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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 93. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-04-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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Herrn v. Egidy nur noch meinen eigener: hinzuzufügen. Die Erfahrung hat mich gelehrt, daß abscheulicher Mißbrauch mit den Schußwaffen getrieben wird, daß die Leute auf den Dör fern Herumlaufen und mit der Flinte auf eine solche Weise Herumschießen, daß allerdings die größte Lebens- und Feuers gefahr daraus entsteht. Was den Antrag betrifft, daß die Staatsregierung sich bewogen finden möge, das Mandat von 1810, den Gebrauch der Schießgewehre betreffend, einzu schärfen, so bin ich deshalb des Dafürhaltens, daß es doch wohl keines Antrags bedarf, sondern daß es genügen würde, nur um eine solche Einschärfung hier zu bitten. v. Biedermann : Es würde in Bezug auf meine an gekündigte Abstimmung mir sehr zur Beruhigung gereichen, und ich glaube, derselbe Fall wird wohl auch bei mehreren Mitgliedern eintreten, wenn ich Seiten des Herr Staatsmini- sters die Erklärung vernehmen könnte, daß das Ministerium des Innern sich die Entscheidung in solchen Fällen unmittel bar Vorbehalten, sie nicht den Unterbehörden überlassen wolle. Ich ersuche den Herrn Staatsminister, sich darüber zu er klären, welches die Absicht des Ministeriums in dieser Be ziehung sei. Staatsminister v. Friesen: Diese Erklärung gebe ich hiermit ab. v.Welck: Ich könnte mich nach der Erklärung, die so eben vom Ministertische aus erfolgt ist, eigentlich des Wortes begeben; ich ergreife dasselbe nur noch, um die Ueberzeugung auszusprechen, daß das hohe Staatsministerium gewiß wäh rend dieser Discussion zurUeberzeugung gekommen sein wird, daß es eigentlich der allgemeine Wunsch sei, diesem Zusatze nicht beizutreten, und daß nur der Drang der Umstände uns noch dazu veranlaßt; es ist unverkennbar der Wunsch der großen Mehrzahl der Kammermitglieder, daß nur in den allerdringendsten Fallen eine Ausnahme von der früher» Be stimmung gemacht werden möge. Es scheint die Erklärung, die der Herr Staatsminister soeben gab, daß die Ausnahme fälle lediglich von dem Ministerium selbst bestimmt werden sollen, uns hinreichende Bürgschaft zu geben, daß unsere Wünsche erfüllt werden. Grafzü Solms-Wildenfels: Könnte man nicht die Ausnahmefalle näher angeben, die gewünscht werden, wobei die Staatsregierung ermächtigt werden soll, die Jagdbezirke zu bestimmen? Der Herr Staatsminister hat gesagt, daß er selbst wünschte, einen nähern Anhalt zu haben. Ich wünsche, daß die Kammer sich darüber entscheiden möchte, was man unter diesen Ausnahmefällen verstehen soll. Präsident v. Schönfels: Sollte ein besonderer Antrag auf das, was Se. Erlaucht der Herr Graf zu Solms äußerte, «ingebracht werden, so würde meinerseits derselbe zur Unter stützung zu bringen sein; wenn aber hinsichtlich dessen, was der Herr Graf zu Solms äußerte, Niemand einen Antrag ein zubringen gedenkt, so scheint es, als wenn die Debatte sich im Ganzen erschöpft hätte. v. Friesen: Wenn nur der Herr Protokollführer die Güte hat, die Erklärung des Herrn Staatsministers in's Protocoll aufzunehmen, so kann ich mich vollkommen be ruhigt finden. Secretair v. Po lenz: Ich bin eben im Begriffe, sie niederzuschreiben. Präsident v. Schönfels: Wenn Niemand weiter das Wort zu ergreifen gedenkt, so schließe ich die Debatte und er- theile dem Herrn Referenten das Schlußwort. Referent Bürgermeister Hennig: Ich wiederhole nur, daß der Antrag eine Ausnahme sein soll; es geht dies aus drei Punkten hervor. Erstlich aus der Fassung des Antrags selbst. Der Herr Antragsteller hat selbst ausdrücklich erklärt: ausnahmsweise soll die Staatsregierung zur Bildung von Bezirken zu 150 Ackern ermächtigt sein. Zweitens geht es hervor aus dem Protokolle, welches ich bereits vorgelesen habe. Dort heißt es ausdrücklich: „und durch welche der Antragsteller die Ausnahme von der Punkt 1 bestimmten Regel festgestellt wissen will." Drittens geht es aus den Verhandlungen der zweiten Kammer hervor, über die uns Herr Bürgermeister Müller eben Mittheilung gemacht hat. Also eine Ausnahme ist es jedenfalls, eine Ausnahme darf aber die Regel nur in den seltensten Fällen alteriren. Präsident v. Schönfcls: Ich werde nun zur Abstim mung übergehen; ich werde aber die Anträge, um die es sich handelt, nochmals zur Kenntniß der Kammer bringen. Der Hauptantrag, den ich jetzt verlesen werde, lautet so: „Die. Staatsregierung wird hiermit ermächtigt, im Verordnungs wege und mit thunlichster Berücksichtigung der bei Be- rathung des Jagdgesetzentwurfs in beiden Kammern gemein schaftlich gefaßten Beschlüsse zu bestimmen: 1) daß diejenigen. Gemeinden, welche weniger als 300 Acker Areal umfassen, aber auf Grund der Verordnung vom 13. August 1849 ge genwärtig selbstständige Jagdbezirke bilden, als solche bald- thunlichst aufgelöst und mit benachbarten Gemeindebezirken zu größeren Jagdbezirken vereinigt werden." Es würde sich nun hier der Zusatz anschließen, der so lautet: „zugleich aber auch die Staatsregierung zu ersuchen, in Fallen, wo die vor dem 2. März 1849 nicht jagdberechtigt gewesenen Mitglieder einer einzelnen Flurgemeinde ein zusammenhängendes Jagd areal von mindestens 150 Ackern besitzen, auf deren Ansuchen, wenn nicht besondere Bedenken entgegenstehen, ausnahms weise zu gestatten, daß ein derartiger Gemeindebezirk einen besondern Jagdbezirk bilde." Ferner: „2) daß alle über die Ausübung der Jagd bis jetzt gefaßten Beschlüsse und abge schlossenen Pachtcontracte, deren Fortbestehen mit Rücksicht auf Punkt 1 oder aus polizeilichen Gründen bedenklich er scheint, aufgehoben, auch für die Zukunft die Gültigkeit aller über die Jagdausübung in gemeinschaftlichen Jagdbezirken
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