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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 27. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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und es erschien unthunlich, beim Boranschlage speciell den Bedarf von Behörden und Verhältnissen zu bemessen, die in der Wirklichkeit noch nicht existirten. Das Budget für den vorigen Finanzabschnitt 1855/57 war daher noch auf Grund des damaligen Behördenorganismus aufgestellt. Landt.-Acten v. I. 1855, I. Abth., S. 182 Man hoffte aber mit dem damals gestellten, von den Ständen bewilligten Postulate auszukommen, auch wenn die neue Organisation im Laufe der Finanzperiode durch geführt werden würde. Nach der gegenwärtigen Vorlage für die Finanzperiode 1858/60 erfordert das Gesammtpostulat für das Justizde partement einen Mehrbetrag von 59,910 Lhlr., indem gegenwärtig 376,854 Lhlr. und zwar 371,350 Lhlr. etatmäßig, 5,504 - transitorisch, uks. verlangt werden, während beim vorigen Voranschläge nur 316,944 Lhlr. als: 289,390 Lhlr. etatmäßig, 27,554 - transitorisch, uts. beansprucht und bewilligt wurden. Das hieraus resultirende Mehrpostulat beruht im Ein zelnen darauf, daß 4,522 Lhlr. mehr für das Justizministerium nebst Kanzlei und Sportelfiscalat, 5,130 - für die Oberstaatsanwaltschaft, 4,900 - mehr für das Oberappellationsgericht, 20,000 - m ehr für die Untergerichte inol. der Staats anwälte, 20,000 - mehr für Aufwand in Untersuchungs- und Vagabundensachen, 30,000 - zu allgemeiner Aufbesserung zu gering do- tirter Stellen, 84,552 Lhlr. 8s. verlangt werden. Dagegen kommen in Abgang: 24,642 Lhlr. Minderbedarf für die vier Appellati onsgerichte. 59,910 Lhlr. verbleibendes Mehrpostulat Ms. Um die Angemessenheit dieser Mehrerfordernisse zu prüfen, hat man sich nunmehr zu specieller Betrachtung der einzelnen Positionen zu wenden. Präsident vr. Haase: Es tritt nun die allgemeine Debatte über diesen Lheil des Berichts ein. Es haben sich hierzu bereits die Herren Abgg. Falcke, Riedel, Mai und v. Nostitz-Drzewiecki gemeldet. (Es melden sich noch mehrere.) Nach den Genannten würden der eben erfolgten An meldung nach zunächst der Abg. Fahnauer, sowie der Abg. Lungnickel und zuletzt der Abg. Koch das Wort erhalten. Zuerst hat der Abg. Falcke das Wort. Abg. Falcke: Weder in der Vorlage der hohen Staats regierung noch in dem Berichte unsrer geehrten Deputation finde ich eine Andeutung darüber, daß man für die begon nene Finanzperiode Kosten erwartet in Betreff der Neu organisation der Unterbehörden im Schönburgschen. Ich glaube nun nicht, daß die hohe Staatsregierung und die Deputation der Ansicht Mancher im Lande sind, daß die Verhandlungen über jene sich noch ein Zwanzig Jahre hin ziehen könnten, sondern vermuthe, daß mehr die Schwierig keit, eine bestimmte Summe zu nennen, die Ursache ist, daß des Gegenstandes gar keine Erwähnung gethan wor den ist. Jndeß dürfen wir doch wohl erwarten, daß eine derartige Summe im Rechenschaftsberichte über die jetzt be- gonnene Finanzperiode zu finden sein wird. „Ob nun unter Vorbehalt von Ehrenrechten eine ganze oder theilweise Abtretung der Gerichtsbarkeit stattfindet, oder ob das Haus Schönburg gegen eine billige Vergütung des Mehr aufwandes aus der Staatskasse alle Einrichtungen, Vertretungen, Pen sionir ungen rr. s. w. selbst über nimmt" — ich glaube — Kosten werden für diese Finanz periode wohl nicht ausbleiben, und ich mache die geehrte Kammer immer darauf aufmerksam. Ich benutze diese Gelegenheit, um der hohen Staatsregierung für die aner kannt correcte, in neuester Zeit selbst zuvorkommende Be handlung dieser Angelegenheit meinen Dank und meine Hochachtung auszudrücken. Diese Gefühle werden auch von anderer höherer Seite getheilt. Würdige ich nun die Schwierigkeiten vollkommen, welche dem Abschlüsse der Ver handlungen noch entgegenstehen, so scheint doch das hohe Haus Schönburg fortwährend Willens, die meinerseits be reits mehrfach erwähnten Jnquisitengelder nicht mehr zu erheben und glaube ich, daß auch nur die Wucht der Ver hältnisse oder niedere Einflüsse diese Wkllensmeknung ändern könnten. Ich werde in dieser Meinung nicht beirrt da durch, daß nach einer mir zugekommenen Mittheilung eines Gemeindevorstandes in einem Amte die Jnquisitengelder wieder ausgeschrieben worden sind und zwar für Criminal- falle, welche nach dem 18. October 1856 vorgekommen sind. Ich vermuthe, daß der betreffende Herrschaftsbesitzer nichts davon weiß, daß diese Jnquisitengelder wieder ausgeschrie ben worden sind, und daß, wenn die belästigten Gemeinden sich mit Vertrauen an das hohe Gesammthaus Schönburg wenden, ihren Beschwerden Abhilfe werden wird. Immer hin muß ich die Veranlassung doch benutzen, um den ver schiedenen verhandelnden Parteien eine kleine Bemerkung zu machen, oder eine Warnung auszudrücken, damit nicht diese Frage zu gegenseitigem Zögern führe. Die hohe Staatsregierung hat darauf zu sehen, daß geordnete Zu stände in jedem Lheile des Landes stattfinden; das Haus Schönburg nimmt eine so schöne politische Stellung ein, welche in ganz Deutschland geehrt wird, und hat darauf zu sehen, daß nach dem Grundsätze nablssso obligo seinen Gerichtsunterthanen nicht wegen Schwierigkeiten seiner Glie der, sich unter sich zu einigen, eine Last verbleibe, auf deren Befreiung sie Anspruch haben. Ich bin fest über-
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