwägung und nach Befinden Berücksichtigung vorzuschlagen. Ich weiß nun nicht, ob ich wirklich so gesagt habe, aber es steht so im Protocoll, und ich muß daher glauben, daß ich wirklich so gesprochen und der Kammer empfohlen habe, die Petition blos zur Berücksichtig ung der Staatsregierung zu empfehlen. Die Kammer geneh migte dies, und darin besteht der erste Differenzpunkt. Die zweite Kammer hat beschlossen, die Petition zur Erwägung und nach Befinden Berücksichtigung an die Regierung abzu geben, die erste Kammer blos zur Berücksichtigung. Ein zweiter Differenzpunkt besteht darin: Die zweite Kammer Hal, wie schon erwähnt, blos zwei Punkte befürwortet, drei aber auf sich beruhen lassen, obschon sie selbst sagt, daß ihr die bergmännischen Kenntnisse abgkngen. Da Ihre Deputation nun von derselben Ansicht ausging, so glaubte sie, da ihr die bergmännischen Kenntnisse abgingen, und auf der andern Seite die Staatsregierung erklärt hat, sie erkenne die Uebel- ständeanund werdeBedacht nehmen, ihnen abzuhelfen, eines Eingehens auf die Petition sich enthalten nnd dieselbe in
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