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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 59. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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Präsident Cuno: Ich habe schlechterdings nichts gegen die vorgeschlagene Reihenfolge, allein den Buchstaben der Landtagsordnung lasse ich mir nicht bestreiten. Es handelt sich nicht um das Princip, sondern jetzt und zunächst um die Einnahmepost. Das Princip kommt mittelbar zur Ent scheidung. Abg. Müller (aus Neusalza): Gerade dem Buchstaben der Landtagsordnung nach glaube ich mich gegen die Ansicht des Herrn Präsidenten und für die soeben vom Abg. v. Dies kau ausgesprochene erklären zu müssen. Wir berathen jetzt kein Budget, und blos im Budget giebt es Einnahmeposten; wir berathen jetzt Steuersätze, und diese dürften jener Regel nicht zu unterwerfen fein. Präsident Cuno: Mir scheint der Weg, welchen der Abg. Rewitzer beantragt, ungleich praktischer, ich habe mich aber schlechterdings für verpflichtet gehalten, bei dem Buch staben der Landtagsordnung so lange zu stehen, bis nicht die Kammer etwas Anderes beschließt. Abg. Biedermann: Ich meine doch, wir sollten die Frage ganz einfach so nehmen, wie sie liegt. Wir sind, das entnehme ich wenigstens daraus, daß fast alle Redner sich in dieser Richtung ausgesprochen haben, der Meinung, daß es bewandtcn Umstanden nach für das Volk vorteilhafter sei, auf den Vermittelungsvorschlag des Ausschusses einzugehen und den auch von der Regierung gebilligten Tarifsatz anzu nehmen, als das ganze Gesetz in Frage zu stellen. Wir kön nen aber das Gesetz durch den vom Abg. Rewitzer vorgeschla genen Abstimmungsmodus leicht in Frage stellen. Ich möchte daher bitten, daß diejenigen, welche lieber für einen höhern Satz zu stimmen wünschten,— ich selbst gehöre ja zu diesen — darauf verzichten möchten, zuerst nochmals für diesen höhern Satz zu stimmen, um ihre Consequenz zu zeigen. Lassen Sie uns also nach der Landtagsordnung mit dem kleinsten Satze anfangen, denn wir wollen doch, daß dieser durchgehe. Vicepräsident Haberkorn: Dem, was der Abg. Bie dermann äußerte, muß ich doch entgegnen, daß die Fragstel lung allein dasVereiteln desGesetzes nicht hcrbeiführenkann. Es handelt sich hier von keiner Gesetzesvorlage, sondern von einem zusätzlichen Vorschläge des Ausschusses., Nehmen wir daher den Tarif?, nicht an, denBuhk'schen Antrag aber auch nicht und ebenso wenig den Vorschlag der ersten Kammer, dann fällt nicht das Gesetz, sondern dasselbe wird mit allen übrigen Verbesserungen erlassen; die einfache Folge ist nur die, daß die Pensionaire lediglich nach dem alten Gesetze, also nach minderhohen Sätzen, als welche alle drei Vorschläge beabsichtigen, zu der Steuer gezogen würden. So verhält sich die Sache. Präsident Cuno: Begehrt noch Jemand zu sprechen? Abg.Biedermann: Ich habe nicht den Fall im Auge gehabt, daß nichts angenommen werde, sondern den, daß der H. K. (3- Abonnement.) höhere Tarif durchgehe, dessen Annahme ein Fallen des ganzen Gesetzes zur Folge haben würde. Präsident Cuno: Ich werde zunächst den Antrag des Abg. Rewitzer zur Abstimmung bringen, der dahin geht, mit der höchsten Position, dem Tarif?, zu beginnen und dann in der Abstimmung abwärts zu steigen. Nehmen Sie diesen Antrag an? — Gegen 36 Stimmen angenommen. Abg. Oehme: Ich trage auf namentliche Abstim mung an. Präsident Cuno: Meine Herren.' Nur um künftigen Mißverständnissen vorzubeugen, bemerke ich, es haben nicht volle zwei Drittel Stimmen den Rewitzer'schen Antrag an genommen; allein ich glaube, daß es nach den abweichenden, jetzt vernommenen Ansichten nicht entschieden vorliegt, ob wir eine Aenderung der Landtagsordnung vornehmen oder nicht. Die Auslegung des §. 84 der Landtagsordnung ist bestritten worden und ich glaube, daß die Abstimmung ausreicht, wenn auch nicht zwei Drittel für den Antrag sich erklärt haben. Ich bemerke dies nur, damit nicht in Zukunft ein Uebersehen in dieserBeziehung getadelt wird. WünschtnochIemanddarüber das Wort? Wenn dies nicht der Fall ist, schreite ich nunmehr zur Abstimmung. Zuerst würde ich noch zu fragen haben, ob Sie den Antrag auf Abstimmung durch Namensaufruf unterstützen? — und zwar würde dies mit 35 Stimmen ge schehen müssen. — Ist ausreichend unterstützt. Präsident Cuno: Die erste Frage, meine Herren, ist nun auf den Beschluß der zweiten Kammer zu stellen; ich nehme natürlich nur den einzigen streitigen Punkt, den unter L.heraus; erlautetso: „Personen, welche eine jähr liche Pension oder ein Wartegeld mit Rücksicht auf eine von ihnen selbst oder von einem An gehörigen geführte Verwaltung eines der oben unter bezeichneten öffentlichen Aemter, oder eine Pension von Gemeinden, Corporationen oder Privatpersonen beziehen, sind bis zur definitiven Vereinbarung eines neuen P e n s i o n s g c setz es wegen dieses Einkommens, sobald die Bezüge jährlich mehr als 300 LH aler betragen, nach dem unter?. angefügtcnLarife, dafern diese Bezüge aber 300 Lhalcr oder weniger betragen, mit den Procentsatzen unter ä. wie Besoldete zu vernehmen. Pflichten Sie diesem Beschlüsse der zweiten Kammer bei? Es antworten mit Ja: Abg. Ahnert, Abg. v. Dieskau, - Böhme, - Eckardt, - Braun, - Evans, - Bretschneider, - Eymann, - Clauß, - Haden, - Cramer, - v. Haubold, Dammann, - Heisterbergk,. 64
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