Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 56. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
wohl entbehren kann, da die Angelegenheiten der zum könig lichen Hausfideicommiß gehörigen obengenannten Samm lungen, insoweit sie das Staatsbudget berühren und eine mi nisterielle -Verantwortlichkeit involviren, die Kunstacademieen und der Museumbau aber ausschließlich dermalen zumRessort des Ministerium des Innern gehören. Für einen solchen sach kundigen und mit den einschlagenden Verhältnissen und Be dürfnissen practisch vertrauten Referenten ist der obige Ge haltszuschuß ausgenommen, um denselben in seinen Dienst bezügen mit den in ähnlichen Verhältnissen stehenden Räthen gleich zu stellen. 3) 800 Lhlr. für einen Cassirer. Zeither wurden die schon jetzt nicht unbedeutenden Cassengeschäfte durch einen der älteren Canzliften verwaltet. Im Interesse der Erleichte rung und Vereinfachung des Geschäftsganges soll von jetzt an dergcwerbliche Vorschußfonds und ein wesentlicher Lheil der sonst für das Ministerium des Innern bestimmten Fonds bei letzterem unmittelbar verwaltet werden, wodurch die Eas- senverwaltung so an Umfang gewinnt, daß die Anstellung eines wirklichen Cassirers mit einem dem Geschaftsumfange und der zu leistenden Caution entsprechenden Gehalte nicht länger zu umgehen ist. 4) 609 Lhlr. 21 Ngr. 6 Pf. (einschließlich 420 Lhlr. transitorisch) für Registratoren und Calculatoren, theils in unbedeutender Vermehrung der Stellen, theils in Verbesse rungen allzugeringerRemunerationen und Gehalte bestehend; was erstere Beziehung anlangt, um für die factisch eingetre tene Geschäftsvermehrung die zur Gcwältigung derselben er forderlichen Kräfte zu erlangen. Endlich 5) 849 Lhlr. 3 Ngr. 2 Pf. für den Dispositionsfonds, welcher hierdurch von 5950 Lhlr. 25 Ngr. auf 6799 Lhlr. 28 Ngr. 2 Pf. gebracht wird und zur Bestreitung derSchreibe- löhne, Druckkosten, Portis,Schreibmaterialien, Bücher, Zeit schriften, Reisekosten, außerordentlichen Remunerationen und Gratificationen, einiger Fixa, Heitzungs- und Beleuchtungs aufwand,Canzleigeräthschaften,Reinigungsaufwand, Mieth- zins und zufälligen Ausgaben dient. Daß diese Erhöhung nicht als eine zu bedeutende anzusehen ist, ergiebt sich aus dem Umstande, daß der hier zurVerrechnung kommende Aufwand in den Jahren 1846 —1848 durchschnittlich jährlich 8963 Lhlr. 14 Ngr. 8 Pf. betrug. Hiernach belaufen sich die letzterenPosten auf zusammen 3058 Lhlr. 24 Ngr. 8 Pf. und zieht man sie von der oben an gegebenen Ersparniß an 3164 - 21 - 6 - ab , so bleibt die bereits früher er wähnte Verminderung der ganzen Position an 105 Lhlr. 26 Ngr. 8 Pf. übrig. Wegen der im Vergleich mit dem frühem Budget ein tretenden Erhöhungen hat der Ausschuß zu bemerken, sä 1) daß er die Nothwendigkeit eines Referenten für Landwirthschaft bei dem Ministerium des Innern nicht be zweifelt, sich jedoch, um die mit der vorliegenden Forderung verbundeneGehaltserhöhung als eine transitorische zu bezeich nen, bei Position 22 a. k. einen besonder» Antrag vor behält; ack 2) daß die Herbeiziehung eines Referenten für Kunst sachen unter den vorliegenden Umständen nicht zu umgehen ist; da jedoch ein Lheil des diesem Referenten angewiesenen U. K. (S. Abonnement-) Geschäftskreise^ nämlich die Beaufsichtigung des Museum