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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028252Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028252Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028252Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 19. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 77
- Protokoll7. Sitzung 99
- Protokoll8. Sitzung 119
- Protokoll9. Sitzung 147
- Protokoll10. Sitzung 157
- Protokoll11. Sitzung 183
- Protokoll12. Sitzung 201
- Protokoll13. Sitzung 225
- BeilageBeilage zu Nr. 11-13 der Landtagsmittheilungen der ersten ... 241
- Protokoll14. Sitzung 255
- Protokoll15. Sitzung 267
- Protokoll16. Sitzung 277
- Protokoll17. Sitzung 297
- Protokoll18. Sitzung 315
- Protokoll19. Sitzung 321
- Protokoll20. Sitzung 351
- Protokoll21. Sitzung 373
- Protokoll22. Sitzung 401
- Protokoll23. Sitzung 429
- Protokoll24. Sitzung 453
- Protokoll25. Sitzung 469
- Protokoll26. Sitzung 491
- Protokoll27. Sitzung 509
- Protokoll28. Sitzung 513
- SonstigesDas vom Kurfürsten Johann Georg I. dem Besitzer des Ritterguts ... 535
- SonstigesDie Beschwerde der Kaufleute Zeidler und Genossen zu Riesa 536
- Protokoll29. Sitzung 541
- Protokoll30. Sitzung 551
- Protokoll31. Sitzung 555
- Protokoll32. Sitzung 581
- Protokoll33. Sitzung 601
- Protokoll34. Sitzung 631
- SonstigesBericht der ersten Deputation der ersten Kammer über die §§. ... 636
- Protokoll35. Sitzung 651
- Protokoll36. Sitzung 667
- Protokoll37. Sitzung 689
- Protokoll38. Sitzung 713
- BandBand 1857/58,1 -
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lick aber darf nicht zu befürchten sein, daß der Staatspost anstalt durch diese Freigebung aller Paketsendungen bedeu tende finanzielle Nachtheile erwachsen. Dies wird jedoch nach Ansicht der unterzeichneten Deputation auch nicht eintreten. Der Post wird, wie eine beachtenswerthe kritische Besprechung des Entwurfs in der „Deutschen Allgemeinen Zeitung" vom 3. Februar 1858, Nr. 28, recht treffend nachwerst, nicht nur eine große Zahl, sondern auch gerade der nutzbarste Theil der Fahrpostsendungen verbleiben. Sie wird nicht nur die meisten der ins Ausland gehenden Paketsendungen, sondern auch die für's Inland bestimm ten Beförderungen, wenn sie nach größern Entfernungen gerichtet sind, und insbesondere auch die Werthsendungen behalten. Weit besorglicher dürfte dagegen die Erwägung machen, ob nicht durch die Aufhebung des Verbots bezüglich aller Paket-, also auch Geldsendungen, soweit sie nicht in Briefe eingeschloffen sind, das verkehrende Publicum insofern in Nachtheil kommen könne, als dadurch zugleich die Ver pflichtung zur Annahme von Paketen Seiten der Postan- flalt gelöst werde? Deshalb hat sich die Deputation hier über mit dem Herrn königlichen Commissar vernommen, welcher die Erklärung abgab, daß hiermit eine Beschrän kung des zeither Seiten der Postanstalt bewirkten Päckerei- transport keineswegs stattsinden solle. Auf Grund dieser Erklärung glaubt nun zwar die Deputation von der Aufnahme einer ausdrücklichen Be stimmung über diesen Punkt in das Postgesetz selbst ab sehen zu können, zumal auch die formelle Fassung wegen der nothig werdenden Ausnahmen mit einiger Schwierig keit verbunden sein möchte, sie erachtet aber diesen Gegen stand für zu wichtig und im Interesse des Verkehrs liegend, um nicht noch einen Schritt weiter zu gehen und der ge ehrten Kammer für den Fall, daß der Entwurf von ihr genehmigt werde, vorzuschlagen: in der ständischen Schrift auszusprechen, daß die Kam mer lediglich mit Rücksicht auf die commissarische Erklä rung, daß Paketsendungen insbesondere unter 20 Pfd., vorausgesetzt, daß sie vorschriftsmäßig gepackt sind, auch künftig nicht zurückgewiesen, sondern da, wo Posten gehen, angenommen und befördert werden sollen, von der Auf nahme einer ausdrücklichen Bestimmung hierüber in das Gesetz selbst abgesehen und sich bei der gedachten Re- gicrungszusage beruhigt habe. Zn gleicher Weise, wie hinsichtlich der Freigebung der Paketsendungen unter 20 Pfund, verhält es sich wegen der Freigebung der regelmäßigen Personenfahrten. Auch