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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028252Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028252Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028252Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 6. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-01-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 77
- Protokoll7. Sitzung 99
- Protokoll8. Sitzung 119
- Protokoll9. Sitzung 147
- Protokoll10. Sitzung 157
- Protokoll11. Sitzung 183
- Protokoll12. Sitzung 201
- Protokoll13. Sitzung 225
- BeilageBeilage zu Nr. 11-13 der Landtagsmittheilungen der ersten ... 241
- Protokoll14. Sitzung 255
- Protokoll15. Sitzung 267
- Protokoll16. Sitzung 277
- Protokoll17. Sitzung 297
- Protokoll18. Sitzung 315
- Protokoll19. Sitzung 321
- Protokoll20. Sitzung 351
- Protokoll21. Sitzung 373
- Protokoll22. Sitzung 401
- Protokoll23. Sitzung 429
- Protokoll24. Sitzung 453
- Protokoll25. Sitzung 469
- Protokoll26. Sitzung 491
- Protokoll27. Sitzung 509
- Protokoll28. Sitzung 513
- SonstigesDas vom Kurfürsten Johann Georg I. dem Besitzer des Ritterguts ... 535
- SonstigesDie Beschwerde der Kaufleute Zeidler und Genossen zu Riesa 536
- Protokoll29. Sitzung 541
- Protokoll30. Sitzung 551
- Protokoll31. Sitzung 555
- Protokoll32. Sitzung 581
- Protokoll33. Sitzung 601
- Protokoll34. Sitzung 631
- SonstigesBericht der ersten Deputation der ersten Kammer über die §§. ... 636
- Protokoll35. Sitzung 651
- Protokoll36. Sitzung 667
- Protokoll37. Sitzung 689
- Protokoll38. Sitzung 713
- BandBand 1857/58,1 -
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französischer Sprachlehrer sein, so würde dieser auf keinen Fall unter die Elementarlehrer zu rechnen sein; denn er gehört nicht zu den Lehrern, die nach dem Volksschulgesetze Elementarunterricht ertheilen. Er würde also nicht zu den ständigen Lehrern gehören, von welchen der Gesetzentwurf spricht. Bürgermeister Starke: In den meisten Fällen würde der Sachstand sich doch wohl so gestalten, daß z. B. ein Lehrer für die französische Sprache angestellt wird, dessen Hauptverbindlichkeit ist, in dieser Sprache Unterricht zu er- theilen, der aber dennoch wirklicher Lehrer ist, bei Vakanzen aufrückt und alle Qualitäten eines ständigen Lehrers in sich vereinigt, aber auch nebenbei in einigen andern Fächern Unterricht ertheilen muß. Staatsminister vr. v. Falkenstein: Es kommt ganz darauf an, ob der Lehrer als Fachlehrer zu betrachten ? und wenn er als Fachlehrer zu betrachten ist, so kann die Be schränkung nicht eintreten. vr. Liebner: Ich komme auf den Antrag des Herrn v. Erdmannsdorff zurück, oder vielmehr nicht; denn ich bin dagegen. Es scheint mir der zur Motivkrung besonders hervorgehobene Fall, daß man einen jungen Mann, der ein großes und eminentes Talent besitzt, regierungsseitig zu lange übergeht, und er nun, bei feststehender Bedingung der 5 Jahre Dienstzeit, nicht leicht rechtzeitig in eine ein träglichere Stelle gelangen kann, zu den Seltenheiten zu gehören. Und wenn der Fall wirklich eintritt, dann ist ja auch die vorbehaltene Ausnahme möglich. Es heißt ja im §. 