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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 29. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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aus dem Grunde das Wort erbeten, um mich über die Idee des Abg. Poppe zu verbreiten. Präsident vr. 'Haase: Ich bemerke, daß Abg. Poppe einen Antrag bis jetzt noch nicht eingebracht hat, und über letztem erst dann gesprochen werden kann, wenn dies ge schehen ist. Abg. Oehmichen auf Choren: Etwas Weiteres habe ich nicht beabsichtigt. Abg. Poppe: Als ich das erste Mal in dieser Ange legenheit das Wort nahm, suchte ich zu zeigen, daß wohl in dieser Kammer Niemand vorhanden sei, der sich allseitig zufrieden mit dem Inhalte des Gesetzentwurfs und eben so wenig mit den Ergänzungen, die der Bericht enthält, aussprechen könne. Ich bemühte mich aber gleichzeitig auch, darauf aufmerksam zu machen, daß die hin und wieder in der Discussion vernommenen Andeutungen von Ver änderungen dieses Gesetzentwurfs, mögen sie formell oder materiell begründet sein, sehr leicht der Sache eine Gestalt geben könnten, die unter allen Umständen, wie ich glaube, und insbesondere für die große Mehrzahl derjenigen Män ner, die bei der Frage überhaupt nicht wesentlich betheiligt sind, eine Geltung erhalten könnte, welche ich als eine ge fährliche bezeichnen müßte. Der wichtigste Grund von allen schien mir der zu sein, daß bei einem richtigen Durchdrun gensein von dem Inhalte des Gesetzes und Berichts wohl Niemand unter uns sich befinden wird, der nicht vollkom men mit sich im Klaren wäre, daß eigentlich etwas Anderes in der Sache nicht mehr zu thun sei. Ist das richtig und verzichtet Jeder von uns auf den Versuch, Das zu ändern, was er vielleicht zu ändern wünscht, so wird die von mir vorgeschlagcne Abstimmung en blov auch noch das Resultat erzielen, was mir das Wichtigste erscheint, daß nämlich die sächsische zweite Kammer in dieser Angelegenheit beweist, daß sie die Resignation, dieses Pflichtgefühl und diesen Pa triotismus besitzt, um selbst dann ihre Meinung zu opfern, wenn sie selbst nur mit einem besondern Rückhalt unter drückt werden kann. Dies ist der Grund meines Antrags. Meine Herren! Ich hoffe soweit bekannt zu sein, daß ich nicht beabsichtige, irgendwie die Sache abzukürzen, noch viel weniger eine Praxis auszuüben, die unter andern Um ständen^ in der Kammer nur am unrechten Orte wäre, sondern mich treibt lediglich die Ueberzeugung, daß Sie meinen Antrag freundlich hinnehmen und die Sache der Beurthcilung unterziehen werden, die ich derselben wünsche. 'Mein Antrag lautet so: „Die Kammer wolle nach stattgesundener allgemeiner Berarhung des Gesetzes über das Jagdrecht auf frem dem Grund und Boden beschließen, dem betreffenden Gesetzentwürfe vom21.Lecember 1857 in seinen §§. 1—29 nebst den dazu von der Deputation beschlossenen Ab änderungen und Zusätzen on bloo die Annahme zu er teilen." Präsident vr. Haase: Der Antrag lautet so: „Die Kammer wolle nach stattgefundener allge meiner Berathung des Gesetzes über das Jagdrecht auf fremdem Grund und Boden beschließen, dem betreffenden Gesetzentwurf vom 21. December 1857 in fernen HZ. 1 bis 29 nebst den dazu von der Deputation beschlossenen Abänderungen und Zusätzen en bloo die Annahme zu ertheilen." Ich frage, ob dieser Antrag unterstützt wird? — Ge schieht hinreichend. Ich mache darauf aufmerksam, daß in der Landtags ordnung §§. 63 bis 65 vorgeschrieben ist, daß, wenn ein Gesetzentwurf aus mehrer« Paragraphen oder Artikeln vor liegt, zunächst seine Verhandlung über die Vorlage im Allgemeinen stattsinden könne, und dann aber die spe- cielle Berathung über die einzelnen Paragraphen oder Artikel einzutreten habe. Der §. 64 der Landtagsordnung lautet nämlich insonderheit also: „Hat die Deputation oder ein Lheil derselben in ihrem Berichte auf unveränderte Annahme oder völlige Ablehnung der Vorlage angetragen, so kann hierüber mit Zustimmung der Staatsregierung nach Beendigung der allgemeinen Debatte Beschluß gefaßt werden." In diesem .Paragraphen ist dabei vorausgesetzt, daß der Antrag auf unveränderte Annahme der Vorlage von der Deputation ausgegangen sek. Gegenwärtig ist nun aber der Antrag allerdings nicht von der Deputation, son dern von einem Abgeordneten aus der Mitte der Kammer gestellt worden. Auch lautet derselbe nur auf Annahme des Gesetzentwurfs mit den von der Deputation empfohle nen Abänderungen und Zusätzen. Indessen' würde der letzte Paragraph der Landtagsordnung die daraus zu entnehmenden Bedenken beseitigen, da nach diesem Para graphen ausnahmsweise in einzelnen Fällen von der Kam mer von den in der Landtagsordnung vorgeschriebenen Formen der Berathung und Beschlußfassung abgegangen werden kann, wenn die hohe Staatsregierung -darin mit der Kammer sich einversteht. Es würde also jedenfalls die Zustimmung der hohen Staatsregierung dazu erforderlich sein, wenn die Kammer dem Anträge des Abg. Poppe stattgeben will. — Jetzt gebe ich den Herren das Wort, welche über den Antrag des Abg. Poppe sprechen wollen. Abg. Reiche-Eisenstuck hat sich zum Sprechen gemeldet und hat also jetzt das Wort. Abg. Reiche-Eisenstuck: Meine Herren! Ich befinde mich nach meinen Aeußerungen in der letzten Ständever- sammlung und nach meiner Abstimmung auf einem unbe« fangenen Standpunkte. Den vorliegenden Gesetzentwurf habe ich insofern mit Freuden begrüßt, als ich daraus die Absicht der Staatsregierung ersehen habe, endlich einmal die sen gordischen Knoten zu zerhauen und zwar unter Be wahrung des Rechtspnncips und unter Vorschlägen, die am Ende doch geeignet sind, alle Betheiligten mit dem Ge setze wenigstens zu befreunden, wenn auch nicht mit ihm
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