Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028266Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028266Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028266Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 57. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-05-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll45. Sitzung 1111
- Protokoll46. Sitzung 1125
- Protokoll47. Sitzung 1147
- Protokoll48. Sitzung 1167
- Protokoll49. Sitzung 1185
- Protokoll50. Sitzung 1199
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe eines bürgerlichen ... 1231
- Protokoll51. Sitzung 1257
- Protokoll52. Sitzung 1289
- Protokoll53. Sitzung 1305
- Protokoll54. Sitzung 1311
- Protokoll55. Sitzung 1333
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1359
- Protokoll58. Sitzung 1397
- Protokoll59. Sitzung 1417
- Protokoll60. Sitzung 1443
- Protokoll61. Sitzung 1459
- BeilageBeilage A. und B. 1479
- Protokoll62. Sitzung 1495
- Protokoll63. Sitzung 1521
- Protokoll64. Sitzung 1545
- Protokoll65. Sitzung 1579
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1621
- Protokoll68. Sitzung 1635
- Protokoll69. Sitzung 1645
- Protokoll70. Sitzung 1677
- Protokoll71. Sitzung 1693
- Protokoll72. Sitzung 1719
- Protokoll73. Sitzung 1729
- Protokoll74. Sitzung 1747
- Protokoll75. Sitzung 1765
- Protokoll76. Sitzung 1791
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1822
- Protokoll79. Sitzung 1827
- Protokoll80. Sitzung 1853
- Protokoll81. Sitzung 1867
- Protokoll82. Sitzung 1893
- Protokoll83. Sitzung 1915
- Protokoll84. Sitzung 1943
- Protokoll85. Sitzung 1985
- Protokoll86. Sitzung 2025
- Protokoll87. Sitzung 2049
- Protokoll88. Sitzung 2075
- Protokoll89. Sitzung 2093
- Protokoll90. Sitzung 2105
- Protokoll91. Sitzung 2125
- Protokoll92. Sitzung 2137
- Protokoll93. Sitzung 2165
- Protokoll94. Sitzung 2199
- Protokoll95. Sitzung 2205
- Protokoll96. Sitzung 2223
- Protokoll97. Sitzung 2247
- Protokoll98. Sitzung 2269
- Protokoll99. Sitzung 2283
- Protokoll100. Sitzung 2293
- BandBand 1860/61,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
stattgefunden, daß in dieser Beziehung so viel Mannschaf ten weniger präsent gehalten und bei einer Mobi'lisirung 3600 Mann Kriegsrcservisten dafür eingestellt werden sol len. Das gilt noch jetzt, also auch die Consequenz davon; denn wir können die Leute in dem Augenblick, wo mobil gemacht wird, nicht erst vom Urlaub hereinziehen, nachdem sie jahrelang draußen gewesen und nicht mehr eingeübt sind; sie müssen erst wieder in Stand gesetzt werden und dazu ist die Summe bewilligt worden. Es ist bis jetzt von der Ermächtigung kein Gebrauch gemacht worden, weil sic eben nur für den Fall einer bevorstehenden Mobilisirung ver langt worden ist. Präsident v. Schön fels: Es würde nun der Herr Referent das Schlußwort zu ergreifen haben. Referent Vicepräsident v. Friesen: Ich habe nun in zweierlei Beziehungen noch einige Bemerkungen hinzuzu fügen. Erstens, wegen des auf Seite 58 des Deputations berichts aus der Zweiten Kammer hervorgegangenen Antrags wegen Wiedereinführung der Trommeln bei der Linienin- fanterie, dessen Annahme Ihnen die Deputation empfohlen hat. Es entsteht nämlich, nachdem in Bezug auf denselben Gegenstand ein Decret eingegangen ist, die ganz natürliche Frage, ob dieser Antrag nicht in Wegfall zu bringen und eine diesfallsige Erklärung der Kammer nothwendig sei? Ich erlaube mir daher das Gesuch an den Herrn Präsiden ten zu stellen, derselbe wolle die Kammer fragen, ob nicht jener Antrag durch den Eingang des Decrets sich gänzlich erledigt habe? Die zweite Bemerkung bezieht sich aber auf die mehrerwähnten 21,000 Thaler. Die Worte der stän dischen Schrift vom 6. August 1858 lauten bei Pos. 58 so: Hier ist ein Postulat nicht gestellt, auch von der Ständeversammlung nicht bewilligt worden. Sollte sich jedoch