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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,1
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028267Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028267Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028267Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 39. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-03-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 17
- SonstigesMilitärstrafproceßordnung für das Königreich Sachsen. 43
- Protokoll4. Sitzung 137
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, die Gerichtsbehörden bei der königlich ... 143
- Protokoll5. Sitzung 165
- Protokoll6. Sitzung 177
- Protokoll7. Sitzung 211
- Protokoll8. Sitzung 237
- Protokoll9. Sitzung 263
- Protokoll10. Sitzung 297
- Protokoll11. Sitzung 319
- Protokoll12. Sitzung 341
- Protokoll13. Sitzung 373
- Protokoll14. Sitzung 393
- Protokoll15. Sitzung 419
- Protokoll16. Sitzung 445
- Protokoll17. Sitzung 469
- Protokoll18. Sitzung 497
- Protokoll19. Sitzung 525
- Protokoll20. Sitzung 551
- Protokoll21. Sitzung 577
- Protokoll22. Sitzung 599
- Protokoll23. Sitzung 623
- Protokoll24. Sitzung 643
- Protokoll25. Sitzung 671
- Protokoll26. Sitzung 697
- Protokoll27. Sitzung 707
- Protokoll28. Sitzung 741
- SonstigesTabellarische Uebersicht sämmtlicher Staatsschulden am Schlusse ... 756
- Protokoll29. Sitzung 757
- Protokoll30. Sitzung 793
- Protokoll31. Sitzung 817
- Protokoll32. Sitzung 839
- Protokoll33. Sitzung 859
- Protokoll34. Sitzung 879
- Protokoll35. Sitzung 901
- Protokoll36. Sitzung 917
- Protokoll37. Sitzung 935
- Protokoll38. Sitzung 963
- Protokoll39. Sitzung 989
- Protokoll40. Sitzung 997
- Protokoll41. Sitzung 1025
- Protokoll42. Sitzung 1055
- Protokoll43. Sitzung 1073
- Protokoll44. Sitzung 1089
- BandBand 1860/61,1 -
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-sidenten, die geehrte Kammer zu fragen: ob fle von Vor lesung der Petition absehen wolle, da der wesentlichste Kheil -derselben im Berichte enthalten ist? Präsident v. Schönfels: Da der Bericht den haupt sächlichen Inhalt dieser Petition in sich faßt, so würde allerdings vom Verlesen derselben abgesehen werden können, wie dies ja früher öfter schon geschehen ist. Ich frage aber, ob die Kammer sich damit einverstehen will? — Einstim mig Ja. Referent Rittergutsbesitzer Kraft: Den Bericht der dritten Deputation der Zweiten Kammer über diese Peti tion s. L.M. II. K. S. 1002 bis 1008. Bei der Berathung über diese Petition Seitens der jenseitigen Kammer hat der Herr Vicepräsident Oehmichen «inen Antrag eingebracht, der dahin lautet: „In der ständischen Schrift die Ermächtigung aus zusprechen: „„Daß die Staatsregierung bei Kodesfällen in Bezug auf den Ankauf solcher Grundstücke, welche erbtheilungshalber verkauft werden müssen, im Sinne der Petenten handeln könne."" Es ist dieser Antrag gegen 30 Stimmen angenommen worden. Ihre Deputation rathet Ihnen an, demselben nicht beizutreten, weil er für die Staatsregierung, welche ohnedem ihre Bereitwilligkeit, /Ankäufe zu machen, schon vielseitig bethätigt hat, zu beschrankend und nicht für dringend nölhig genug gehalten wird. Außerdem dürfte wohl auchgder Erfolg der kürzlich in's Leben getretenen Neubauten zu Beseitigung dieses Hüttenrauches abzuwar- ten sein. Noch ist eine Petition, die erst in den letzten Lagen von Grundstücksbesitzern von Nothenfurth eingegan- gcn ist, zu erwähnen. Die Petenten haben schon die Pe tition der Conradsdorser und Genossen mit unterschrieben und stellen hier in dieser Petition hauptsächlich die lBitte, die Flammenöfcn zu beseitigen; sprechen sich aber