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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 51. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-03-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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Frage, ob das Gesetz vom 23. November 1848 zur Geltung und Ausführung kommen solle, dem ersten Ausschüsse zur Berichterstattung überwiesen werden möge." Wird dieser Antrag unterstützt? — Geschieht ausreichend. Viccpräsident v. Held: Die Debatte ist nun auch über diesen Gegenstand eröffnet. Zunächst hat der Abg. v. Polenz das Wort. Abg. v. Polenz: Ich habe meine Ansicht im Allgemei nen nur darüber aussprechen wollen, daß man das Gesetz vom 23. November 1848 zur Zeit nicht mehr außer Wirksamkeit treten lasse. Da nun in dieser Hinsicht der Herr Viccpräsi- dent Haberkorn dasjenige, was ich hierüber zu äußern wünschte, soeben gesagt hat, so verzichte ich aufs Wort. Abg. v. Schwarze: Ich habe den Antrag des geehrten Vicepräsidenten Habcrkorn nicht unterstützt. Der Herr Vi cepräsident Haberkorn hat in seiner Rede, wie wir gewiß alle, welche gegen den Cuno'schen Antrag stimmen wollen, zugeben werden, mit vieler Klarheit und Gründlichkeit denStand- Punktangegeben, auf welchen die Sache gegenwärtig gediehen ist. Auch ich freue mich, daß der Abg. Cuno meine Prophe zeiung so weit erfüllt hat, und nunmehr mit seiner Absicht klar hervorgetreten ist. Allein der Herr Vicepräsident hat sich gegen diese Absicht erklärt und ich begreife daher nicht, wie er von seinem Standpunkte aus verlangen kann, daß der Aus schuß die Sache wieder in Berathung nehmen und ein Gut achten darüber abgeben soll, ob das Gesetz vom 23. November 1848 zur Ausführung gelangen soll oder nicht. Die Mo tive,welche denAbg. Cuno bei Stellung seines Antrages ge leitet haben, sind nicht der Antrag selbst. Ueber den Antrag, wie er gestellt worden ist, hat der Ausschuß berathen und sein Gutachten abgegeben. Wir können also unmöglich die Be rathung über dieses Gutachten des Ausschusses sistiren, um über die Motive, welche denAbg. Cuno geleitet haben, vom Ausschüsse ein anderweites Gutachten zu vernehmen. Der Herr Minister des Innern hat auf eine Aeußerung rn meiner letzten Rede Bezug genommen und dabei ausge sprochen, daß die Vorarbeiten im Ministerium des Innern allerdings weiter gediehen seien, als ich es angenommen. Ich freue mich darüber, daß er meine Prophezeihung in dieser Hinsicht für unrichtig erklärt hat, glaube aber dessenungeach tet bei meiner Ansicht stehen bleiben zu müssen, weil die Ge meindeordnung, welche der Angelpunkt der künftigen Gesetz gebung sein wird, den Kammern noch nicht vorgelegt worden ist und auch, wie ich mich dessen gern bescheide, noch nicht vor gelegt werden konnte. Aber noch eine Erklärung wünschte ich von dem Herrn Minister in Bezug auf einen Gegenstand, auf welchen auch der Abg. Cuno Gewicht gelegt hat. Er be trifft die Einrichtung der Gewerbs- und Fabrikgerichte, welche von der im vorigen Jahre niedergesetzt gewesenen Arbeiter commission dringend gewünscht worden ist, und über welche, wie mir bekannt ist, ein Entwurf ausgearbeitet worden ist, welcher vielleicht den jetzigen Kammern noch vorgelegt wer den könnte. Gestatten Sie mir Mn noch, meine Herren, auf einige in der Rede des Abg. Cuno enthaltene Punkte zurückzukom men und zwar, weil, wie der Abg. Cuno für sich, ich wohl auch für mich in Anspruch Nehmen kann, ich mich mit dieser Frage, über welche eben verhandelt wird, seit Jahren beschäftigt und durch mein Verhalten gezeigt habe, daß ich für die Re form der Justizverwaltung eben so begeistert bin, wie er. Ich habe zu einer Zeit, da nur Wenige noch für eine derartige Re form sich erklärten, und zwar in Sachsen, glaube ich, zuerst in Schriften mich für dieselbe ausgesprochen, und es kann von mir nicht erwartet werden, daß ich irgend einen Gedanken im Hinterhalte pflegte, welcher auf eine Verschiebung oder schiefe Ausführung dieser Reformen abzielte. Ich habe die Aeußerung des Abg. Cuno wegen der Anstellung der Beam ten eben so verstanden, wie sie vorhin von ihm nochmals dar gelegt worden ist, daß man sie nämlich im Publicum sehr leicht vom politischen Standpunkte aus bcurthcilcn, und zum großen Nachtheile der Regierung ausbeuten werde. Allein das ist eine Furcht, welcher es zur Zeit an thatsächlichen Un terlagen gebricht, eine Furcht, deren Verwirklichung wir erst erwarten müssen, die aber die Staatsregierung am allerwe nigsten bestimmen kann, von der Reorganisation abzusehen. Was die freiwillige Gerichtsbarkeit anlangt, so hat der Herr Vicepräsident Haberkorn darüber schon das Nöthige bemerkt. Wenn aber derAbg. Cuno sagte, der Thaler, welcher für solche Gebühren vereinnahmt würde, verringere sich, bis er zur Staatscasse gelange, bis auf fünf Neugroschen, so mag daS vielleicht bei den Steuern und ähnlichen Gefällen eintretcn; allein hier, wo die unmittelbare Einrechnung in die Staats casse erfolgt, ist es nicht der Fall. Er hat ferner darauf auf merksam gemacht, welche Verschiedenheit der Justizpflege ein treten würde, wenn 32 Bezirksgerichte im Lande die Rechts pflege verwalteten und Rechtssprüche ertheilten. Meine Herren, in allen den Ländern, in welchen eine Einrichtung, wie die jetzt fragliche besteht, ist hinreichende Vorsorge für Er zielung möglichster Einheit in den Rechtsansichten der Spruch behörden getroffen, und zwar in so ausgedehnter Maaße, wie cs bei unserer gegenwärtigen Gerichtsverfassung nicht stattfindet. Ich meine nämlich die Einrichtung des Cassationshofs. Wenn dieser Gerichtshof auch bei uns organisirt sein wird, wie ich wünsche und erwarte, so glaube ich, wird für die Einheit der Rechtspflege mehr Sicherheit gewonnen sein, als gegenwär tig der Fall ist. Der Abg. Cuno hat weiter darauf aufmerk sam gemacht, daß durch die neue Organisation die Zahl der Staatsdiener außerordentlich vermehrt werden würde; der Herr Minister der Justiz hat dagegen bereits eingehalten, daß, wenn man von den anzustellendenBcamten spreche, man auch die gegenwärtigen Patrimonial- und Municipalbeamten mit einrechnen müsse. Ucbrigens spricht die Erfahrung in ande ren Ländern dafür, daß bei dem mündlichen und öffentlichen Verfahren verhältnißmäßig weit weniger Beamte erfordert
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