Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028252Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028252Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028252Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 35. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-04-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 77
- Protokoll7. Sitzung 99
- Protokoll8. Sitzung 119
- Protokoll9. Sitzung 147
- Protokoll10. Sitzung 157
- Protokoll11. Sitzung 183
- Protokoll12. Sitzung 201
- Protokoll13. Sitzung 225
- BeilageBeilage zu Nr. 11-13 der Landtagsmittheilungen der ersten ... 241
- Protokoll14. Sitzung 255
- Protokoll15. Sitzung 267
- Protokoll16. Sitzung 277
- Protokoll17. Sitzung 297
- Protokoll18. Sitzung 315
- Protokoll19. Sitzung 321
- Protokoll20. Sitzung 351
- Protokoll21. Sitzung 373
- Protokoll22. Sitzung 401
- Protokoll23. Sitzung 429
- Protokoll24. Sitzung 453
- Protokoll25. Sitzung 469
- Protokoll26. Sitzung 491
- Protokoll27. Sitzung 509
- Protokoll28. Sitzung 513
- SonstigesDas vom Kurfürsten Johann Georg I. dem Besitzer des Ritterguts ... 535
- SonstigesDie Beschwerde der Kaufleute Zeidler und Genossen zu Riesa 536
- Protokoll29. Sitzung 541
- Protokoll30. Sitzung 551
- Protokoll31. Sitzung 555
- Protokoll32. Sitzung 581
- Protokoll33. Sitzung 601
- Protokoll34. Sitzung 631
- SonstigesBericht der ersten Deputation der ersten Kammer über die §§. ... 636
- Protokoll35. Sitzung 651
- Protokoll36. Sitzung 667
- Protokoll37. Sitzung 689
- Protokoll38. Sitzung 713
- BandBand 1857/58,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Wahl eines Mitgliedes zur Verstärkung der ersten Depu» tation anzuordnen. Präsident v. Schön fels: Ich glaube, Herr v-Römer wird im Auftrage der zweiten Deputation einen ähnlichen Antrag zu stellen haben, und ersuche denselben, dies hicr- nächst zu thun. v. Römer: Ich habe im Auftrage des beurlaubten Vorstandes der Finanzdeputation ein gleiches Gesuch zu stellen; bei uns handelt es sich nicht um Verstärkung, son dern nur um Ersatz für beurlaubte Mitglieder. Wie sich die geehrte Kammer erinnern wird, sind bereits zwei Mit glieder mit einem länger» Urlaube versehen, auf 2 und be züglich 3 Monate. Ein drittes Urlaubsgesuch lautet auch auf längere Zeit und wird später noch eingehen. Es kom men auch bisweilen Krankheitsfälle vor, wie in diesem Augenblicke, so daß wir, die übrig gebliebenen Deputations mitglieder, die wir bereits Referate übernommen haben, kaum im Stande sein werden, alles Das gehörig zu fördern, was uns obliegt. Es nähert sich jetzt der Zeitpunkt des Landtages, wo Alles etwas schneller betrieben werden muß; es sind noch zahlreiche Vorlagen aus der zweiten Kammer zu erwarten, die an die Finanzdeputation zu gelangen haben; ich erinnere nur an einige Theile des Budgets, an die einzelnen Positionen des außerordentlichen Budgets, an die Eisenbahnangelegenheiten und an andere Sachen, die sich immer noch für die Finanzdeputation finden werden. Wir müssen also dringend wünschen, wenigstens einen Er satz für die 2 und beziehendlich später 3 beurlaubten Mit glieder zu erhalten. Ich habe daher den Antrag an die geehrte Kammer zu richten, daß sie uns einen solchen Ersatz Lurch die Nachwahl eines Deputationsmitgliedes zu ver schaffen geneigt sein möge, und habe dem Herrn Präsiden ten anheim zu geben, wenn die Kammer es genehmigt, vielleicht schon bei der nächsten Sitzung diese Wahl auf die Tagesordnung zu bringen. Präsident v. Schönfels: Ich zweifle nicht, daß die Kammer die so eben