auch dahin aus, daß ihr Gesuch mit dem Beschlüsse der Zweiten Kammer consorm sein dürfte, indem sie am Schlüsse ihrer Petition sagen: „Nach Vorstehendem erlauben sich die untcrthänigst Unterzeichneten, die Bitte aussprechen zu dürfen, welche mit den Beschlüssen der hohen Zweiten Kammer conform sein dürfte: Die hohe Ständeversammlung der Ersten Kammer wolle sich bei der hohen Staatsregierung dahin verwenden, Hochdieselbe wolle, wenn die Grundstücke nicht angekauft werden tollten, Ihr Augenmerk thunlichst auf den Betrieb der Hütten wenden und mit allen Ihr zu Gebote stehenden Mitteln dahin wirken, daß durch Vorkeh rungen Abhülfe erfolge und der Schaden recht bald besei tigt werde, damit die so lange getragene Noth und Leiden ihr Ende erreichen;" - und noch dazu bemerken: „Die im Einverständniß der hohen Staalsregierung -gefaßten Beschlüsse der hohen Zweiten Kammer sind dank bar anzuerkennen." Ihre Deputation rathet Ihnen an, diese Petition auf sich beruhen zu lassen; dieselbe jedoch der hohen Staatsre gierung zur Kenntnißnahme zu überreichen. Präsident v. Schönfels: Es würde nun die Dis- cussion über den soeben vorgetragenen Bericht zu eröffnen sein. Ich habe auch hier zu bemerken, daß dieser Bericht schon seit über drei Tagen ausgelegen hat und in den Händen der Kammer ist, daher kein Hinderniß vorhanden, die Discussrou zu eröffnen. Ich Habe zu erwarten, ob Jemand das Wort ergreift? Staatsminister v. Friesen: Ich wollte mir nur er lauben, wenige Worte über den Oehmichen'schen Antrag noch zu bemerken, auf den der Herr Referent soeben zurück gekommen ist und der nach seinem Referate der hohen Kammer nicht zur Annahme empfohlen wird. Ich habe mich bereits bei der Discussion über diesen Antrag in der Zweiten Kammer dahin ausgesprochen, daß die Regierung den Antrag in der Weise, wie er gefaßt ist, da er weiter Nichts ausspricht, als daß die Staatsregierung in voraus gesetzten Fällen im Sinne der Petenten handeln könne, zwar nicht für sehr bedenklich hält, daß ich ihn aber ebenso als unnölhig bezeichnen müsse und als einen solchen, der Hoffnungen und Erwartungen erregen könnte, die die Ne gierung späterhin nicht zu erfüllen im Stande wäre. Diese Ansicht rheile ich auch heute noch und bin vollstän dig damit einverstanden, daß die hohe Kammer diesen Antrag nicht annimmt, der auch in der Zweiten Kammer eine ziemlich zahlreiche Minorität gegen sich gehabt hat. Präsident v. Schönfels: Ich habe zu erwarten, ob Jemand weiter das Wort verlangt? — Da dies nicht der Fall ist und der Herr Referent vielleicht auch Nichts weiter zu bemerken hat, so kann ich zur Abstimmung übergehen. Es bietet sich in dieser Beziehung zuvörderst der Antrag dar, welcher auf Seile 473 des Berichtes zu finden ist. Er geht dahin, der Ansicht der Deputation beizutreten, welche die Petition theilweise auf sich beruhen lassen will und insbesondere auch den Theil der Petition, welcher da hin gerichtet ist, daß die Grundstücke der betreffenden Peten ten von dem StaatssiscuS angekauft werden sollen. In Beziehung auf diesen Kheil der Petition schlägt die Deputation vor, dieselbe auf sich beruhen zu lassen; ich frage, ob dieKammer sich hiermit cinverstehcn will? — Einstimmig Ja. Die zweite Frage würde nun auf den Schlußantrag zu richten sein. Dieser Antrag befindet sich auf Seite 481 des Berichtes und geht dahin: „Die Kammer wolle auf die Petition Ernst Louis Butze's zu Conradsdorf und Genossen sich bei der hohen Staalsregierung dahin verwenden, daß in Zukunft der Betrag der durch den Rauch der Halsbrücker und Mul- dener Hütten verursachten und commissarisch ermittelten
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