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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 26. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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künftigen Entwürfe, der auf den zurückgezogenen Entwurf folgen wird, und sich auch in der Zwischenzeit anstrengen möge, die Städte zu veranlassen, daß sie die Laxen fallen lassen, eher wird jener Satz Seite 367 nicht ganz wahr, es wird nicht möglich sein, daß die Armen wohlfeiles Fleisch essen und daß die Reichen nicht betrogen werden. Durch die Laxen wird das Fleisch nicht besser und nicht wohl feiler, sie verleiten nur die Gewerbtreibenden zum Betrüge, zum Beispiel Kuh- für Ochsenfleisch zu verkaufen, und de- moralisiren dieselben. Ich bin der Ueberzeugung, daß die Regierung das Ziel wohl verfolgen kann, denn sie hat schon gezeigt, daß sie es nicht aus den Augen verloren hat, näm lich beim ersten Entwürfe der Gewerbeordnung. Ein zwei ter Mangel, der mir im Deputationsbericht auffällt, das ist die Hinweisung, wie wünschenswerth es sein müßte, so wohl für die Fleischer, wie für die Consumenten, daß Fixa tion in Bezug auf die Schlachtsteuer einrritt. Erst dann wird das Gewerbe freier betrieben werden können, diese Fixir- ten werden sich unter einander selbst controliren, die Auf- sichtsbeamtenzahl würde vermindert werden können und die Consumenten werden das Fleisch nur nach dessen Werth bezahlen. Ich werde deshalb einen Antrag an die hohe Kammer bringen, die Regierung zu veranlassen, künftighin auf Fixation der Fleischer hinzuarbeiten. Ein Mangel des Schlachtsteuerentwurfs scheint im Interesse der Viehzucht bemerkt werden zu müssen. Es erscheint mir wünschens werth, daß zu Pos. 3 unter und Pos. 2 unter 8 noch eine Bestimmung eintrete, da es ein Unterschied zwischen einem Schnittochsen und einem Schnittbullen und für die Viehzucht werthvoll ist, daß in den Gemeinden mehr als ein Bulle gehalten wird, besonders die kleinen Landwirthe sich aber fürchten, mehrere Bullen zu halten, weil sie diese nur zu geringen Preisen an den Fleischer verkaufen können, wenn dieselben spat geschnitten werden, da die Fleischer sie nicht einmal gern geschnitten kaufen, weil sie dann mehr Schlachtsteuer zahlen müssen und der bessern Qualität des Fleisches wegen sie doch auch den Ochsen höher bezahlen sollen. Das möchte ich durch Schlachtsteuererleichterung ausgeglichen sehen und auch hier einen Zusatz beantragen, „daß geschnittene Bullen nach dem Tarifsatz unter 3 und 8 2 zu rechnen waren." Endlich ist mir noch, nachdem ich die einzelnen Sätze verglichen und die verschiedenen Zusammen stellungen berechnet habe, aufgefallen, daß mit einem nur geringen Zuschläge zum Hausschlachten bei Schweinen eine große Abminderung in Bezug auf die Steuer der zur Bank geschlachteten Schweine erzielt werden könne, ohne daß den Landwirthen, welche die meisten Schweine im Hause schlach ten, eine große Last aufzubürden wäre. Wenn man näm lich bei dem Bank- und Hausschlachten für ein Schwein 15 Ngr. annimmt, so kommt die volle Summe des von der Regierung verlangten Betrags aller Schlachtsteuer für Schweine heraus, minus l 4,390 Thaler, und es würde beim Hausschlachten auf circa 10 Pfund nur einen Pfennig Abgabe mehr betragen, also Pfennig pro Pfund. Das ist gewiß nur gering und der Erfolg davon scheint mir sehr werthvoll, nämlich ein allgemeines Herabsetzen der Steuer von einer Fleischart, weshalb ich auch dazu der Kammer einen Antrag Vorschläge; nämlich die Sätze unter 4 und 8 3 ü 15 Ngr. zu bestimmen. Ich bitte nun den Herrn Präsidenten folgende Anträge der hohen Kammer zur Un terstützung resp. Annahme vorzuschlagen: „Die königliche Finanzverwaltung möge künftighin Fixation der Fleischer in Bezug auf die Schlachtsteuer als Grundprincip annehmen." „Geschnittene Bullen zahlen dreiviertel Jahr nach dem Schnitte nach dem Tarifsätze unter ^3 und 82." „Die Sätze unter ^4 und 83 sind auf 15 Ngr. zu bestimmen." Präsident vr. Haase: Meine Herren! Sie haben so eben die Motivirung eines Antrags gehört, welchen Abg. Seiler gestellt hat. Der Antrag lautet folgendermaßen: „Die Königliche Finanzverwaltung möge künftighin Fixation der Fleischer in Bezug auf die Schlachtsteuer als Grundprincip annehmen." Ich frage, ob die Kammer diesen Antrag des Abg. Seiler unterstützt? — Geschieht hinreichend. Sodann ist zu dem Tarif ^^3 und 82, folgende Be stimmung beantragt worden: „Geschnittene Bullen zahlen dreiviertel Jahr nach dem Schnitte nach dem Tarifsätze unter 3 und 8 2." Wird dieser Antrag unterstützt? — Geschieht nicht hinreichen d. Ferner ist zu ^4 und 83 desselben Tarifs der An trag gestellt worden: „Die Sätze unter ^4 und 83 sind auf 15 Ngr. zu bestimmen." Wird dieser Antrag unterstützt? — Geschieht ebenfalls nicht ausreichend. „ Es würde jetzt nur der zuerst erwähnte allgemeine An trag, welcher die Fixation zum Gegenstände hat, in Rede kommen können. Königlicher Commissar Lehmann: Ich will mir er lauben, den Standpunkt der Staatsregierung zu bezeich nen, welchen sie in der Frage der Fixation der Schlacht steuer gegenüber einnimmt. Diese Frage ist bereits seit mehrern Jahren Gegenstand von Petitionen gewesen, die theils bei den hohen Ständekammern eingegangen sind,, theils dem Finanzministerium vorgelegen haben. Es war dies namentlich auch bei dem letzten Landtage der Fall, wo mehrere Petitionen dieser Art zur Vorlage kamen. Die Regierung fand sich, weil in diesen Petitionen vielfach die Fixation als ein dringendes Bedürfniß dargestellt wurde, veranlaßt, der Sache näher zu treten und darüber von den Verwaltungsorganen gründliche Erörterungen anstellen zu
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