baues und der späteren Einrichtung des Museums vorüber gehender Natur ist, hält man es für entsprechend, für jetzt die hier veranschlagte Summe nur zum Lheil, nämlich mit 200 Lhlr. auf den Normaletat, dagegen mit 300 Lhlr. auf den transitorischen Etat zu versetzen; aä 3) vermag zwar der Ausschuß nicht zu läugnen, daß die Anstellung eines besonder» Cassirers beim Ministerium des Innern der gegenwärtigen Einrichtung gegenüber, in Folge welcher für jede aus dem Landeszahlamte aufRechnung des Ministeriums des Innern zu leistende Zahlung mit dem Ministerium der Finanzen communicirt wurde, damit durch letzteres Anweisung des Landeszahlamtes zur Auszahlung erfolgen konnte, wesentlich zur Vereinfachung des Geschäfts ganges dienen wird; da er indeß nicht in der Lage ist, beur- theilen zu können, inwieweit durch die mit dem erstgenannten Ministerium unabweislich verbundenen Cassengeschäfte die Creirung dieser neuen Stelle nothwendig bedingt ist, anderer seits glaubt, daß eine Vereinfachung des Geschäftsganges so wohl, als eine Verminderung des bei den Cassengeschäften angestellten Personals durch eine dem kaufmännischen Ge schäftsorganismus sich nähernde Einrichtung erzielt werden könne, so beschloß er, der Kammer folgenden allgemeinen Antrag zu empfehlen: I. die Staatsregierung wolle in Erwägung ziehen, ob sich nicht durch eine Einrichtung, vermöge welcher eine Centralcasse mit den verschiedenen Auszahlun gen beauftragt wird, und auf welche die einzelnen Ministerien direct anzuweisen berechtigt sind, eine Vereinfachung und daheraucheineKostenersparniß bei dem Cassenwesen erzielen lasse, und darüber dem nächsten Landtage Mittheilungcn machen. Findet dieser Antrag die Beistimmung der Kammer, so scheint es angemessen, die für einen Ministerialcassirer gefor derten 800 Lhlr. nur als transitorisch bewilligt zu bezeichnen und deshalb auf den transitorischen Etat zu versetzen. sä 4) Da es sich hier wesentlich um einen durch Verbin dung der Straf- und Versorgungsanstalt mit dem Ministe rium des Innern entstandenen vorübergehenden Mehrauf wand handelt, so hat der Ausschuß keinen Anlaß zu weiteren Bemerkungen gefunden; aä 5) überzeugte sich der Ausschuß, daß unter dem Ab schnitt Fixa im Dispositionsfonds einzelne Remunerationen für Reinigung der Locale, Einheizen, Kleidergeld für den Boten, Lichtgeld, Ausstattung der Schreibtische, aufgefichrt werden, welche ihrer Natur nach theils einen Lheil des Ge haltes zu bilden bestimmt sind, theils als aus älterer Zelt her stammende Nebenbezüge erscheinen. Da nun solche unter verschiedenen Capiteln des Budgets aufgefuhrte Nebenem- nahmen ersterer Art die Uebersichtlichkeit außerordentlich er schweren, der Wegfall von Nebenbezugen der zweiten Art aber, insoweit er erfolgen kann, nur erwünscht ist, so glaubt der Ausschuß der Kammer den Antrag empfehlen zu können: II. die Staatsregierung wolle die unter besonderen Liteln gewahrten Nebeneinnahmen von Angestell ten späterhin gleichzeitig mit der Haupteinnahme derselben im Budget aufführen, die auf einem Her kommen beruhenden Nebenbezüge aber bei denen, welche ein Recht auf den Bezug derselben haben, ebenso behandeln und ähnlich wie den aus früherer Zeit stammenden Agiozuschlag auf den transitori- 52
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder