Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028259Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028259Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028259Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- Allgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 26. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-04-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 21
- Protokoll5. Sitzung 27
- SonstigesTabellarische Uebersicht sämmtlicher Staatsschulden, welche in ... 43
- Protokoll6. Sitzung 47
- Protokoll7. Sitzung 55
- Protokoll8. Sitzung 69
- BeilageBeilage A. 99
- Protokoll9. Sitzung 101
- Protokoll10. Sitzung 121
- Protokoll11. Sitzung 137
- Protokoll12. Sitzung 161
- Protokoll13. Sitzung 167
- BeilageBeilagen des Deputationsberichts. 201
- Protokoll14. Sitzung 205
- Protokoll15. Sitzung 213
- BeilageBeilage A. und B. 227
- Protokoll16. Sitzung 233
- BeilageBeilage D. 240
- Protokoll17. Sitzung 243
- Protokoll18. Sitzung 259
- Protokoll19. Sitzung 275
- Protokoll20. Sitzung 301
- Protokoll21. Sitzung 315
- SonstigesUeber die Straflosigkeit der Unzucht und die Ungültigkeit der ... 340
- Protokoll22. Sitzung 347
- Protokoll23. Sitzung 369
- Protokoll24. Sitzung 381
- Protokoll25. Sitzung 399
- Protokoll26. Sitzung 431
- Protokoll27. Sitzung 449
- Protokoll28. Sitzung 477
- Protokoll29. Sitzung 493
- Protokoll30. Sitzung 517
- Protokoll31. Sitzung 551
- Protokoll32. Sitzung 569
- Protokoll33. Sitzung 587
- Protokoll34. Sitzung 619
- Protokoll35. Sitzung 637
- Protokoll36. Sitzung 651
- BeilageBeilage zu Position 48. 681
- Protokoll37. Sitzung 683
- Protokoll38. Sitzung 699
- Protokoll39. Sitzung 723
- Protokoll40. Sitzung 743
- Protokoll41. Sitzung 771
- Protokoll42. Sitzung 799
- Protokoll43. Sitzung 817
- Protokoll44. Sitzung 833
- Protokoll45. Sitzung 847
- Protokoll46. Sitzung 859
- Protokoll47. Sitzung 869
- Protokoll48. Sitzung 895
- Protokoll49. Sitzung 907
- Protokoll50. Sitzung 917
- Protokoll51. Sitzung 931
- Protokoll52. Sitzung 943
- Protokoll53. Sitzung 961
- Protokoll54. Sitzung 973
- Protokoll55. Sitzung 995
- Protokoll56. Sitzung 1007
- BandBand 1851/52 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
gesagt, daß bei einzelnen vorkommenden Fällen an Geistliche Entschädigyng zu gewähren sei. , Regierungscvmmiffar v. Hübel: Ich bin allerdings nicht im Stande, eine Erklärung darüber zu geben, ob das Cultusministerium ausreichende Mittel habe, diesem Anträge in seinem ganzen Umfange zu entsprechen. Denn es fehlt zur Zeit an einer Nachweisung darüber, welche Geistlichen hiernach eine Unterstützung zu erhalten hatten und wie hoch eine solche sich belaufen würde. Die Caffen, aus welchen das Ministerium geben könnte, sind, wie ich schon erwähnte, die 8000 Lhaler Dispositionssumme für kirchliche Zwecke und die Gesangbuchscasse, deren Einkünfte sich auf einige tausend Lhaler belaufen. v. Harleß: Ich bin Sr. König!. Hoheit für die Aeußerung einer wohlwollenden Fürsorge für die betheiligten Geistlichen umsomehr dankbar, jemehr der Standpunkt, den der hochgestellte Vorredner bei dieser Ablösungsfrage am vori gen Landtage einnahm, nicht der meinige war. Was nun mich selbst betrifft, so erwarte ich mit meiner kurzen Erklä rung nicht eben maaßgebend auf den Entschluß der hohen Kammer einwirken zu können. Ich fühle mich hierzu blos verpflichtet, um hiermit meine eigene Abstimmung zu moti- viren. Der Gegenstand, dem die Petition der Geistlichen der Ephorie Leipzig gilt, verhält sich, wie allerdings gar nicht abgeleugnet werden kann, nur wie eine Klage über ein B, was nothwendig aus einem schlimmen A mit gewisser Nvthwendigkeit folgt. Nichtsdestoweniger kann auch ich nicht behaupten, daß ich in allen Theilen mit den Motiven, welche unsere geehrte Kammerdeputation zu ihrem Gutachten be wogen haben, übereinstimme. Ich theile einige Gründe vollkommen und werde mich darüber erklären, obwohl ich in anderen von der Deputation abweiche und hier ebenfalls eine Erklärung mir selbst und den Geistlichen des Landes schuldig zu sein glaube. Erstlich nehme