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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-03-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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packen ihrerWaaren und das Verkaufen derselben zu gestatten sei, daß aber von Seiten des Herrn Regierungscommissars, wie auch der Abg. Wagner bereits erwähnt hat, dagegen mir eingehalten worden ist, wie theils durch'das Meßcontiren, theils durch das am Montage der Vorwoche beginnende Aus packen der Maaren selten der Engrosgeschäfte treibenden Kaufleute es unmöglich sei, diesem Uebelstande Einhalt zu thun. In Folge dessen babe ich später den Antrag mit Ge nehmigung des vierten Ausschusses so geförmelt, wie er hier zu lesen ist. Ich werde nun zuerst auf den Antrag des Abg. Rewitzer cinzugehen haben, welcher eine bessere Formulirung des An trags gewünscht hat. Ich glaube aber keine andere und bes sere finden zu können, höchstens würde ich geschehen lassen können, daß die Worte: „nach Anleitung des Patents vom 13. März 1752" weggelassen werden. Wenn ich in dieser Beziehung dem Wunsche des Abg. Rewitzer Folge leiste, so glaube ich, ist Alles gethan, was von Seiten des Ausschusses im Interesse der Petenten geschehen kann. Wenn dann wir eingehakten worden ist, daß das Patent vom 13. März 1752 aus dem Grunde keine Berücksichtigung mehr verdiene, weil in solchem von dem Auspacken der Waaren in der Böttcher woche und nicht in der Vorwoche die Rede sei, so muß man doch sich darauf zu beziehen ein Recht haben, weil seitdem Zollverbande die Auslieferung der Waaren bereits am Mon tage der Vorwoche von der Steuerbehörde erfolgt, mithin die in oft gedachtem Patente festgesetzte Strafe von 50 Thlr. auf das frühere Auspacken als am Donnerstage der Vorwoche analogisch angewendet werden kann. Der Herr Staatsmi nister v. Friesen hat erklärt, daß durch Annahme des Antrags des Ausschusses auch dann den in Buden seilhaltenden Kauf leuten Gelegenheit geboten werde, Contraventionen zu be gehen. Es scheint in der Erklärung des Herrn Staatsmini sters das Zugeständniß zu liegen, daß Contraventionen statt finden und nicht verhindert werden können, ^und hierin schon scheint mir die Rechtfertigung des im Berichte enthaltenen Antrages zu liegen, weil sonach die Budeninhaber offenbar den Gewölbeinhabern gegenüber im Nachtheile sich befinden. Mein Freu.nd, der Abg. Ziesler, hat mir wegen des Berichtes Borwürfe gemacht. Ich kenne die Schärfe seines Geistes und habe mich schon im Voraus vor seinen Einwürfen ge fürchtet. Weil ich aber glaube, aus dem, was er gesagt hat, folgern zu können, daß er nicht weiß, ob es sich um den Groß oder Kleinhändler handle, so möchte ich ihnjKochmals auf den Bericht verweisen, wo nur vom Großhandel jdie Rede ist. Wenn mir ferner von demselben der Vorwurf gemacht wor den ist, er könne nicht einsehen, warum nicht von der Steuer behörde den in Gewölben Feilhaltenden, ebenso wie den in Buden ausstehenden Kaufleuten die Waaren zu einer und derselben Zeit ausgeliefert werden könnten, so muß derselbe die Leipziger Verhältnisse sehr wenig kennen. Die Waaren können gar nicht eher , an die Bud?ninhaber°ausgeliefert wer--; den, da die Buden erst am Donnerstage der Vorwoche aufge baut werden, auf die Straße kann man also die Waaren doch nicht für die Petentenssetzem Diese können somit die Maa ren erst Freitags in der Vorwoche ausgeliefert erhalten und erst an diesem Tage mit Auspacken beginnen. Der Abg. Schwerdtner hat übrigens bereits das gesagt, was ich hier über zur Entgegnung sagen wollre. Wer mit den Leipziger Verhältnissen bekannt ist- wird mir bezeugen müssen, daß die Messe, was den Großhandel betrifft, istets schon Montags in derBöttcherwoche beendigt ist, und daß daher diejenigen Ein käufer, welche Gelegenheit haben könnten, Waaren von den Budeninhabern zu kaufen, geradezu behindert sind, ihren Einkauf bei diesen zu bewirken. Wenn der Abg. Ziesler Feucrsgefahr befürchtet, sobald die Buden einige.Tage früher aufgebaut würden, so ist dies eine unbegründeteFurcht. Wir Leipziger sind übrigens daran gewöhnt, die Buden mehrere Wochen auf den Straßen stehen zu sehen, und wenn die Bu den vier Tage früher aufgebaut würden, so würde Leipzig jedenfalls auch daran sich gewöhnen. Der Abg. Wigand hat gegen den Ausschußantrag protestirt und behauptet, daß nur der Stadtrath und die Stadtverordneten zu Leipzig in dieser Angelegenheit competent seien und er als Leipziger Bürger, Stadtverordneter und Buchhändler sich dagegen verwahren müsse, daß die Kammern hierüber entscheiden. Ich habe auch die Ehre, diese Acmtcr wenigstens theilweise zu be kleiden, das kann mich aber nicht von der Ansicht abbrin gen, daß das Gesuch der Petenten vollständig gerecht und bil lig sei. Uebrigens wird der Leipziger Großhandel keinen Nachtheil dadurch erleiden, daß den Budeninhabern schon am Montage der Vorwoche das Aufbuden gestattet werde und ihnen die Waaren verabfolgt werden. Der Ausschußantrag geht ja nur dahin, daß der Großhandel nicht in den Gewöl ben allein, sondern auch in den Buden zu gleicher Zeit betrie ben werden dürfe. Ich würde, wenn der Antrag des Aus schusses nicht angenommen werden sollte, mich, wie wahr scheinlich auch die übrigen Mitglieder des Ausschusses, dabei beruhigen, wenn nur in diesem Falle der Antrag des Abg. Evans angenommen würde, weil er dem Wunsche der Peten ten am meisten entspricht und der Staatsregierung auf diese Weise überlassen wird, mit dem Stadtrathe zu Leipzig sich in Vernehmung zu setzen, um diese Ungleichheit zwischen dm Kaufleuten in festen Localen und den Budeninhabern zu be seitigen, welcher von keiner Seite in der Kammer widerspro chen worden ist. Präsident Cun o: In der Regel, meine Herren, sollen dieAnträge zunächst zurAbstimmung gebracht werden, welche sich am weitesten vom Vorschläge des Ausschusses entfernen. Es giebt aber Ausnahmen. Eine solche scheint hier vorzu liegen. Es ist kaum thunlich in anderer Weise abzustimmen, als daß man den Ausschußantrag vorausnimmt, dann den Evans'schen folgen läßt, auf diesen den Wagner'schen und endlich den Löwe'schen, welcher letztere allerdings auf eine reine Negation hinausläuft. Es ist nicht zu verkennen, dass man über den Löwe'schen Antrag zunächst abstimmen könnte;
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