hier liefert das vorliegende Zahlenverhältniß den erforder lichen Nachweis. Nach der statistischen Anfuge ist die Zahl der eingeschriebenen Reisenden in den Jahren von 1850— 1856 von 257,671 auf 477,204 gestiegen. In einzelnen Postorten ist dieses Verhältniß noch größer gewesen. So wurden z. B. in Chemnitz im Jahre 1830 nur 2,534 Rei sende eingeschrieben, während die Zahl derselben im Jahre 1850 26,509 und im Jahre 1857 47,471 betrug Bei einer so bedeutenden Frequenz kann sicherlich ohne Nachtheil für die Staatskasse die Personenbeförderung frei- gegeben werden, es wird der Staatspostanstalt gewiß noch «ine hinreichende Zahl derselben verbleiben. Mir Rücksicht hierauf und auf den Umstand, daß schon zeither Seiten der Staatsregierung Concessiönen zu regelmäßigen Personen fahrten zwischen volkreichen Orten an Privatkutscher ertheilt worden sind, glaubt man also auch hierbei nicht zu weit gegangen zu sein. Aus diesen Gründen hat die unterzeichnete Deputa tion die oben aufgestellte erste Frage verneint. Soviel nun die angeregte zweite Frage betrifft: ob nicht noch weiter gegangen und insbesondere auch das Verbot der Briefbeförderung oder wenigstens das Verbot des Wechsels der Transportmittel bei der Personen- und Paketbeförderung aufgehoben werden könne? so erachtet die Deputation die ausgesprochene Verneinung dieser Frage durch die von der Regierung dargelegten Gründe Seite 640 und 613 der Vorlage für völlig gerechtfertigt. Wollte man jetzt und auf einmal noch weiter gehen, als im Entwürfe geschehen ist, so könnte ein so plötzliches Bor schreiten leicht die Existenz der Post als StaatSeinrichtung gefährden oder doch wenigstens Uebelstände herbeiführen, die von Uebereilung Zeugniß gäben. Dies gilt wenigstens hinsichtlich der Briefbeförderung und des Wechsels der Trans portmittel beim Personenverkehr, und es könnte daher nur noch der Wechsel der Transportmittel bei den Paketsenvun- gen in Erwägung kommen. Dieser ist aber nach §. 7 der Vorlage für alle Eisenbahn- und Schifffahrtstransporte, sowie für Frachtsendungen über 100 Pfund freigegeben, und man kann daher, wie die Vorsicht gebietet, weiter« Erfahrungen abwarten. Ganz einverstanden hat sich auch 2. die Deputation hinsichtlich der Bestimmungen des Entwurfs über das ausgestellte Verhältniß der Staatspostanstalt ge genüber den Privateisenbahn- und Dampfschifffahrtsunter nehmungen zu erklären. Dieselben sollen, wie schow be merkt wurde, von dem Verbot des Wechsels der Trans portmittel nicht betroffen werden. Außerdem geht ihnen die Freigebung der Pakctsendungen unter 20 Pfund ebenfalls zu gut. Im Uebrigen bleibt das bisherige durch Contract oder Concession festgestellte Verhältniß zwischen der Regier ung und diesen Unternehmungen allenthalben bestehen, so daß auch diejenigen Geldentschädigungen, welch« diesen Un ternehmungen für Abtretung eines Theils der Staatspost nutzungen auferlegt worden sind, nach dem Erscheinen des neuen Postgesetzes der Staatskasse verbleiben (s. Motiven S. 647), und es treten somit überhaupt die Vorschriften des Gesetzentwurfs nur dann gegen die gedachten Priva^ Unternehmungen in Kraft, wenn weder durch Vertrag noch durch Concession etwas Anderes ausdrücklich vereinbart worden ist. 3. Der Entwurf erkennt ferner in den Motiven zu §. 1L ausdrücklich an, daß die Wahrung des Briefgeheimnisses als eine der unerläßlichsten Pflichten der Postanstalt ganz .be sonders zu beachten sei, und trifft deshalb die Bestimmung, daß nur von Gerichts-, Polizei- oder Zollbehörden, die der Post zur Beförderung übergebenen Sendungen mit Beschlag belegt werden können. Dies erscheint jedoch der Deputation nicht als völlig ausreichend. Sie erachtet für angemessen,, baß. der Pflicht des Postgeheimnisses und der Heiligkeit.bes Siegels nicht blos indirect, sondern mit directen Worten gedacht werde. Sie wird daher sowohl hierüber als auch überhaupt rpegen der im Entwürfe als selbstverständlich angenommenen und daher ausdrücklich gar nicht erwähnten Verpflichtung de'r Post, alle von ihr übernommenen Sendungen mit Sorg-
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