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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028252Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028252Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028252Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 20. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 77
- Protokoll7. Sitzung 99
- Protokoll8. Sitzung 119
- Protokoll9. Sitzung 147
- Protokoll10. Sitzung 157
- Protokoll11. Sitzung 183
- Protokoll12. Sitzung 201
- Protokoll13. Sitzung 225
- BeilageBeilage zu Nr. 11-13 der Landtagsmittheilungen der ersten ... 241
- Protokoll14. Sitzung 255
- Protokoll15. Sitzung 267
- Protokoll16. Sitzung 277
- Protokoll17. Sitzung 297
- Protokoll18. Sitzung 315
- Protokoll19. Sitzung 321
- Protokoll20. Sitzung 351
- Protokoll21. Sitzung 373
- Protokoll22. Sitzung 401
- Protokoll23. Sitzung 429
- Protokoll24. Sitzung 453
- Protokoll25. Sitzung 469
- Protokoll26. Sitzung 491
- Protokoll27. Sitzung 509
- Protokoll28. Sitzung 513
- SonstigesDas vom Kurfürsten Johann Georg I. dem Besitzer des Ritterguts ... 535
- SonstigesDie Beschwerde der Kaufleute Zeidler und Genossen zu Riesa 536
- Protokoll29. Sitzung 541
- Protokoll30. Sitzung 551
- Protokoll31. Sitzung 555
- Protokoll32. Sitzung 581
- Protokoll33. Sitzung 601
- Protokoll34. Sitzung 631
- SonstigesBericht der ersten Deputation der ersten Kammer über die §§. ... 636
- Protokoll35. Sitzung 651
- Protokoll36. Sitzung 667
- Protokoll37. Sitzung 689
- Protokoll38. Sitzung 713
- BandBand 1857/58,1 -
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daß es scheinen könnte, es bedürfe darüber nicht erst gesetz licher Bestimmung. Abgesehen aber davon, daß denn doch Ausnahmen denkbar sind, in denen Einzelne jener natür lichen Verpflichtung nicht nachkämen und hieraus Gefahr für Leben und Eigenthum Anderer hervorgehen könnte, hat es auch um deswillen nothwendig geschienen, die hier unter ausgesprochene Mahnung in das Gesetz aufzunebmen und dabei zugleich die Gewährung vollständiger Entschädi gung in Aussicht zu stellen. Absichtlich ist hierbei diejenige Hilfeleistung, welche Seiten der Post in Anspruch genommen werden kann, als eine „den Verhältnissen angemessene" bezeichnet worden, um hierdurch anzudeuten, daß von Niemandem eine Un terstützung begehrt werden knnn, welche von ihm nur mit unverhältnißmäßigen Opfern geleistet werden könnte oder mit seinen Lebensverhältnissen in Widerspruch stände. Der Bericht lautet: Zu §. 16. Da die Wortstellung in den beiden letzten Zeilen die Annahme zuläßt, als ob der. unverweilte Beistand in Nothfällen nur gegen sofortige Bezahlung gewährt zu werden brauche, dies aber den auf freier Straße befindlichen Postbediensteten leicht in Verlegenheit bringen könne, so schlägt die Deputation vor: nach dem Worte: „Utensilien" ein Komma und nach dem Worte: „Entschädigung" ebenfalls ein Komma zu setzen und mit diesen Einschaltungen §. 16 anzu nehmen. Präsident v. Schönfels: Wünscht Jemand darüber zu sprechen? Bürgermeister Gottschald: Ich gestatte mir bei die sem Paragrapen zunächst eine Anfrage an den Herrn Refe renten. Während nämlich im §. 12 den Courieren, Land- brieftägern und Postboten die Befreiung von allen Com- municationsabgaben bei ihren Dienstwegen zugesichert ist, während ferner in §. 13 den Courieren, Postboten und Landbriefträgern die Benutzung von Neben- und Feldwe gen in den dort bezeichneten Fallen zugestanden wird, sind gleichwohl in §. 