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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028266Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028266Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028266Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-06-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll45. Sitzung 1111
- Protokoll46. Sitzung 1125
- Protokoll47. Sitzung 1147
- Protokoll48. Sitzung 1167
- Protokoll49. Sitzung 1185
- Protokoll50. Sitzung 1199
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe eines bürgerlichen ... 1231
- Protokoll51. Sitzung 1257
- Protokoll52. Sitzung 1289
- Protokoll53. Sitzung 1305
- Protokoll54. Sitzung 1311
- Protokoll55. Sitzung 1333
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1359
- Protokoll58. Sitzung 1397
- Protokoll59. Sitzung 1417
- Protokoll60. Sitzung 1443
- Protokoll61. Sitzung 1459
- BeilageBeilage A. und B. 1479
- Protokoll62. Sitzung 1495
- Protokoll63. Sitzung 1521
- Protokoll64. Sitzung 1545
- Protokoll65. Sitzung 1579
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1621
- Protokoll68. Sitzung 1635
- Protokoll69. Sitzung 1645
- Protokoll70. Sitzung 1677
- Protokoll71. Sitzung 1693
- Protokoll72. Sitzung 1719
- Protokoll73. Sitzung 1729
- Protokoll74. Sitzung 1747
- Protokoll75. Sitzung 1765
- Protokoll76. Sitzung 1791
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1822
- Protokoll79. Sitzung 1827
- Protokoll80. Sitzung 1853
- Protokoll81. Sitzung 1867
- Protokoll82. Sitzung 1893
- Protokoll83. Sitzung 1915
- Protokoll84. Sitzung 1943
- Protokoll85. Sitzung 1985
- Protokoll86. Sitzung 2025
- Protokoll87. Sitzung 2049
- Protokoll88. Sitzung 2075
- Protokoll89. Sitzung 2093
- Protokoll90. Sitzung 2105
- Protokoll91. Sitzung 2125
- Protokoll92. Sitzung 2137
- Protokoll93. Sitzung 2165
- Protokoll94. Sitzung 2199
- Protokoll95. Sitzung 2205
- Protokoll96. Sitzung 2223
- Protokoll97. Sitzung 2247
- Protokoll98. Sitzung 2269
- Protokoll99. Sitzung 2283
- Protokoll100. Sitzung 2293
- BandBand 1860/61,2 -
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Präsident v. Schönfels: Es scheint Niemand weiter das Wort zu begehren; ich kann daher die Debatte über H. 8 schließen und dem Herrn Referenten das Schlußwort ertheilen. (Derselbe verzichtet darauf.) Ich gehe zur Abstimmung über. Zuvörderst ist von der Deputation eine Abänderung in dem Paragraphen und zwar der Art vorgeschlagen worden, daß der erste und zweite Absatz als §. 8 s, der dritte und vierte Absatz als §. 8 b und die letzten Absätze als §. 8 o bezeichnet wird. Ich frage, ob die Kammer diesem Vorschläge ihre Zustimmung ertheilt? — Einstimmig Ja. Ferner ist in Bezug auf diesen Paragraphen noch ein Antrag von der Deputation eingebracht, der sich auf Seite 670 des Berichtes befindet und als §.86 hinzugesetzt werden soll. Der Herr Referent hat denselben soeben vor getragen und ich enthalte mich daher, denselben zu rccapi- tuliren, bemerke nur, daß er sich auf Seite 670 des Be richts befindet. Die Deputation rächet und zwar im Ein- verständniß mit der hohen Staatsregierung an, diesen Zusatzparagraphen anzunehmen und ich frage, ob die Kammer hierin ihrer Deputation bei tritt? — Einstimmig Ja. Und nun frage ich, ob die Kammer §. 