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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,1
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028267Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028267Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028267Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 18. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-01-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 17
- SonstigesMilitärstrafproceßordnung für das Königreich Sachsen. 43
- Protokoll4. Sitzung 137
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, die Gerichtsbehörden bei der königlich ... 143
- Protokoll5. Sitzung 165
- Protokoll6. Sitzung 177
- Protokoll7. Sitzung 211
- Protokoll8. Sitzung 237
- Protokoll9. Sitzung 263
- Protokoll10. Sitzung 297
- Protokoll11. Sitzung 319
- Protokoll12. Sitzung 341
- Protokoll13. Sitzung 373
- Protokoll14. Sitzung 393
- Protokoll15. Sitzung 419
- Protokoll16. Sitzung 445
- Protokoll17. Sitzung 469
- Protokoll18. Sitzung 497
- Protokoll19. Sitzung 525
- Protokoll20. Sitzung 551
- Protokoll21. Sitzung 577
- Protokoll22. Sitzung 599
- Protokoll23. Sitzung 623
- Protokoll24. Sitzung 643
- Protokoll25. Sitzung 671
- Protokoll26. Sitzung 697
- Protokoll27. Sitzung 707
- Protokoll28. Sitzung 741
- SonstigesTabellarische Uebersicht sämmtlicher Staatsschulden am Schlusse ... 756
- Protokoll29. Sitzung 757
- Protokoll30. Sitzung 793
- Protokoll31. Sitzung 817
- Protokoll32. Sitzung 839
- Protokoll33. Sitzung 859
- Protokoll34. Sitzung 879
- Protokoll35. Sitzung 901
- Protokoll36. Sitzung 917
- Protokoll37. Sitzung 935
- Protokoll38. Sitzung 963
- Protokoll39. Sitzung 989
- Protokoll40. Sitzung 997
- Protokoll41. Sitzung 1025
- Protokoll42. Sitzung 1055
- Protokoll43. Sitzung 1073
- Protokoll44. Sitzung 1089
- BandBand 1860/61,1 -
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entsprechend, wenn auch den Kirchenvorständen ein Wir kungskreis in Beziehung auf die Armenpflege mit gegeben wird. Ich sehe nicht ein, warum in dieser Beziehung eine Trennung der Kirche von der Fürsorge für die Armen stattfinden soll? Gerade scheint es mir recht eigentlich auch Aufgabe der Kirche zu sein, sich der Armen zu erbarmen und für die Armen Sorge zu tragen. Also wo nicht große Schwierigkeiten und Znconvenienzen aus der Uebertragung solch einer Pflicht an den Kirchenvorstand hervorgehen, wie das allerdings z. B. in großen Städten der Fall sein kann, wo das Armenwesen ganz selbständig geregelt und geord net ist, da sehe ich nicht ein, weshalb dem Kirchenvorstande nicht auch zur Pflicht gemacht werden sollte, sich um das Armenwesen zu kümmern. Freiherr v. Biedermann: Ich muß im Widerspruch mit Dem, was wir soeben gehört haben, Dem beitreten, was die beiden Herren Bürgermeister in Beziehung auf die Städte ausgesprochen haben; ich finde dasselbe durch aus anwendbar auf das Land. In den meisten Fällen wird es ganz unnöthig sein, daß der Kirchenvorstand sich in die Armensachen mische, weil, soweit ich die Verhält nisse kenne, die Geistlichen auch Vorstände des Armenver eines in den meisten Fällen sind. Es scheint also das ganz überflüssig zu sein. Ist das aber nicht der Fall, sind hie Geistlichen nicht zugleich Vorstände der Armenvereine, so wird es unbedingt zu Collisionen führen; dann wird der Kirchenvorstand, welcher sich um den Stand der Ar- mencasse nicht kümmert, mitunter Forderungen an den Ar menverein stellen, die dieser nicht erfüllen kann und so werden Unordnungen und unangenehme Auftritte herbei geführt werden. Uebrigens glaube ich, daß fast bei allen Armenvereinen die Vorstände derselben mit den Kirchen vorständen hinsichtlich der Persönlichkeiten dieselben sein werden. Staatsminister v. Falken stein: Ich habe der geehr ten Kammer