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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 79. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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nicht bestehen würden, wenn sieb nicht gerade Bergbeamte dabei beteiligt und sie befördert hatten. Der Vergleich da gegen, der von einer andern Seite gemacht worden ist, daß die Directoren oder Angestellten bei Eisenbahnen und Actienun- ternehmungen auch bei dem Ergebnisse des Geschäftes betei ligt sein könnten, der paßt insofern nicht ganz, als diese aller dings bei der Leitung des Unternehmens beteiligt sind, aber darüber hinaus erstreckt sich ihre Wirksamkeit nicht. Sie haben z. B. keinen Einstuß auf Entscheidungen richterlicher oder Verwaltungsbehörden, die getroffen werden, sondern sie haben nur Theil an demjenigen, was unmittelbar zur Leitung -es Unternehmens selbst gehört. In dem Gutachten der Majorität des Ausschusses ist der Antrag gestellt worden, daß dem Paragraphen hlnzugefügt werden solle: „innerhalb ihres Dienstbereiches". Ich würde dem beistimmen können, wenn der Dienstbereich nur einen bestimmten Inhalt abgabe; aber nehmen Sie den Fall, daß ein Beamter heute in diesem Dienst bereiche angestellt ist und eine Acquisition in einem ganz an dern Dienstbereiche macht; er wird aber in letzter» versetzt, und nun wollen Sie ihn zwingen, daß, sobald die Versetzung erfolgt, er dieses Besitzes sich mit vielleicht großem Nachtheile entledigen soll. Das scheint mir eine Härte zu sein, zu der ich meine Zustimmung nicht geben kann. Ich würde, wenn mein Antrag keinen Anklang bei der Kammer fände, aller dings mit der Minorität des Ausschusses mich dahin vereini gen müssen, daß ich mich für den Wegfall der ganzen Bestim mungen erkläre, die Bezug auf die Bcrgbeamten in dieser Angelegenheit haben. Viceprasident Haberkorn: In der Hauptsache werde ich mich den Anträgen des Abg. Harkort anschließen, denn ich stimme vollständig denen bei, welche ein Gesetz, was sehr leicht umgangen werden kann und zeither wahrscheinlich auch sehr häufig umgangen worden ist, sowie überhaupt jede derartige einzelne gesetzlicheBestimmung lieber ganz beseitigt, als neu sanctionirt wissen wollen, damit aber den Hinterzie hungen nach wie vor die Thüre öffnen. Allein in Bezug auf die Abstimmung habe ich noch den Antrag zu stellen, daß in dem Harkort'schen Zusatzantrage eine besondere Frage auf den Theil gerichtet wird: „und diese Erwerbungen öffentlich be kannt zu machen". Es läßt sich nämlich nicht verkennen, daß, wie schon der Herr Regierungscommiffar erwähnt hat, eine ArtProstitution darin erblickt werden könnte, aber außer dem könnte eine solche Veröffentlichung auch geradezu zu einer Verdächtigung einzelner Beamten benutzt werden, denn man würde vielleicht oft sagen, daß der und jener Beamte sich schon wieder so bereichert habe, daß er sich einen Kux habe kaufen können und dergleichen. Genügt man der Vorschrift, daß der Oberbehörde die Erwerbung eines Kuxes angezeigt werden muß, so wird jeder befürchtete Mißbrauch des Rechtes der Erwerbung von Kuxen Seiten solcher Beamter beseitigt werden, vor die Oeffentlichkeit im Uebrigen gehört aber dann eine solche Erwerbung nicht. Ich werde demgemäß für den Harkort'schen Antrag stimmen, jedoch gegen die öffentliche Bekanntmachung aller von Beamten geschehenen Erwerbun gen von Kuxen. Abg. Harkort: Ich bitte, die Kammer zu fragen, ob sie mir nochmals das Wort gestatten will. Präsident Cuno: Will die Kammer dem Abg. Harkort nochmals das Wort gestatten? — Einstimmig Ja. Abg. Harkort: Da gegen die von mir vorgeschlagene öffentlicheBekanntmachung sich mehrere Bedenken zu erheben scheinen, obwohl ich dabei durchaus nicht von dem Gesichts punkte ausgehe, daß darin ein Mißtrauen gegen die Beamten enthalten sei, so bin ich vollkommen bereit, meinen Antrag in diesem Theile zurückzunehmen, wenn die geehrte Kammer es gestattet. Präsident Cuno: Ich beabsichtigte, da von zwei ver schiedenen Seiten der Wunsch laut geworden ist, bei dem Harkort'schen Anträge zu §. 11 zwei besondere Fragen darauf zu stellen, ob man die öffentliche Bekanntmachung beliebt und ob man der Beschränkung auch Ausdehnung geben wolle auf die Hüttenbeamten, welche schon die Majo rität des Ausschusses von der Beschränkung ausgenommen wissen will. Die eineScheidung derFrage wird sich erledigen, wenn die Kammer gestattete, daß der Abg. Harkort den Theil seinesAnirags, welcher von der öffentlichen Bekanntmachung spricht, zurücknehme. Will die Kammer Letzteres gestatten ?— Einstimmig Ja. Präsident Cuno: Es hat sich vor der Hand Niemand mehr um das Wort gemeldet und ich darf daher die Debatte schließen. Bei der Fragstellung denke ich folgendermaaßen zu verfahren: die erste Frage will ich stellen auf den ersten Satz des §. 11, der die allgemeine Regel hinstellt: Jede rechts fähige Person, Inländer oder Ausländer, kann Bergwcrks- eigenthümer werden. Die zweite Frage denke ich zu richten aufdas Gutachten der Minderheit des Ausschusses, und zwar in der Art und Weise: Will die Kammer überhaupt rücksicht- lich der im zweiten Satze des §.11 genannten Beamten irgend eine Beschränkung in Erwerbung des Bergwerkeigenthums eintreten lassen? Sollte in dieserFragc sich für die Minderheit entschieden werden, so fällt dann der zweite Satz des §. 11 und der §.12 ohne Weiteres; sollte dagegen das Gutachten der Minderheit nicht Anklang in der Kammer finden, so gehe ich dann über zu dem Harkort'schen Amendement und würde, eine besondere Frage, wie ich schon vorhin andeutete, darauf gestellt werden, ob die von dem Abg. Harkort wenigstens theil- weise beibehaltene, doch modisicirte Beschränkung auch auf die Hüttenbeamten, nicht blos auf die Kergbeamten Anwen dung leiden solle. Nur dann, wenn auch der Harkort'fche Antrag siele, würde ich auf das Gutachten der Majorität und auf die verschiedenen im Ausschußberichte Seite 550 und 551 vorgeschlagenen Fragen zu kommen haben. Es würde solchenfalls auch das eventuelle Amendement des Abg. Trenk-
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