8 im Gan zen eben so an nimmt, wie sie es im Einzelnen gethan hat? — Einstimmig Ja. Referent Landesbestallter Hempel: § 9. (S. L.M. II. K. S. 923.) Motiven hierzu s. L.M. H. K. S. 923. Der Bericht sagt: Zu §. 9. Der erste Satz des tz. 9 ist nur eine Folge der Bestim mung im §. 2s und mit Rücksicht auf das zu der letzteren von der Majorität der Deputation abgegebene Gutachten beantragt dieselbe, den Eingang des §. 9 dahin abzu ändern: So lange sich in den §§. 2 und 2 b erwähnten Fällen mehr als ein Dritttheil und beziehendlich min destens die Hälfte der Stimmen gegen die Zusammenle gung erklärt, kann diese in der beantragten Maaße nicht zur Ausführung gebracht werden. Die Minorität der Deputation dagegen empfiehlt gleichfalls mit Rücksicht auf das von ihr zu §. 2s abge gebene Gutachten, den ersten Satz des §. 9 lediglich mit der Veränderung der Worte: „mehr, als die Hälfte", in die Worte: „die Hälfte oder mehr als die Hälfte", anzu nehmen- Die zuletzt erwähnte, veränderte Wortfassung ist von der Zweiten Kammer beschlossen worden und entspricht besser, als die in der Vorlage enthaltene, der Bestimmung im §. 2 unter s, da nach letzterer die Zusammenlegung zu unterbleiben hat, sobald schon die Hälfte der Betheiligten dagegen stimmt. Den zweiten und dritten Satz des §. 9 empsi.hlt die gesammte Deputation der hohen Kammer zur unverän- denen Annahme. Ich darf wohl annehmen, daß die Majorität der De putation das hier abgegebene Gutachten fallen läßt Und mit der Minorität sich vereinigt, nachdem der Antrag der Majorität der Deputation zum §. 2 abgelehnt worden ist. Präsident v. Schön fels: Ich glaube, daß dies wohl selbstverständlich ist, der Hauptanlrag der Majorität ist bekanntlich gefallen; es können daher die Eonsequenzen desselben nicht weiter in Betracht gezogen werden. Ich habe zu erwarten, ob Jemand über §. 9 zu sprechen wünscht? — Es ist nicht der Fall. Die Deputation empfiehlt die Annahme dieses Paragraphen zwar unverändert, jedoch mit einer Wortvertauschung und zwar in dem ersten Satze des Paragraphen sollen die Worte: „mehr als die Hälfte" vertauscht werden mit den Worten: „die Hälfte oder mehr als die Hälfte". Ich frage, ob die Kammer auf Anrathen ihrer Deputation die Worte im ersten Absätze des Paragraphen: „mehr als dieHälfte" mit den Worten vertauschen will: „die Hälfte oder mehr als die Hälfte"? — Einstimmig Ja. Ich richte nun die Frage an die Kammer, ob sie dem Paragraphen im Ganzen mit der eben be schlossenen Abänderung ihre Zustimmung er theilt? — Einstimmig Ja. Referent Landesbestallter Hempel: Z. 10. (S. L.M. II. K. S. 924.) Der Bericht sagt: Einen gleichen Antrag hat die Deputation zu den §§. 10 und 11 zu stellen, welche wörtlich bereits in dem Gesetz vom >4. Juni 1834, §§. 13 und 14 enthaltene Bestimmungen, nur mit der durch die inzwischen veränderte Münzgesetz gebung gebotenen Veränderung, daß di? Reinertragseinheit je zu einem Neugroschen, statt zu einem alten Groschen, abgeschätzt werden solle, wiederholen. Präsident v. Schönfels: §. 10 wird von der De putation zur unveränderten Annahme empfohlen und ich frage, ob die Kammer ihrer Deputation hierin beitritt? — Einstimmig Ja. Referent Landesbestallter Hempel: §. 1 1. (S. L.M. 1l. K. S. 925.) Motiven hierzu s. L-M. H. K. S. 925. § Die Deputation empfiehlt unveränderte Annahme.
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