3 des Gesetzes: - „Ausnahmen hiervon hängen von der Genehmigung des Ministeriums des Cultus und öffentlichen Unterrichts ab." .Dies scheint mir recht passend zu sein, weil dann bei solchen Fallen ein Zusammenwirken des Kirchenpatrons mit der höhern Schulbehörde ermöglicht wird, welcher in der Regel doch die umfassendere Einsicht in die Verhältnisse des fraglichen Lehrers zu Gebote steht. Sodann möchte ich über Das, was der Herr Secretär Amtshauptmann v. Egidy bemerkt hat, mich dahin aussprechen. Es scheint mir von Wichtigkeit zu sein, daß bisweilen junge Theologen besser dotirte Schulstellen erhalten, indem sie da mit gro ssem Segen wirken und zugleich auf das geistliche Amt sich geeignet vorbereiten können. Diese Möglichkeit möchte ich auf keine Weise ausgeschlossen sehen. Aber sollte nicht für solche Falle ebenfalls die statuirte Ausnahme Anwendung finden? Ich glaube, daß die höchste Schulbehörde dem nicht entgegen sein würde. Secretär v. Egidy: Zur Widerlegung! Mich hat insbesondere der Moment zu meiner Bemerkung veranlaßt, daß bei den theologischen Kandidaten von einem Dienst aster, im Sinne, wie dergleichen hier zu nehmen ist, nach gar nicht die Rede sein-kann, und streng genommen fehlt dann bei dem Wunsche der Herren Patrone, einen jungen Theologen als Lehrer anzustelleu, die Handhabe dazu, daß Seitens des hohen Ministeriums dieser Wunsch sehr un terstützt werden könnte, denn natürlich protegirt man mehr die Regel als die Ausnahme. Staatsminister vr. v. Falken stein: In Bezug auf die letzte Aeußerung des geehrten Herrn Sprechers habe ich hinzuzufügen, daß ich glaube, die Versicherung ausspre chen zu können, daß bis jetzt seit dem Gesetze vom 3. Mai 1851 noch nicht ein einziger Fall zur Kenntniß des Mini steriums gekommen ist, wo nicht eine solche Ausnahme, wenn sie gehörig motivirt war, gestattet, oder doch der ur, sprüngliche Antrag aus Gestattung einer solchen Ausnahme mit der Zustimmung desPatrons, weil er sich von der Unzweck mäßigkeit des Antrags selbst überzeugte, zurückgewiesen wor den wäre. Das Ministerium ist bis jetzt in diesen Fällen stets vollkommen im Einverständniß mit den Patronen ge wesen, und um so weniger möchte es rathsam sein, von diesem Satze abzusehen, indem daraus keine Jnconvenienzen für die Patrone, wohl aber im Gegentheil wesentliche Jn convenienzen für die Lehrer entstehen können. Ich bemerke zugleich in dieser Beziehung auf Das, was von dem Herrn Bürgermeister Koch erwähnt worden ist in Beziehung auf den Zusatz der Deputation, daß der Ausdruck „vorgesetzte Schulbehörden" wohl insofern ein vollkommen richtiger ist, als er die Behörden umfaßt, die dem Schulwesen vorgesetzt sind. Es liegt dies in der Natur der Sache, daß weder die Kircheninspection ausgeschlossen ist, noch werden soll, noch die Kreisdkrection oder das Ministerium ausgeschlossen ist; das sind eben die der Schule vorgesetzten Behörden. Daß es dabei zunächst auf die Kircheninspection ankommt, das kann meines Erachtens kaum zweifelhaft fein. Ich habe die Deputation in diesem Sinne verstanden. Präsident v. Schönfels: Wünscht der Herr Bürger meister Koch zur Widerlegung zu sprechen? Bürgermeister Koch: Ich beabsichtige ebensowohl über den letzten Absatz von §. 3 als auch über §. 3 b zu sprechen. Präsident v. Schönfels: Dann wird allerdings der Herr Bürgermeister Müller das Wort haben. Bürgermeister Müller: Meine Bitte ums Wort hat sich eigentlich durch Das, was der Herr Staatsminister er klärt hat, erledigt. Ich habe als Deputationsmitglied die Sache in ähnlicher Weise verstanden. Dessenungeachtet will ich doch als Deputationsmitglied meines Theilö um des willen gegen den Zusatz des Herrn Bürgermeisters Koch nichts haben, weil darin der Patron ausdrücklich erwähnt wird, während aus dem Vorschläge der Deputation dies nicht nothwendiger Weise gefolgert zu werden braucht. Da ich nun einmal das Wort habe, so gestatte ich mir, in Be zug auf den Antrag des Herrn v. Erdmannsdorff und in Beziehung auf den letzten Absatz des §. 3 zu bemerken, daß
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