die Einberufung der ersten Alters klasse der Kriegsreservisten nöthig machen, so ermächtigen wir die Staatsregierung: eine Summe bis zu 21,000 Thalern jährlich aus der Staatscasse für diesen Zweck zu erheben und zu ver wenden und im Falle des wirklichen Bedarfs beim künf tigen Rechenschaftsberichte bei Pos. 58 des Ausgabebud gets zu verschreiben. Uebrigens haben wir uns vor dem Eingehen in die spccielle Berathung dieser Budgetabtheilung mit den von Ew. Majestät bestellten Commissaren dahin geeinigt, daß das ordentliche Budget in folgenden Positionen gemindert werden soll: Pos. 40. Oberbehörden . . . 5,000 Lhlr., - 48». Geldverpflegung . . 20,500 - - 48 b. Naturalverpflegung . 3,500 - - 49. Bekleidung .... 10,000 - - 51. Einquartierungsgelder. 6,000 - - 56. Militärleistungen . . 5,000 - 8s. 50,000 Thlr, und diese Summe auch am ordentlichen Budget demgemäß gekürzt. Nun erinnert sich die geehrte Kammer und es ist auch im Berichte kürzlich erwähnt, daß vorgeschlagen wurde, zur Ersparniß 3,600 Mann und zwar 3,000 Mann Infanterie und 600 Mann Cavallerie vacant zu halten und dafür nach Befinden eine gleiche Anzahl Kricgsreservisten erster und zweiter Classe einzuzichen, die Staatsregierung aber zu ermächtigen, wenn diese Einberufung zu den Fahnen auf 14 oder 28 Tage erfolgte, dazu die Summe von 21,000 Thalern zu verwenden. Ich muß daher der Mei nung sein, daß diese Ermächtigung sich, wie jede andere Bewilligung, nur auf die laufende Finanzperiode beschränke, daher nicht weiter und nicht auch auf die jetzige Finanz periode übergehen kann. Ich werde in dieser Ansicht um so mehr bestärkt, da der Herr Kriegsministcr erwähnte, daß diese 21,000 Thaler auch für den Fall einer Mobilisirung gebraucht werden könnten. Aber, meine Herren, das ist ein ganz anderer Fall. Hier handelt es sich um eine jähr liche regelmäßige Einziehung der Kriegsreservisten anstatt der präsenten activen Mannschaft und zwar in Friedens zeiten, aber nicht von dem Fall einer Mobilisirung. Ich bezweifle gar nicht das Bedürfniß und die Nothwendigkeit einer solchen Maaßregel sowohl für Friedenszeiten, als ganz besonders bei einer Mobilisirung, aber freilich das bezweifle ich, daß diese Bewilligung oder Ermächtigung so ohne Wei teres als fortgesetzt zu betrachten sei; vielmehr glaube ich, daß dieselbe in der über das jetzige Budget zu erlassenden Schrift aufs Neue ausgesprochen werden müßte, wenn die selbe als erforderlich angesehen wird. Da mir jedoch der vom Herrn Minister so eben erwähnte Einwand neu ist und die Deputation sich darüber noch nicht hat berathen können, so möchte ich Vorschlägen, daß ihr dies zu thun ge stattet würde, wonach sie dann je nach Befinden beantragen kann, daß die Ermächtigung zu Erhebung dieser 21,000 Thaler als nochmals fortgesetzte zu betrachten sei. Für heute sind wir nicht vorbereitet; ich möchte daher auch der geehrten Kammer nicht Vorschlägen, heute weiter darüber zu discutiren oder einen Beschluß zu fasten. In der Hoff nung, daß dies Genehmigung findet, würde ich also bean tragen, der Deputation zu gestatten, sich wegen dieser 21,000 Thaler nochmals zu berathen und bei dem neuen Decrete ihre Vorschläge darüber gutachtlich auszusprechen. Staatsminister v. Rabenhorst: Nur in einer Be ziehung habe ich auf das, was der Herr Referent soeben ausgesprochen hat, Einiges zu bemerken. Es ist das ein Uebereinkommen, welches möglich macht, 3600 Mann va cant halten zu können; wären sie fortwährend im Dienste, so würden sie auch während dieser Zeit geübt worden sein; die Kriegsreservisten sind aber ein bis zwei Jahre außer Dienst, sie haben also keine Uebung und es kann daher, wenn eine Mobilmachung in Aussicht steht, erforderlich werden, diese Leute einzuziehen, um sie wieder fähig zu machen, einzutreten und Dienst zu leisten. Es ist nicht
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder