Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,1
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028267Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028267Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028267Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 18. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-01-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 17
- SonstigesMilitärstrafproceßordnung für das Königreich Sachsen. 43
- Protokoll4. Sitzung 137
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, die Gerichtsbehörden bei der königlich ... 143
- Protokoll5. Sitzung 165
- Protokoll6. Sitzung 177
- Protokoll7. Sitzung 211
- Protokoll8. Sitzung 237
- Protokoll9. Sitzung 263
- Protokoll10. Sitzung 297
- Protokoll11. Sitzung 319
- Protokoll12. Sitzung 341
- Protokoll13. Sitzung 373
- Protokoll14. Sitzung 393
- Protokoll15. Sitzung 419
- Protokoll16. Sitzung 445
- Protokoll17. Sitzung 469
- Protokoll18. Sitzung 497
- Protokoll19. Sitzung 525
- Protokoll20. Sitzung 551
- Protokoll21. Sitzung 577
- Protokoll22. Sitzung 599
- Protokoll23. Sitzung 623
- Protokoll24. Sitzung 643
- Protokoll25. Sitzung 671
- Protokoll26. Sitzung 697
- Protokoll27. Sitzung 707
- Protokoll28. Sitzung 741
- SonstigesTabellarische Uebersicht sämmtlicher Staatsschulden am Schlusse ... 756
- Protokoll29. Sitzung 757
- Protokoll30. Sitzung 793
- Protokoll31. Sitzung 817
- Protokoll32. Sitzung 839
- Protokoll33. Sitzung 859
- Protokoll34. Sitzung 879
- Protokoll35. Sitzung 901
- Protokoll36. Sitzung 917
- Protokoll37. Sitzung 935
- Protokoll38. Sitzung 963
- Protokoll39. Sitzung 989
- Protokoll40. Sitzung 997
- Protokoll41. Sitzung 1025
- Protokoll42. Sitzung 1055
- Protokoll43. Sitzung 1073
- Protokoll44. Sitzung 1089
- BandBand 1860/61,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
„Daß es rücksichtlich des Kirchenpatronats bei der zcitherigen Verfassung allenthalben bewende und die durch bisherige Verfassung begründeten Rechte und Pflichten der Patrone lediglich die durch die gegenwärtige Kirchen ordnung ausdrücklich bedingten Modifikationen zu er leiden hätten". Der Zusatz des Wörtchens „ausdrücklich" scheint mir um so nothwendiger, weil nunmehr eine nochmalige Revision der früheren Bestimmungen nicht stattfinden kann, nachdem der Antrag abgelehnt worden ist, die Sache an die geehrte Deputation zurückzugeben. Es ist gar nicht anders möglich, als daß die Fassung der früheren Para graphen, die angenommen wurden, im Vertrauen und in der Voraussetzung, daß der Abschnitt sub v auch speciell werde berathen werden, hin und wieder einer Erläuterung bedürfen wird, wie z. B. bei dem Falle, den ich mir vorhin anzuführen erlaubte. Ich glaube aber, daß durch Hinzu fügung des Wortes „ausdrücklich" hinreichende Sicherstellung gegeben wird, daß durch die neue Kirchenordnung Modifi kationen des Patronatrechts in den oder jenen Punkten nur da ekntreten sollen, wo dieselben eben namentlich ange geben sind. Die einzige Absicht meines Vorschlags ist die: Undeutlichkeiten und Zweifel zu vermeiden. Präsident v. Schönfels: Ist dies als Sousamende ment zu betrachten? Freiherr v. Welck: Ich würde bitten! Präsident v. Schönfels: Das Sousamendement des Herrn v. Welck geht dahin, in dem Vorschläge des Herrn Bürgermeisters Koch, der'bereits hinlänglich bekannt ist, hinter dem Worte „Kirchenordnung" und vor das Wort „bedingten" noch zu setzen „ausdrücklich", so daß es heißen würde: „Daß es rücksichtlich u. s. w. die durch die gegen wärtige Kirchenordnung ausdrücklich bedingten Mo- < Visitationen zu erleiden hätten". Ich frage, ob die Kammer dieses Amendement unter stützt? — Hinreichend. Herr Rittner! Rittergutsbesitzer Rittner: Ich schließe mich dem geehrt,en letzten Sprecher und dem Sousamendement an Und werde in dieser Absicht ein paar Gründe anführen, die dafür sprechen, daß man auf den Antrag des Bürger meisters Koch eingeht und diesen Abschnitt aus der Debatte herausnimmt. Ich knüpfe zuerst an den Bericht an und da ist das Wort „überflüssig", welches der Bericht braucht, dafür bezeichnend, in welchem Geiste und in welcher Stim mung hier der Abschnitt berathen werden soll und da will es mir doch vorkommen, wenn man eine Berathung als überflüssig bezeichnet, wie die geehrte Deputation thut, als ob es entschieden besser sei, diesen überflüssigen Bericht gar nicht vorzunehmen. Es kommt hinzu, daß mir doch eigent ¬ lich Alles, was ich von dem Herrn Referenten gehört und von einigen andern Seiten, obgleich die Herren nicht für die Zurückziehung des Abschnittes stimmen, dennoch dafür zu sprechen scheint. Man hat wiederholt betont, daß man nicht im Stande sei, den ganzen Gehalt dieses Abschnitts zu erschöpfen; daß hier nicht der Ort sei, die Collatur- und Patronatrechte festzustellen. Wenn man dies einmal ausspricht und als richtig anerkennt, so kann ich keinen durchschlagenden Grund finden, der noch vorhanden sein möchte, diese Berathung in der Thar hier vorzunehmen. Es kommt hierzu noch ein selbständiges Bedenken, was ich unmöglich unterdrücken kann. Meine Herren, das hier fragliche Recht ist von Ihnen stets als ein privates aner kannt worden. Nun will es mir doch scheinen, als ob Privatrechte im Allgemeinen schon von den Beschlüssen der Ständeversammlung ausgeschlossen wären; andererseits aber, — in Betracht, daß die bei Weitem großeMehrheitvon uns Inhaber des Rechts, also Besitzer der Sache sind, über welche entschieden werden soll, — daß es etwas ganz Eigenthümlichcs wäre, wenn gerade lauter Besitzer eines Rechtes über diesen ihren eigenen Besitz selbst und über das Recht dieses Besitzes zu Rathe sitzen. Das ist ein Grund, der mir im Laufe der Debatte gekommen ist und den ich nicht habe zurückhalten wollen. Ich werde also dafür stimmen, daß Abschnitt v. aus der Berathung zurückge zogen wird. > Präsident v. Schönfels: Herr Bürgermeister Koch! Bürgermeister vr. Koch: Ich verzichte auf's Wort. Freiherr v. Biedermann: Ich werde für den An trag des Herrn Bürgermeisters Koch mit dem Sousamen dement des Freiherrn v. Welck stimmen. Herr v. Erd mannsdorff hatte im Anfänge der Discussion ein Beden ken gegen diesen Beschluß angeregt, welches ich nicht thei- len kann. Derselbe sagte, es könne für den künftigen Be stand und die künftige Ausübung des Rechtes gefährdend sein, wenn Bestimmungen, die hier einmal in die Vorlage ausgenommen wären, aus derselben wieder herausgebracht würden. Damit bin ich nicht einverstanden. Er- knüpfte an einen früheren Vorgang an; allein das war etwas ganz Anderes. Wenn neue Bestimmungen in einen Gesetzent wurf ausgenommen werden und diese werden entfernt, dann kann allerdings die Idee entstehen, daß etwas Derar tiges nicht bestehen solle. Aber hier handelt es sich um schon bestehende Einrichtungen und ich glaube, daß es eher für das Patronatrecht gefährdend wird, wenn der Abschnitt, wie er in der Vorlage ist, angenommen wird. Es ist vom Miniftertische sowohl, als vom Referenten anerkannt wor den, daß diese Codisication nicht vollständig die bestehenden Patronatrechte geben kann. Wenn nun diese Codisication in das Gesetz ausgenommen wird, muß allerdings die Idee entstehen, als ob, was nicht darin steht, nicht gültig sei.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder