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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,4
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028262Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028262Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028262Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 131. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-08-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll109. Sitzung 3445
- Protokoll110. Sitzung 3483
- Protokoll111. Sitzung 3501
- Protokoll112. Sitzung 3549
- SonstigesUebersicht ständischer Anträge und Aeußerungen zu der ... 3608
- Protokoll113. Sitzung 3613
- Protokoll114. Sitzung 3637
- Protokoll115. Sitzung 3677
- Protokoll116. Sitzung 3711
- SonstigesC. A. 3761
- Protokoll117. Sitzung 3767
- Protokoll118. Sitzung 3807
- Protokoll119. Sitzung 3825
- Protokoll120. Sitzung 3863
- Protokoll121. Sitzung 3893
- Protokoll122. Sitzung 3923
- Protokoll123. Sitzung 3963
- Protokoll124. Sitzung 3969
- Protokoll125. Sitzung 4019
- Protokoll126. Sitzung 4059
- Protokoll127. Sitzung 4075
- SonstigesGrundzüge der künftigen Medicinalorganisation in besonderer ... 4120
- Protokoll128. Sitzung 4133
- Protokoll129. Sitzung 4149
- SonstigesGeneralinstruction, die wegen der Wasserschäden im Sommer 1858 ... 4173
- Protokoll130. Sitzung 4177
- Protokoll131. Sitzung 4209
- Protokoll132. Sitzung 4247
- Protokoll133. Sitzung 4259
- Protokoll134. Sitzung 4275
- BandBand 1860/61,4 -
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auf Seite 686 und folgende zu verweisen und ich bemerke, daß wir in dieser Beziehung vollkommen bei dem Bericht stehen bleiben. Wenn natürlich, wie es bei jedem Berichte der Fall ist, die Ausdrucksweise des Berichts zunächst das Eigentum des Referenten ist, wenn die andern Deputa tionsmitglieder vielleicht nicht mit derselben Wärme, mit welcher der Referent irgend einen Satz aufgefaßt hat, den selben unterzeichnet haben, so liegt das in der Natur der Sache und der Referent hat dafür zu danken, daß die an dern Mitglieder seinem Berichte beigetreten sind. Nur einen Punkt will ich mir noch zu berühren gestatten. Ich glaube allerdings, daß die Abkürzung des Weges für Trans porte von Rohprodukten wichtig ist. Ich verweise außer dem, was der geehrte Abg. Gruner gesagt hat, noch darauf, daß unsere Zwickauer Kohlenwerksbesitzer sehr viel für die Entwickelung ihres Kohlengeschäftes von der neuen Bahn dosten, weil dadurch der Weg nach Bayern wesentlich ver kürzt wird. Im Uebn'gen habe ich die geehrte Kammer zu ersuchen, den Anträgen der Deputation in Bezug auf beide der hohen Staatsregierung vorzulegende Wünsche beizu treten. Präsident Haberkorn: Ich werde zwei Fragen stellen. Eine auf den Wunsch s und eine auf den Wunsch d. Dem gemäß frage ich die Kammer: Will dieselbe bei dem srch s beschlossenen Wunsche: ,,a) daß die sächsischerseits zu wählende Bahnlinie wo möglich den Städten Lengenfeld, Treuen, Auerbach, und Falkenstein die Benutzung der künftigen. Bahn ohne Erbauung einer Zweigbahn gestatte", beharren? — Gegen 20 Stimmen ist beschlossen worden, hierbei zu beharren. Ferner: Will die Kammer auch bei dem sub d beschlossenen Wunsche: ,,b) daß aber, falls hierbei unverhältnißmäßige Terrain schwierigkeiten und Bctriebserschwernisse für die Hauptlinie sich ergeben sollten, dem Bedürfnisse der genannten Orte und der Staatssorsten durch eine eingleisige Seitenbahn genügt und der nächsten Ständeversammlung ein hierauf bezügliches Project vorgelegt werde", beharren? — Gegen 3 Stimmen Ja. Wir gehen nun zu Punkt IV über. Referent Cichorius: IV. Endlich hat die Zweite Kammer in Betreff der et waigen Priorität zwischen der Chemnitz-Annaberger