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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 77. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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Dvrtyeilhaft erachtet, und Ersterer hierbei versichert, daß er für den Scheffel Feld, wie das anzukaufende sei, 3 z Thaler bis 4 Thaler jährlichen Pachtzins erhalten werde und erhalte; auch kann ihm nicht unbekannt gewesen sein, daß das Feld nicht steuerfrei, sondern mit Steuerschocken belegt war, denn es ist dies nirgends verschwiegen, sondern im Kaufcontracte ausdrücklich erwähnt worden, auch ist die Voraussetzung der Steuerfreiheit des anzukaufenden Grundstücks, welche er nach seiner Beschwerde gegen die Kircheninspection schriftlich aus gesprochen haben will, nirgends in seinen Eingaben und Aeußerungen zu den Acten enthalten. Zwar findet sich in den Acten eine Angabe darüber, daß das fragliche Feld bei Abtretung an das Pfarrlehn vermessen worden sei, nicht, al lein man muß eine solche voraussetzen, da nach einem bei den Acten befindlichen Extracte aus dem Flurbuche der Flächenin halt der angekauften, 52 Scheffel 2 Metzen Aussaat betragen den Grundstücke nach der Landesvermessung 26 Acker 161 LMuthen ausmacht, mithin die Bedingung vollkommener füllt ist, welche das Cultusministerium bei Genehmigung des fraglichen Ankaufs dahin gestellt hatte, daß dem Pfarrlehn auf den Scheffel Aussaat mindestens 150 mRüthen Land ge währt werden müßten. Der Ausschuß kann daher dem Beschwerdeführer durch aus nicht beipflichten, wenn er sich im Verhältnisse zu seinen Amtsgenossen und andern Beamten mit Steuern für be schwert erachtet. Es wird allerdings in der Regel der Fall sein, daß Geist liche, auch selbst wenn sie ihr Diensteinkommen zum Theil aus dem Ertrage von Feldgrundstücken beziehen, davon nur die gesetzliche Personalsteuerquote entrichten, in diesen Fällen aber sind die Feldgrundstücke früher steuerfrei gewesen und werden die Grundsteuern durch die Zinsen vom erhaltenen Entschädigungscapitale und sonst gedeckt; allein der vorlie gende Fall ist ein anderer, denn es ist von der dem Pfarrlehen des Beschwerdeführers zugefallenen Ablösungsentschädigung für Acker- und Sackzehnten steuerbares Feld angekauft wor den, und man muß daher annehmen und findet dies auch be gründet, daß mit Rücksicht auf die Steuerpflichtigkeit der an gekauften Grundstücke weniger dafür an Kaufgelde bezahlt worden ist, als wenn sie steuerfrei gewesen wären, daß man daher eine größere Fläche für einen geringem Kaufpreis er worben hat, und daß aus dem somit mehr zu gewinnenden Ertrage die Steuern gedeckt werden müssen. Der Ausschuß kann sich daher schlechterdings nicht für eine Befürwortung der Beschwerde aussprechen, sondern ra- thet der Kammer an: dieselbe als unbegründet auf sich beruhen, sie jedoch, da sie an beide Kammern der Volksvertretung ge richtet ist, noch an die erste Kammer gelangen zu lassen. Präsident Enno: Wollen Sie, meine Herren, die Be- rathung des jetzt vorgetragenen Berichtes sofort eintreten las sen? — Einstimmig Ja. Präsident Cuno: Es wird auch Seiten der Staatsre« gierung ein Einspruch dagegen wohl nicht erhoben? (Geschieht nicht.) Ich habe zu fragen, ob Jemand ums Wort bittet ? (Es meldet sich Niemand.) Der Antrag des Ausschusses geht dahin: „die: Besch werde des Pfarrers Thieme als unbegründet auf sich beruhen, sie jedoch, da sie an beide Kammern der Volksvertretung gerichtet ist, an die erste Kammer gelangen zu lassen." Nur aus den ersten Theil des Antrages wird eine Frage zu stellen sein, da der zweite Theil desselben eine Sache der Geschäftsordnung und der Nothwendigkeit ist. Wollen Sie die eben bezeichneteBe- schwerde auf sich beruhen lassen?— Einstimmig Ja. Präsident Cuno: Wirhabennur eventuell noch einen vierten Gegenstand auf der heutigen Tagesordnung, es ist dies der erst gestern gedruckt ausgegebene Bericht des vierten Ausschusses über mehre die Theilung des Grundeigenthums betreffende Petitionen. Wie Sic sich überzeugt haben wer den, meine Herren, ist in diesem sehr umfänglichen Berichte wegen neuerlich erst ekngetretener Umstande lediglich ein for- mellerAntrag zum Schluffe gestellt werden, weshalb die Kam mer vielleicht nicht behindert sein dürfte, die Zeit zu verkürzen, welche zwischen der Austheilung des Berichts und der Be- rathung desselben vorschriftsmäßig inneliegen soll. Wol len Sie genehmigen, daß Ihnen der Bericht sofort vorgetra gen und von Ihnen inBerathung genommen werde? — Ein stimmig Ja. BerichterstatterSecretair Nake: Anknüpfend an das, was von dem Herrn Präsidenten bemerkt worden ist, wollte ich mir »erstatten, die Kammer um Erlaubniß zu bitten, zu nächst nur den letzten formellen Theil des Berichts vortragen zu dürfen. Er enthält eben nur einen formellen Antrag, welcher vielleicht den Vortrag des übrigen Theiles des Berich tes unnöthig machen wird. Präsident Cuno: Der Bericht des Ausschusses ist, wie Sie sich aus dem Seite 32 gestellten Anträge überzeugen können, ursprünglich auf andere Vorschläge berechnet gewe sen, als wir gegenwärtig auf Seite 33 vom Ausschüsse gestellt finden. Wir haben lediglich einen formellen Antrag des Ausschusses, die bei der Kammer eingegangenen Petitionen an die erste Kammer zur Berücksichtigung bei der Berathung über den Oehmichenschen Gesetzentwurf abzugeben. Daraus scheint hervorzugehen, daß es gegenwärtig nicht an der Zeit sein werde, materiell sich näher über den Bericht zu verbreiten. In dieser Voraussetzung hat der Berichterstatter vorgeschla gen, man möge ihn von der Verpflichtung der Vortragung des Berichts im allgemeinen Theile bis mit dem auf Seite 32 enthaltenen Anträge entbinden. Wollen Sie dies thun? — Einstimmig Ja. Präsident Cuno: Es würde nunmehr blos der Schlich des Berichts vorzutragen sein. Berichterstatter Abg. Nake: Ich beginne da, wo der ur sprüngliche Ausschußantrag enthalten ist, auf S. 32: Der Ausschuß kann sich daher für die Fortdauer des Gesetzes vom 30. Novbr. 1843 nicht aussprechen, nimmt je doch hiervon die j§§. 8,9,10 und 11 aus, welche die Aufhe bung früherer, mit der freien Theilbarkeit unverträglicher, ge setzlicher Bestimmungen enthalten, und war zu dem Beschlüsse gekommen, der Kammer anzurathen:
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