es ganz zu überlassen, welchen Beschluß sie fassen möge; nur muß ich auf zwei Momente aufmerksam machen: Zuvörderst dürfte nämlich das, was der geehrte Abg. Rittner sagte, kaum von Einfluß sein. Wer die Ver hältnisse von Belgien kennt, der wird schwerlich in der Lage sein, sie mit den Verhältnissen Sachsens auch nur entfernt in Vergleichung stellen zu wollen. Was sodann den Hauptgrundsatz betrifft, den die Deputation aufstellt, so liegt dann freilich ein wesentliches Abgehen von dem, was eigentlich die alte Kirche festgestellt hat, in welcher be kanntlich gerade das Armen- und Wohlthärigkeitswesen eine Hauptrolle spielte, — und es ist bekannt, daß ein großer Theil der noch jetzt segensreich wirkenden Armen- und Unterstützungsanstalten in der That von der Kirche gegründet und mit Hülfe der Kirche erhalten worden ist. Allein ich bin weit entfernt, daraus folgern zu wollen, daß man die jetzige Zeit, wo diese Verhältnisse weit um ¬ fassender geworden und anders geregelt worden sind, als in der damaligen Zeit der Fall war, ich sage, ich bin weit entfernt, daraus folgern zu wollen, daß jetzt die Kirche sich des gesammten Armenwesens und der Wohlthätigkeits- Verhältnisse in gleicher Weise, wie damals, annehmen solle. Es ist vollkommen begründet und zutreffend, wenn gesagt worden ist, daß gerade die Armenordnung sich vorzüglich bewahrt hat. Ich kann also auch gar nicht der Ansicht sein, die von einem geehrten Sprecher hervorgehoben wurde, als wenn das Ministerium des Cultus sich jetzt in die zum Reffort des Ministeriums des Innern gehörigen Angelegen heiten mischen wolle. Davon ist in dem ganzen Entwurf auch nicht die Rede und es würde selbst der Vorstand des Ministeriums des Innern, der natürlicher Weise Kenntniß genommen hat von dem Entwürfe der Kirchenordnung, sich, wenn das der Fall wäre, damit nicht einverstanden haben erklären können. Nein, es liegt die Sache ganz anders. Es handelt sich lediglich darum, daß der Kirchenvorstand, also nicht der Geistliche allein, sondern die übrigen gewähl ten Mitglieder des Kirchenvorstandes in Gemeinschaft mit ihm dadurch eine Anregung bekommen sollen, die Armen, Kranken und Hülfsbedürftigen in der Gemeinde aufzusuchen und ihrer sich anzunehmen. Der Kirchenvorstand, der vorzugsweise den Beruf hat, für die sittliche Hebung der Gemeinde mit zu sorgen, würde am allernatürlichsten dazu geeignet sein und es scheint mir recht eigentlich in seinem Berufe mit zu liegen, daß, wenn er solche Arme und Kranke findet, für die doch möglicherweise die sonst be stehenden Vereine noch nicht gesorgt haben, er die Ver eine in geeigneter Weise darauf aufmerksam macht und ich kann kaum glauben, daß durch den ersten Satz, um den es sich handelt, Collisionen entstehen können, während ich zugebe, daß bei dem zweiten Satze, der von der Depu tation in Wegfall gebracht werden will, in dieser Beziehung viel eher eine Collision denkbar ist. Was aber den ersten Satz betrifft, so muß ich gestehen, daß ich es beklagen würde, wenn man dadurch dem Kirchenvorstand die Mög lichkeit nehmen wollte, für das Wohl seiner Gemeinde auch auf diese Weise sorgen zu können. Soviel mir bekannt, sind übrigens ganz ähnliche Bestimmungen in mehreren Kirchenordnungen der verschiedenen Länder, die sich in ganz ähnlichen Verhältnissen, wie Sachsen, befinden und es sind diese Bestimmungen, soviel ich gehört habe, nicht von der Art gewesen, daß irgend eine Collision daraus entstanden wäre. Präsident v. Schönfels: Es scheint Niemand weiter das Wort zu begehren; ich werde daher die Debatte über 46 schließen und dem Herrn Referenten das Schluß wort ertheilen. Referent Vicepräsident v. Friesen: Der Herr Staats minister hat das Motiv des §. 46 schon ganz richtig be- 74*
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