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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 72. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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an die Staatsregierung ein Ersuchen -er Art gerichtet werde, wie es in den beiden Anträgen enthalten ist. Für jetzt aber erscheint es mir weniger angemessen. Abg. Biedermann: Was das formelle Bedenken be trifft, daß mein Antrag vorzeitig sei, so habe ich mir dieses auch vorgehalten; indessen in dem Augenblicke, wo wir auf Aufhebung des §. 12 antragen, müssen wir, gewissermaaßen als Motiv unseres Antrages, das beifügen, was geeignet scheint, Mes einzige praktische Bedenken zu erledigen, welches uns entgegengesetzt werden könnte. Es ist in der ersten Kam mer namentlich auf dieses Bedenken viel Gewicht gelegt wor den, und es hat eine bedeutende Anzahl von Mitgliedern hauptsächlich wohl um dessentwillen gegen die Aufhebung des 12 gestimmt, es könnte auch möglicherweise, obgleich der Herr Berichterstatter dies gewissermaaßen in Abrede gestellt hat, auf Seiten der Regierung ebenfalls eine solche delicate Besorgniß für die Unparteilichkeit der Behörden obwalten und die Regierung deshalb selbst Bedenken tragen, §. 12 auf- zuhebcn, weil sie ihren Behörden in dieser Hinsicht nicht ganz traute. Jedenfalls kann es nichts schaden, wenn die Kammer schon jetzt sich darüber ausspricht, wie sie die Aufhebung ves §. 12 meine und was sie nach derselben gethan wissen wolle. Ich bin sodann provocirt worden, statt des Wortes: „ge eignete", das Wort: „verbreitete" zu setzen. Ich glaube jedoch, der ursprüngliche Ausdruck trifft besser das, was ich sagen wollte, denn die zur Verbreitung der Bekanntmachun gen geeigneten Blätter müssen natürlich auch verbrei- t e l sein. Es kann aber auch der Fall gedacht werden, daß eine Bekanntmachung nur für eine bestimmte Gegend berech net ist und einBlatt gerade dahin mehr geht, als ein anderes, obgleich im Ganzen vielleicht das letztere verbreiteter ist, dann würde jenes Blatt dennoch für die Verbreitung dieser Be kanntmachung geeigneter sein, als die andern. Wir würden also die Obrigkeiten zu sehr beschränken, wenn wir sie nöthi- gen wollten, allemal nur die numerisch verbreitetsten Blätter zu wählen. Was den Antrag des Abg. Jacob von Bautzen betrifft, so versteht sich das, was er bezweckt, eigentlich von selbst, denn eine Vereinbarung ist Sache des freien Willens und braucht nicht erst beantragt zu werden. Abg. Kalb: Ich habe mir das Wort erbeten, um mich, obwohl ich den Biedermann'schen Antrag unterstützt habe, gegen ihn zu erklären. Ich glaube, es versteht sich von selbst, daß jede Regierung die conservative, obwohl nicht reactionaire Richtung im Lande zu vertreten hat, schon weil das Beste hende, das Alte, den Beweis derBestehungsfähigkeit vor dem Neuen voraus hat. Ich möchte darum nicht, daß die Regie rung auf irgend eine Weise gehindert würde, alle erlaubten Mittel zur Aufrechthaltung ihrer naturgemäßen Tendenz an zuwenden, die Ordnung zu wahren, ohne die gesetzliche Frei heit zu beeinträchtigen. Mir scheint nun, als ob die Aufstel lung eines Mindestfordernden der Redacteure der Blätter einen indirekten Zwang derBehörden in sich schlösse und eine Zumuthung enthielte, die sich nicht durchaus rechtfertigen lasse. Wenn man die Lokalblätter, namentlich in der Pro vinz, kennt, so weiß man, daß sich manche, und zwar sehr ver breitete, zwar innerhalb der Grenzen der Preßfreiheit halten, aber den Anstand und die Würde zu sehr mit Füßen treten und principiell alle und jede Anordnung der Regierung und derBehörden dergestalt gehässig darstellen, daß sich Erlasse der Obrigkeit in solchen Blättern wunderlich ausnehmen würden. Ich will daher die Regierung und ihre Behörden nicht an die Mindestfordernden von gleichverbreitetcn Blattern oder an die weitestverbreitcten Blätter gebunden wissen, zumal es an und für sich schon im Interesse der Sache liegt, daß man all zuwenig verbreitete Blatter unter gleichen Umständen nicht bevorzugt. Ich meine damit -er Reaktion keinen Vorschub zu leisten, wohl aber einen würdigeren Ton der Provinzial presse zu befördern, ihre Richtung sek, welche sie wolle. Ist der Volksgeist kräftig, so mag er dem Geiste der Regierung, falls dieser ihm widerstrebt, schon etwas vorgeben, er wird dennoch durch die schärfere Waffe der öffentlichen Meinung zum Siege und Ziele gelangen, die Freiheitsbestrebungen werden sich aber umsoweniger überstürzen. Wohl möchte ich aber gelegentlich dieses Antrages die Erklärung der Regierung bezwecken, daß nicht etwa die Behörden ihre Erlasse in Lokal blätter inseriren lassen und dafür noch mehr bezahlen, als ein Privatmann, blos um einem Blatte ihrer Richtung zu subve- niren; diese Erwartung möchte ich in die Landtagsschrist ausgenommen wissen. Das sind die Bedenken, die ich gegen den Biedermann'schen Antrag habe, und ich werde trotzdem, daß ich seinen wohlmeinenden Sinn anerkenne, dennoch ge gen denselben stimmen, und mich mit dem Anträge des Aus schusses begnügen, der vollkommen gerechtfertigt ist. Abg. Kretschmer: Es ist vorhin von dem Abg. Jacob aus Bautzen darauf hingewiesen worden, daß der Ausschuß über die Anträge der Petenten von 1., 2., 3. hinausgegangen sei, indem diese nur eine Beschränkung, nicht eine Aufhebung der Verpflichtung wünschten, die ihnen durch §. 12 des Ge setzes auferlegt worden ist. Es ist auch im Ausschüsse davon die Rede gewesen und man hat erwogen, ehe man auf voll kommenen Wegfall dieses Paragraphen antrug, welche die Redaktionen erleichternden Bestimmungen denn eigentlich ge troffen werden könnten? Es sind aber jegliche Bemühungen des Ausschusses an den ganz undesinirbarcn Worten des Pa ragraphen selbst gescheitert. §. 12 lautet: „Die Herausgeber solcher Zeitschriften, welche auch andere als literarische Anzei gen gegen Jnsertionskosten aufnehmen, sind verbunden, obrig keitliche Veröffentlichungen der obern Verwaltungsbehörden, so wie der untern Verwaltungsbehörden des Orts -und des Bezirks, wo sie erscheinen, unentgeltlich aufzunehmen." Nun ist aber rein unmöglich zu sagen, was für ein Bezirk hier gemeint sei, obZ von einem Amtsbezirk oder von einem Wahlbezirke, oder von einem Kreisdirections bezirke die Rede sei? JaselbstderRegierungscommissar, welcher in den diesfall-
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