vernommenen Wünsche erfüllen werde, und auf Grund dieser Erwartung stelle ich nicht eine be sondere Frage darauf, sondern schlage vor, daß wir nächsten Dienstag, wo die nächste Sitzung wieder sein wird- diese Leiden Wahlen vornehmen. Ich werde also, insofern nicht gegen den Antrag aus der Kammer eine Stimme sich er hebt, den nächsten Dkenstag diese beiden beantragten Wahlen stattsinden lassen. Wir können nun zur Tagesordn ung übergehen und zwar zuvörderst zu dem mündlichen Berichte der dritten Deputation über die Petition Kettners und Genossen, den Branntweinverkauf der Kaufleute betreffend. Ich habe Herrn Bürgermeister Hennig als Referenten zu ersuchen, uns diesen Vortrag zu erstatten. Es würden die Mittheilungen der zweiten Kammer in Nr. 37 hier einschlagen, und die geehrten Herren werden sich wohl da mit bekannt gemacht haben. Referent Bürgermeister Hennig: Es ist jetzt gesetz liche Bestimmung, daß Kaufleute Branntwein im Einzelnen zwar verkaufen dürfen, aber nicht unter der Dresdner Kanne. Bei dem letzten Landtage reichten nun eine An zahl Schenkwirthc von Oschatz und umliegenden Orten eine Petition ein, worin sie baten, die Ständeversammlung wolle sich dahin verwenden, daß den Kaufleuten künftig nur gestattet werde, Branntwein bis zu ein Achteleimer herab, aber nicht darunter, zu verkaufen. In beiden Kam mern wurde fast einstimmig beschlossen, die Petition auf sich beruhen zu lassen. Man ging damals von der Ansicht aus, daß das bestehende Verbot, wonach die Kaufleute nicht unter der Dresdner Kanne verkaufen dürfen, zweckmäßig sei, und daß das Verlangen der Petenten zu weit gehe. Die Petenten haben nun jetzt eine neue Petition eingege ben, worin sie das Petitum stellen: „Die Ständeversammlung wolle bei der hohen Staats regierung die Vorlage eines desfallstgen beschränkenden Gesetzes beantragen, wodurch den Kaufleuten, Kramern und Branntweinfabrikanten der Verkauf des Brannt weins unter einem Vierteleimer verboten werde, even tuell wenigstens hoher Staatsregicrung die Aufnahme einer derartigen beschrankenden Bestimmung in den Ent wurf der Gewerbeordnung schon jetzt anempfehlen." Sie sehen, daß diese Petition in der Hauptsache das selbe Petitum stellt; sie geht nur in sofern noch weiter, als sie nicht bei einem Achteleimer mehr stehen bleibt, sondern verlangt, daß den Kaufleuten nur gestattet werde, bis zu einem Vierteleimer zu verkaufen, und in sofern als sie diese Beschränkung nicht nur gegen die Kaufleute beantragt, son dern auch gegen die Branntweinbrennereibesitzer. Zu Be gründung dessen führen sie nun an: Nach dem Schicksale, welches ihre Petition am letzten Landtage gehabt habe, sei es allerdings gewagt, mit einer neuen vorzutreten; allein sie hätten sich doch im Laufe der letzten Jahre überzeugt, daß ihrem Gewerbe eine wesentliche Beeinträchtigung wider führe, wenn diese Bestimmung fortbestehen bliebe. In an dern Staaten habe man auch die Richtigkeit dessen aner kannt; so sei in Preußen eine Bestimmung getroffen wor- welche dahin gehe: „daß sobald Wein, Branntwein, Bier oder andere geistige Getränke anders als in hölzernen Gebinden verkauft werden, dies als Kleinhandel mit Getränken anzusehen sei, und daß die hölzernen Gebinde minde stens die Größe eines halben Ankers (Vierteleimers) ha ben müssen." Desgleichen sei in Anhalt erst in neuerer Zeit Folgen des festgesetzt worden: „daß BranntweinbreNner nur ihr eigenes Fabrikat und auch drrfes nur in Gebinden' verkaufen dürfens"
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder