Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 11. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-01-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
daß dieser seit Gründung der Generalcommission mit dem Archive beschäftigte Beamte dieses gegenwärtig so umfäng lich gewordene und wegen der Verbindung mit der Land rentenbank so äußerst wichtige Geschäft allein besorge, auch stets als ein außerordentlich tüchtiger Beamter sich bewährt habe, und daher durch einen neuen, mit diesen Verhältnis sen nicht bekannten Beamten, ohne weitere Beihilfe, nicht zu ersetzen sein werde. Nach diesen Auseinandersetzungen glaubte die Depu tation die in Ansatz gebrachten Gehaltserhöhungen für zwei Käthe, zwei Registratoren, drei Calculatoren, zwei Kanz listen und einem Boten nicht weiter beanstanden zu können, und empfiehlt demnach der Kammer- Pos. 22 v. mit 19,800 Khlr. inclusive 6,700 - transitorisch zu bewilligen. Präsident vr. Haase: Ich frage nun, ob Jemand in Bezug hierauf das Wort begehre. Abg. Jacob: Ich bitte um's Wort! Mir scheint, als, wenn sehr viel Gewicht gelegt würde auf den-Steuer-Ver-' Messungs-Revisor. Wir hatten früher keinen Nach-Ver messungs-Revisor; bei Zusammenlegung der Grundstückes durch die neue Anstellung eines Nach-Vermessungs-Revisors macht sich, nach meinem Dafürhalten die betreffende Steuer- Revision überflüssig, und es würden dadurch auch überhaupt' in den Gemeinden sehr viel Ablösungen in kürzerer Zeit znStande kommen und somit den Gemeinden großer Nutzen geschafft werden, denn gewöhnlich dauert jetzt diesem Steuerregulirung 7 bis 8 Jahre, ehe die Gemeinden ihre' Steuereinheiten auf die neuen Pläne erhalten. Durch die-' sen neuen Revisor wäre es nun ganz leicht, wenn die, Steuer-Einheiten von der ersten Klaffe übertragen würden,! von den alten Parcellen auf die neuen Plane und so wei ter, es würde dann das Geschäft in eben so viel Wochen,- wie zeither in Jahren beendigt werden können; und daher! wünschte ich, daß unsre Staatsregierung sich mit der be-! treffenden General-Commission in Vernehmen setzte, um dadurch einen kürzern Weg auszusinden. Denn, meine, Herren, schon die Uebelstande, die dadurch entstehen, brau chen auch zu ihrer Abhilfe ein Capital während der Zeit auf das Gut. Dieses Capital wird auf die alten Grund stücke eingetragen und muß wieder gelöscht werden, sobald! die Sache regulirt ist. Infolge dessen wird eine Menge Kosten verursacht, und- aus diesem Grunde wünschte ich, daß eine derartige veränderte Maßregel recht halb cintreten möchte. Nebenbei muß ich noch bemerken, daß die Zusam menlegung den Gemeinden sehr erschwert wird, denn die Umtshauptmannschaftcn haben hinsichtlich der Regulirung der Wege das Thunliche zu thun, und für die Geradelegung - der Wege zu sorgen. Aber es kann der betreffenden Ge- Winde zstttr größten Schaden gereichen, je nachdem die Dürchschneidungen eingerichtet werden, denn gewöhnlich sehen die Amtshauptleuts bloß darauf, den Weg ohne affe Rücksichten eben nur gerade Zu legen. . Dadurch.entstehen sehr viele Streitigkeiten in den Gemeinden, und (Königlicher Commiffar Kohlschütter tritt ein.) es sind die letztem am Ende gezwungen, entweder die Zu sammenlegung zu unterlassen oder sich der Anordnung zu ihrem Schaden zu fügen oder sich in weitere Streitigkeiten zu verwickeln. Präsident vr. Haase: Wünscht sonst Jemand das Wort? Königlicher Commiffar vr. Weinlig: Der geehrte Sprecher hat zwei Gegenstände berührt, die, wie mir scheint, mit dem gegenwärtigen Postulats nur in einem sehr locke ren Zusammenhänge stehen. Der erste Gegenstand betrifft, wenn ich nicht irre, 'den Wunsch, daß man künftighin die feftgestellten Vermcssungsresultate der Generalcommission, wie sie sich durch den Vermessungs-Revisor ftststellen lassen, ohne nochmalige Revision von Seiten der Steuer gelten lassen soll. Ich glaube, so habe ich den Sprecher recht verstanden. Der geehrte Abgeordnete wünscht dies nur, denn ein hierauf gehender Antrag liegt nicht vor. Der Wunsch fällt jedoch schon außerhalb'des Ressorts des Mi nisteriums des Innern, denn, er schlagt lediglich in die Steucrverfassung ein; und ich sehe mich außer Stande, dem geehrten Abgeordneten in diesem Augenblicke zu antworte;», .ob einem Anträge der Art Statt gegeben werden w/chde oder nicht. Der zweite Antrag gehört - eigentlich-in die Wegbaupolizei, denn er enthalt eine Beschwerde über die Amtshauptmannschaften, daß sie in Beziehung auf die Geradelegung der Wege zu rücksichtlos verführen, soweit die selbe bei Anlaß einer Zusammenlegung zur Sprache kommt. Auch das betrifft allerdings den Ressort der'General-Com mission nicht, denn diese kann in dieser Beziehung von -ihrem Standpunkte aus ebenfalls nichts -,thun. Die Staats- .regierung wird also bestimmtere -und besondere Anträge zu -erwarten haben, ehe sie in einer oder der andern Richtung etwas zu thun im Stande ist Abg. Jacob: Ich hätte allerdings von der hohen Staatsregierung erwartet, daß sie auf,diesen Antrag ein ginge, um diese Geschäfte so viel als möglich abzukürzen und sie nicht zu verlängern. Jetzt, wie die Sachen vor liegen bei der Zusammenlegung, sehe ich einen bedeutenden Unterschied unsers Verfahrens mit dem in andern Ländern. Denn, wenn-ich z. B. auf Preußen sehe, so hat man dort ganz andere Motiven. In Preußen sieht man ffehr darauf, anstoßenden Gemeinden durch Zusammenlegung -der Wege möglichst wenig Schaden znzufügen, aber auch .sticht eine Zerstückelung der Planlage durch Wege herbxizüM- ren. Das muß der Generalcommission überlassest -wer den, nach meinem Dafürhalten. Aus diesem Grunde hätte ich gewünscht, daß die hohe Staatsregierung -einmal.mit einem andern hierauf bezüglich«». Dsetze'.. an „hje. käme. 31*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder