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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 80. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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Einzig und allein die Stadt Penig über die Aufnahme zu ent scheiden gehabt hatte und haß sowohl die Stadtverordneten, als auch der Stadtrath, wenn sie die Genehmigung der Re gierungsbehörde eingeholt haben, etwas Ueberflüssiges gethan haben, und daß die Regierungsbehörde keineswegs im Rechte war, wenn sie eine Genehmigung ertheilen zu können glaubte. Man wendet das Mandat von 1831 nur analog auf den vorliegenden Fall an. Ich weiß recht wohl, daß viele Städte nach dieser Analogie gegriffen haben, ich weiß auch, daß viele einen Theil ihrer Autonomie aufgegeben haben und bei jedem Vorkommnisse die Erlaubniß und Dispensation der Regie rungsbehörde einholen; im Gesetze aber ist dies nicht begrün det und die Städte sind meiner Meinung nach vollkommen selbstständig, wie denn auch diese Selbstständigkeit ihnen in der Städteordnung ausdrücklich zugesichert worden ist. Einen Fehler hat der Beschwerdeführer allerdings gemacht, indem er überhaupt um Dispensation von §. 8 des Mandats von 1831 nachgesucht hat. Die Behörden von Penig haben ihn in die sem Fehler unterstützt. Das kann ihm aber keinen Nachtheil bereiten, vielmehr wird es nur darauf ankommen, daß die Regierungsbehörden darauf verzichten, sich in rein städtische Angelegenheiten einzumengen. Zch kann deshalb auch nicht umhin, dem Ausschußantrage einen andern Antrag entgegen zustellen, welcher eine Verwendung für den Beschwerdeführer ausspricht, denn ich glaube, wenn die Regierungsbehörde auf den ihr durch das Gesetz angewiesenen Wirkungskreis sich zu rückzieht und nur in den ausdrücklich vorgeschriebenen Fällen zur Dispensation schreitet, so kann dem Beschwerdeführer ge holfen werden; denn wie schon gesagt, Pelz als Buchhändler fällt nicht unter die Bestimmungen des Mandats vom 13. Mai 1831, das sich lediglich auf diejenigen Ausländer bezieht, welche ein Gewerbe im engern Sinne des Wortes in Sach sen treiben wollen, am allerwenigsten unter §. 8, der von Ge winnung des Meisterrechts bei einer inländischen In nung handelt. Mein Antrag geht daher dahin: „die Kam mer wolle ihre Verwendung bei der Staatsregierung dahin eintreten lassen, daß die Aufnahme des Buchhändlers Pelz in Penig Seiten der Staatsbehörden nicht weiter gehindert werde." Zch will cs einzig und allein der Stadt Penig über lassen wissen, was sie über die Aufnahme des Buchhändlers Pelz beschließen mag, weist sie ihn mit seinem Gesuche um das Bürgerrecht ab, so ist er abgewiesen, nimmt sie ihn aber auf, so hat meiner Meinung nach Niemand das Recht, dieser Aufnahme irgendwie entgegenzutreten oder sie ungültig zu machen. Ich werde mir erlauben, dem Herrn Präsidenten meinen Antrag schriftlich zu übergeben. Präsident Cuno: Der Antrag des Abg. Cramer lautet: „DieKammer wolle ihre Verwendung beider Staatsregierung dahin eintreten lassen, daß die Aufnahme des Buchhändlers Pelz in Penig Seiten der Staatsbehörden nicht weiter be hindert werde." Wird dieser Antrag unterstützt? — Zahlreich. Abg.W igand: Das Gutachten des Ausschusses empfiehlt Ihnen, dicBeschwerde des Buchhändlers Pelz aufsich beruhen zu lassen und dieselbe höchstens noch an die erste Kammer ab zugeben. Meine Herren! Ich weiß sehr gut, daß, wenn wir auch Alle in solchen Fällen, wie jetzt einer vorlicgt, auftreten und zu Gunsten der Petenten oder Beschwerdeführer sprechen würden, doch Alles nichts helfen wird. Es ist aber Pflicht der Volksvertretung, bei jedem einzelnen Falle dieser Art auf zutreten, zu sprechen, solche Fälle klar zu erörtern und das Verwerfliche solcher Maaßregeln klar an den Tag zu bringen. Wenn der Herr Staatsminister v. Friesen heute gesagt hat, daß der Staat das Recht haben müsse, unbequeme Menschen zu entfernen, so kann ich ihm hierin nicht Recht geben. Die Regierung hat die Gesetze zur Hand, mit diesen muß sie voll kommen erreichen, was die Gesellschaft von dem Staate er wartet. Der freie und wahre Staat aber hat Niemanden zu fürchten, der die Gesetze nicht übertritt, sondern blos seine Ansichten, die den Gesetzen nicht entgegen sind, zur Geltung bringen will. — Das Patent vom 11. Mai, welches die Be dingungen enthält, unter welchen das Staatsbürgerrecht in Sachsen erlangt werden kann, erfüllt Pelz vollständig und mehr noch, als das Gesetz verlangt. Er ist in Sachsen ge boren, hat hier seine Schulkenntnisse erhalten, ist hier con- sirmirt, hat seine Lehrzeit im Lande bestanden. Im Laufe seiner Wanderjahre hat er sich ein kleines Vermögen er worben, welches hinlänglich war, ein selbstständiges Geschäft etabliren zu können. Pelz hat auch ein Sittenzeugniß bei gebracht, daß er sich wohl verhalten habe und daß er ein treuer, ehrlicher Mann sei. Es hat Alles nichts geholfen, denn Pelz ist politisch anrüchig. Es wird ihm nachgesagt, er habe über Se.Majestät den König von Preußen unehrerbietigen Tadel ausgesprochen, er sei unbequem geworden in deutschen Landen. Er hat in einer öffentlichen Rede gesagt, daß der König von Preußen sein Wort nicht gehalten habe und die Verheißungen nicht erfüllt, welche im Jahre 1848 der König seinen Völkern zugesagt habe. Nun, es giebt in Deutschland noch mehrere Fürsten, die 1848 anders sprachen, als 1849 und gar im Jahre 1850. (Beifall auf der öffentlichen Tribüne.) Präsident Cuno: Die Tribüne hat sich, wie ich ernstlich verlange, vollkommen ruhig zu ver halten. Abg. Wigand: Das Recht muß man doch haben, seine Meinung, wenn sie auf Wahrheit beruht, frei auszu sprechen, und darum ist kein Mensch unbequem und am wenigsten gefährlich, daß das Ministerium einen Mann, der weiter nichts gethan hat, fortschickt und ihm somit seine Existenz nimmt. Es liegen Hunderte dergleichen Fälle vor, und es ist das Schmerzlichste, was dem deutschen Volke widerfahren kann, wenn es fortwährend Ausweisungen an sehenmuß, die eben deutschen Männern passircn, während die Grundrechte klar aussprechen, daß jeder Deutsche sich im Vaterlande niederlassen kann, wo er will, und wenn er nach-
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