16 dieselben ausgeschlossen, in Nothfällen gesetzlich Beistand fordern zu können. Man muß nun doch zugestehen, daß bei der Schnelligkeit, mit welcher die Couriere ihren Weg zurücklegen, eine Gefahr viel mehr eintreten kann, als bei gewöhnlichen Extraposten, und da dennoch der gesetzliche Beistand im Nothfalle ihnen nicht zugesagt wird, so frage ich bei dem Herrn Referenten an, ob die Worte: „Courier, Postbote und Landbriesträger" ab sichtlich oder unabsichtlich weggelassen worden sind und aus welchen Gründen dies erster« Falls geschehen ist? Referent Bürgermeister Müller: Zn der Absicht sind die gedachten Worte nicht weggelassen worden, um damit anzudeuten, daß die Postboten oder Couriere, wenn sie in Noth gerathen, nicht ebenfalls Hilfe in Anspruch nehmen sollten; vielmehr hat man geglaubt, daß die Couriere mit getroffen würden, weil die Staffetten genannt sind. Sie sind den Staffetten ziemlich gleich und unterscheiden sich! höchstens durch die Schnelligkeit. Die Postboten hat man auch nicht geradezu ausschließen wollen; man kann sich aber auch nicht leicht den Fall denken, wo dieselben in große Verlegenheit kommen würden und wenn dies auch einmal der Fall sein sollte, so glaubte man, daß nach der mora lischen Verpflichtung, auf die in den Motiven hingewiesen ist, eine gehörige Unterstützung von selbst eintreten werde. Die Brief- und Postboten werden nicht mit größer« Paketen beschwert, sondern in der Regel nur mit kleinern, und es wird da nicht gleich etwas Aehnliches vorkommen. Wir haben somit die nvthige Hilfe für diese Personen nicht aus schließen wollen, sondern wir haben geglaubt, es verstehe sich nach der natürlichen Verpflichtung, die jeder Mensch hat, von selbst, daß auch den Brief- und Postboten, welche in Verlegenheit kommen, der nöthige Beistand nicht zu ver sagen sei. Königlicher Commissar v. Ehrenstein: Es ist bereits Sei ten des Herrn Referenten auf die Motiven hingewiesen worden, in denen die fragliche Verpflichtung als eine natürliche be zeichnet worden ist. Dies ist der Grund, warum man hier nur die hauptsächlichsten Arten der Posten angeführt hat in der Voraussetzung, daß wenn ein ähnlicher Fall bei den übrigen Posten, welche nicht angeführt sind, einträte, dieser na türlichen Verpflichtung Folge gegeben werden würde. Was die Brief- und Postboten speciell anlangt, so sind sie nicht an geführt worden, weil der Fall, wo sie die im Paragraphen ge dachte Hilfe in Anspruch zu nehmen haben, bei einem Bo ten, der nur allein für sich zu sorgen hat, nicht so leicht vorkommen kann, wie bei dem Führer eines Geschirrs, des halb hat man vorzugsweise die Letzter« genannt. Bürgermeister Gottschald: Ich könnte mich bei der sowohl von dem Herrn Referenten, als von der Minister bank aus gegebenen Erklärung doch nicht beruhigen; viel mehr muß ich doch darauf aufmerksam machen, daß die Sache eine andere Gestalt dadurch gewonnen hat, daß in den §§. 12 und 13 der Couriere, Postboten und Landbriefträger ausdrücklich gedacht wird, da ihrer aber in §. 16 nicht ge dacht wird, so könnte man darauf kommen, daß ihnen der gesetzliche Beistand nicht zu Eheil werden soll. In Bezug auf den Postboten kann auch allerdings der Fall leicht vor kommen, daß demselben, wenn er allein geht, ein Unglück trifft, oder daß er, im Fall er sich einen Fuß verstaucht, nicht weiter kann und in diesem Falle wird es zweckmäßiger sein, wenn ihm der Beistand durch das Gesetz zugesichcrt wird. Ich kann mich also bei dieser Erklärung nicht voll ständig beruhigen und werde mir daher den Antrag erlau ben, daß in §. 16 nach dem Worte: „Extraposten" einge schaltetwerde „Courieren" und nach dem Worte: „Staf fetten," die Worte: „Postboten und Landbrief träger." Präsident v. Schönfels: Der Antrag des Herrn Bür germeisters Gottschald geht dahin, in §.16 hinter dem Worte
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