ich davon dankbar Act, daß nach Seite 188 des Berichts unsere sehr geehrte Deputation, sowie der königl. Herr Commissar — und wir Haben ja von ihm heute dasselbe wieder erklären gehört — aufrichtig und lebhaft bedauert haben, den Wunsch, der von Seiten der Giestlichkeit vorliegt, nicht erfüllen zu können. Es ist wirklich bedauerlich, daß ein Wunsch vorliegt, dessen gerechten Anspruch man anerkennt, dessen Gewährung aber man eben unmöglich erachtet. Das ist das schlimme B von jenem A, welches letzte ich schon damals nicht habe gutheißen können. Wenn ich nun unserer geehrten Deputation, da es ganz fruchtlos wäre, eine guerela <le rebus prsoteritis anzustimmen, darin Recht geben muß, daß es, im Hinblick auf die Finanzlage des Landes, auf die übermäßige An strengung der Steuerpflichtigen den Ständen sehr schwer sein mag, auf eine solche umfängliche Unterstützung oder Entschädigung einzugehen und dieselbe der Regierung zu prvponiren, so theile ich auch darin die Ueberzeugung unserer sehr geehrten Deputation, daß es vom Standpunkte einer weisen Gesetzgebungspolitik nicht unbedenklich sein möchte, sofort wieder mit der Aenderung eines eben erst erlassenen Gesetzes vorzugehen. Dagegen kann ich nicht in etwas ein stimmen, was die geehrte Deputation zu 2. bemerkt hat und ich erkläre diesen meinen Dissensus weniger meinetwegen, sondern zur Rechtfertigung der Geistlichen des Landes. Ich stimme zwar der Deputation darin vollkommen bei, daß der Geistliche oder Lehrer das Gesetz vom 14. Juli 1840 hätte wohl benutzen können, wenn er von dem Gesichtspunkte aus. gegangen wäre, den die Deputation hat, z. B. etwa, daß er aus nationalökonomischen Rücksichten, die dem allgemei nen Wohle des Landes gelten, die Ablösung seiner Natural bezüge bewirken müsse, oder daß er auf einen solchen Ent schluß hätte kommen können, wenn er für seine Persones nützlich gefunden hätte, um manchen persönlichen Unan nehmlichkeiten zu entgehen, die bei dem Einziehen der Natu ralbezüge oft vorkommen, oder etwa, um einen schlecht ge schütteten Decem zu umgehen. Aber es giebt noch einen anderen Standpunkt, und ich setze voraus, daß auf dem selben sich mancher Geistliche und Lehrer befunden hat, das ist nämlich die Wahrung nicht des persönlichen Interesses, darum handelt es sich nicht allein, sondern die Wahrung des Interesses der Pfarrlehen und Schulstellen. Denn es bedarf keines Beweises, daß darin die Hauptschwierigkeit und Wichtigkeit der Frage liegt, wenn man über die Dota tion von Geistlichen- oder Lehrerstellen auf Grund von Naturalbezügen urtheilt und zu Rathe geht. Denn daß zur bleibenden Sicherstellung solcher Kirchen oder Schulen die Naturalbezüge eine Frage von großer Wichtigkeit sind, darüber brauche ich gar kein Wort zu verlieren. Also kann ich mir sehr wohl denken, daß die Geistlichen und Lehrer gewissenhafter Weise keinen Gebrauch haben machen wollen von dem Rechte, zu welchem sie das Gesetz'vom 14. Juli 1840 ermächtigt hat. Ebenso ist mein Standpunkt auch verschieden in Bezug auf das, was Seite 190 bemerkt wor den ist, wo gesagt wird, man müsse zur Herstellung der Rechtsgleichheit auch in Bezug auf die Geistlichen und Leh rer keine Ausnahme machen. Das ist die Conscquenz da von, wenn man in dem, was leider bei dem Ablösungs gesetze geschehen ist, schlechterdings nichts glaubt wahrneh men zu können, was mit dem strengen Rechte minder ver einbar wäre. Ich aber könnte umgekehrt nur sagen, wenn gleichmäßig Allen Unrecht angethan wird, so entsteht daraus auch noch keine Rechtsgleichheit. Und eben weil ich bei der Frage über Ablösung der Meinung war, daß es sich zuletzt doch um eine Verletzung von Rechten handelt, für die nicht hinreichender Grund vorhanden war, darum erklärte ich mich damals gegen die Annahme dieses Gesetzes. Soviel, meine Herren, zur Rechtfertigung einestheils der Geistlichen, anderntheils zur Rechtfertigung meiner Ansicht, die ich, wie gesagt, blos deshalb ausspreche, damit Sie wissen, warum ich diesmal gegen den Vorschlag der geehrten Deputation
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder