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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028247Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028247Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028247Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 31. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-02-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der ersten Kammer. 22
- Protokoll4. Sitzung 25
- Protokoll5. Sitzung 33
- Protokoll6. Sitzung 37
- Protokoll7. Sitzung 45
- Protokoll8. Sitzung 53
- Protokoll9. Sitzung 73
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 109
- Protokoll12. Sitzung 149
- Protokoll13. Sitzung 163
- SonstigesBericht des dritten Ausschusses der ersten Kammer, die über die ... 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 185
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 257
- Protokoll18. Sitzung 273
- Protokoll19. Sitzung 285
- Protokoll20. Sitzung 297
- Protokoll21. Sitzung 327
- Protokoll22. Sitzung 359
- Protokoll23. Sitzung 387
- Protokoll24. Sitzung 411
- Protokoll25. Sitzung 439
- Protokoll26. Sitzung 461
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 499
- Protokoll29. Sitzung 531
- Protokoll30. Sitzung 553
- Protokoll31. Sitzung 579
- Protokoll32. Sitzung 603
- Protokoll33. Sitzung 641
- Protokoll34. Sitzung 669
- Protokoll35. Sitzung 693
- Protokoll36. Sitzung 703
- Protokoll37. Sitzung 723
- Protokoll38. Sitzung 751
- Protokoll39. Sitzung 783
- Protokoll40. Sitzung 805
- Protokoll41. Sitzung 825
- Protokoll42. Sitzung 839
- Protokoll43. Sitzung 863
- Protokoll44. Sitzung 895
- Protokoll45. Sitzung 927
- Protokoll46. Sitzung 955
- Protokoll47. Sitzung 981
- Protokoll48. Sitzung 987
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll49. Sitzung 1003
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1045
- Protokoll52. Sitzung 1087
- Protokoll53. Sitzung 1109
- Protokoll54. Sitzung 1135
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1161
- Protokoll57. Sitzung 1183
- Protokoll58. Sitzung 1191
- Protokoll59. Sitzung 1197
- Protokoll60. Sitzung 1225
- Protokoll61. Sitzung 1237
- Protokoll62. Sitzung 1255
- Protokoll63. Sitzung 1281
- Protokoll64. Sitzung 1307
- Protokoll65. Sitzung 1315
- Protokoll66. Sitzung 1341
- ProtokollII. Sitzung 7
- BandBand 1849/50,1/2 -
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Präsident Georgi: Ist die Kammer mit diesem Vor schläge einverstanden? *) — Einstimmig Ja. Präsident Georgi: Ich ertheile demHerrnAbg.v. Watz dorf das Wort. Abg. v. Watzdorf: Meine Herren, ich bineinoffener und entschiedener Gegner des Dreikönigsbündnisses und der Beschickung der Erfurter Versammlung; ich würde Beides für ein öffentliches Unglück halten, wenn Sachsen durch die Verhältnisse dazu gedrängt werden sollte. Meine Gründe sind folgende. Zunächst bin ich ein Freund des Rechtes und ich habe bis jetzt vergeblich nach einem genügenden Rechts grunde gesucht, der die preußische Regierung ermächtigte, in Widerspruch mit der zu Frankfurt beschlossenen Reichsver- faffung eine Verfassung für Deutschland und ein gänzlich untaugliches Wahlgesetz zu octroyiren. Niemand hat der preußischen Regierung die Vormundschaft über Deutschland übertragen, und wenn sie diese dennoch in Anspruch nehmen sollte, so wird das nur auf dem Wege der Gewalt ihr möglich sein. Mer, meine Herren, „mit dem Schwert beweist der Scythe und der Perser wird zum Knecht", und wir haben wenigstens keine Ursache uns diesen Ansprüchen zu fügen, so lange wir uns ihnen entziehen können. Das Verfassungs werk der deutschen Nationalversammlung ist gescheitert, und obgleich ich weit entfernt bin, diese Versammlung von der eignen Verschuldung sreizusprcchen, so ist doch so viel gewiß, daß das Verfahren der preußischen Regierung an diesem Er-' gebniß einen wesentlichen Antheil hat; (Staatsminister v. Beust tritt ein.) denn erst in dem letzten Stadium der Beratungen trat sie mit dem Anspruch der Vereinbarung hervor, nachdem sie bis dahin den Beschluß des Vorparlaments stillschweigend und tatsächlich anerkannt hatte, nach welchem die Verabschie dung der deutschen Verfassung einzig und allein das Werk der deutschen Nationalversammlung sein sollte. Soll daher Deutschlands Einheit, was wir gewiß alle sehnlichst wün schen, zu Stande kommen, so glaube ich!, daß dies nur auf dem betretenen und leider verlassenen Wege geschehen kann, auf dem Wege der Berathung durch eine auf Grund des Reichswahlgesetzes gewählte, allgemeine deutsche National versammlung. Soviel, meine Herren, über den Rechtspunkt. Ich wende mich nun zu einigen tatsächlichen Verhältnissen. DasDreikönigsbündniß beruht wesentlich auf der octroyirten Verfassung und diese halte ich ihres Inhalts wegen nicht nur für mangelhaft, sondern sogar für verwerflich und bin der Meinung, daß sie einen Vergleich mit der zu Frankfurt be schlossenen Neichsverfüffung, obgleich auch diese in vielen *) 3n Folge dieses Kammerbeschluffes findet der Abdruck die ser sehr umfänglichen 29 Beilagen nicht statt. Die Redaktion. Stücken sehr unvollkommen ist, in keiner Beziehung vertragt. Jener octroyirte Verfassungsentwurf ist in der That nur dar auf berechnet, unter der gleisnerischen Maske des Constitu- tionalismus den vollständigsten Absolutismus wiederherzu stellen. Zum Beweis dieser Behauptung beziehe ich mich auf ß. 14 dieser Verfassung, welcher die Vereidigung des Heeres auf die Verfassung ausschließt, auf §. 99 desselben, welcher an die Stelle des suspensiven Veto das absolute setzt, auf §. 141, der die Preßfreiheit nur sehr unvollkommen gewähr- leistetund besonders auf§. 195, durch welchen ein fast ununter- brochenerBelagerungszustand mit obligatem Stand recht dem deutschen Volke in Aussicht gestellt wird. Man wird dagegen vielleicht einwenden, daß von der Erfurter Ver sammlung geeignete Verbesserungen dieser Verfassung zu er warten seien. Ich glaube, meine Herren, dies ist eine große Täuschung. Das octroyirte Wahlgesetz ist von der Art, daß eine befähigte, die Bedürfnisse des Volkes berücksichtigende Versammlung gar nicht zu erwarten ist- Das Kind wird seiner Mutter gleichen, und diese Mutter ist selbst eine Miß geburt. Auf welchem Principe beruht denn jenes octroyirte Wahlgesetz? Auf dem Principe des Geldsacks. Meine Herren, meine Verhältnisse haben mich öfter mit reichen Leuten in Berührung gebracht, ich würde aber der Wahrheit untreu werden, wenn ich behaupte» wollte, daß ich bei ihnen eine vorzügliche Befähigung in der Beur- theilung politischer Fragen gefunden hätte- Leider sind Selbstsucht und eine gewisse Befangenheit häufig die Begleiterinnen des Reichthums. Dazu kommt aber noch, daß bei den politischen Fragen der Zukunft der Mund und der Magen eine große Rolle spielen werden, und diese, meine Herren, besitzt der Proletarier eben so gut als der Millionair. Doch setzen wir einmal den Fall, meine Voraus setzungen wären ungegründet und die Erfurter Versammlung bewährte wirklich eine von uns nicht geahnte politische Weis heit, auch in diesem Falle würde ich wenig Früchte für das deutsche Volk von derselben erwarten; denn ich bin fest davon überzeugt, daß jene Versammlung ein Marionettentheater ist, dessen Fäden das Ministerium Brandenburg-Manteufel in der Hand hält. Sollte sie sich vielleicht gar zu weit auf dem Gebiete des politischen Fortschrittes verlieren, so würde dieses Ministerium gewiß die geeigneten Mittel finden, sie wieder zurückzurufen, jene geeigneten Mittel, die sie bei der preußi schen Nationalversammlung im November 1848 in Berlin mit so vielem Erfolge angewendet hat. Wenn daher der Aus schuß der Meinung ist, daß Preußen berufen sei, der Träger des konstitutionellen Princips in Deutschland zu werden, so muß man wenigstens zugeben, daß es bis jetzt noch wenig gcthan hat, um diesem Beruf zu entsprechen.' Es ist das auch für die nächste Zukunft, mit Hinblick auf die neuerdings in Berlin beschlossene Verfassung, wohl kaum zu erwarten, da diese Verfassung der Volksvertretung nicht einmal das Recht der Steuerbcwilligung gewährt. Die erste Blüthe, die diese Verfassung getrieben hat, ist das neuerdings
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