und der hier vorliegenden Bahnanlage beschlossen: „daß, dafern bis zum 31. Marz 1862 die vorstehend der Staatsregierung ertheilte Ermächtigung in Wirksam keit trete, dann der Bau einer Eisenbahn von Chemnitz nach Annaberg für die gegenwärtige Finanzperiode zwar sistirt werden, nach Vollendung der voigtländischen Bahn jedoch vor allen anderen Eisenbahnprojecten in Angriff genommen werden und nur die Art und Weise der zu beschaffenden Geldmittel mit einer künftigen Sländever- sammlung noch vereinbart werben solle; daß jedoch, da fern die obige Ermächtigung bis zum 31. März 1862 nicht wirksam werden sollte oder die Inangriffnahme der voigtländischen Bahn bis zur nächsten Finanzperiode sistirt werden könnte, dann die wegen der Chemnitz Anna berger Bahn gefaßten Beschlüsse, unter den übrigen den-, selben beigefügten Modisicationen, ohne Weiteres zur Ausführung zu gelangen haben, von dem Bau des vor liegenden Bahnprojectes in der laufenden Finanzperiode aber abzusehen sei." Die Erste Kammer ist auch hier von einer anderen Auffassung ausgegangen und hat folgenden Antrag ihrer Deputation zum einstimmigen Beschluß erhoben: „Die Kammer wolle im Verein mit der Zweiten Kammer beschließen, daß, dafern bis zum 31. März 1862 die vorstehend der Regierung ertheilte Ermächtigung in Wirksamkeit treten sollte und der Bau der voigtländischen Bahn infolge der deshalb abzuschließenden Verträge noch in dieser Finanzperiode begonnen werden müßte, dann der von der Standeversammlung genehmigte Bau einer Eisen bahn von Chemnitz nach Annaberg innerhalb der gegen wärtigen Finanzperiode nur insoweit in Angriff genom men und fortgeführt werde, als dies ohne Ueberschreitung der auf dem gegenwärtigen Landtag für den Neubau von Eisenbahnen bewilligten Geldmittel, sowie ohne wesent liche Gefährdung der Interessen der Landwirthschaft und der Industrie durch Entziehung zu vieler Arbeitskräfte ausführbar ist; daß jedoch, dafern die obige Ermächti gung bis zum 31. März 1862 nicht wirksam werden sollte oder die Inangriffnahme der voigtländischen Bahn bis zur nächsten Finanzperiode sistirt werden könnte, dann die wegen der Chemnitz-Annaberger Bahn gefaßten Be schlüsse unter den übrigen denselben beigefügten Modifi- cationen ohne Weiteres zur Ausführung zu gelangen haben." Die Differenz liegt hier darin, daß die Zweite Kammer unter allen Umständen von einem gleichzeitigen Bau der beiden fraglichen Eisenbahnen abgesehen wissen wollte, wäh rend die Erste Kammer die Möglichkeit nicht ausschließen zu dürfen glaubte, daß unter gewissen Voraussetzungen der Beginn der Arbeiten an beiden Bahnen wahrend der näch sten Finanzperiode eintreten könnte. Die Majorität der unterzeichneten Deputation (die Herren Vicepräsident Oehmichen, Abgg. vr. Hertel, Seiler, May, vr. Loth) hält, unter Bezugnahme auf die im Bericht Seite 698 flg. entwickelten Gründe, an dem Beschlüsse der Zweiten Kammer fest, wahrend die Minorität (der Referent) dem Beschlüsse der Ersten Kammer beitritt. Die Majorität glaubt nach wie vor, daß der gleich zeitige Bau zweier Eisenbahnen aus finanziellen Gründen zu vermeiden sei, weil das einmal Begonnene auch vollen det werden müsse und wenngleich nur die jetzt bewilligten Mittel für die laufende Periode in Anspruch genommen werden könnten, doch einer künftigen Standeversammlung dann Nichts übrig bleiben würde, als sofort die zu weiterem Bedürfnis erforderlichen Summen verfügbar zu machen. Sie erachtet einen langsam betriebenen Bau einer Eisen bahn für finanziell unrichtig, weil dadurch das Baucapital länger unproductiv bleibt, als bei schleuniger Vollendung. Sie glaubt ferner, daß ein solcher gleichzeitiger Bau, trotz
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