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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,2
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1858,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028270Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028270Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028270Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 52. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-06-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll39. Sitzung 739
- Protokoll40. Sitzung 761
- Protokoll41. Sitzung 785
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 831
- Protokoll44. Sitzung 857
- Protokoll45. Sitzung 869
- Protokoll46. Sitzung 895
- Protokoll47. Sitzung 917
- Protokoll48. Sitzung 929
- Protokoll49. Sitzung 949
- Protokoll50. Sitzung 963
- Protokoll51. Sitzung 981
- Protokoll52. Sitzung 985
- Protokoll53. Sitzung 1011
- Protokoll54. Sitzung 1039
- Protokoll55. Sitzung 1055
- Protokoll56. Sitzung 1089
- Protokoll57. Sitzung 1105
- Protokoll58. Sitzung 1117
- Protokoll59. Sitzung 1139
- Protokoll60. Sitzung 1161
- BeilageBeilage zu Nr.59 und 60 der Landtagsmittheilungen der ersten ... 1177
- Protokoll61. Sitzung 1239
- Protokoll62. Sitzung 1267
- Protokoll63. Sitzung 1277
- Protokoll64. Sitzung 1285
- Protokoll65. Sitzung 1303
- Protokoll66. Sitzung 1333
- Protokoll67. Sitzung 1341
- Protokoll68. Sitzung 1363
- Protokoll69. Sitzung 1387
- SonstigesGesetzentwurf, einige erläuternde und zusätzliche Bestimmungen ... 1413
- Protokoll70. Sitzung 1425
- Protokoll71. Sitzung 1465
- Protokoll72. Sitzung 1471
- Protokoll73. Sitzung 1481
- Protokoll74. Sitzung 1509
- Protokoll75. Sitzung 1533
- Protokoll76. Sitzung 1559
- Protokoll77. Sitzung 1567
- Protokoll78. Sitzung 1597
- Protokoll79. Sitzung 1613
- Protokoll80. Sitzung 1625
- Protokoll81. Sitzung 1635
- Protokoll82. Sitzung 1649
- Protokoll83. Sitzung 1675
- Protokoll84. Sitzung 1693
- Protokoll85. Sitzung 1705
- Protokoll86. Sitzung 1713
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 23
- BandBand 1857/58,2 -
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Präsident v. Sckönfels: Wenn Niemand weiterdas Wort über Punkt 1 verlangt, so ersuche ich den Herrn Referenten zu Punkt 2 überzugehen. Referent v. Erdmannsdorff: Man kann sich daher ohne Weiteres 2. zu der Frage über die Reform der evangelisch-luthe rischen Kirchenverfassung wenden. Es kann nicht auffällig erscheinen, daß in dem gegen wärtig vorliegenden Budget auf diese Reform noch keine Rücksicht genommen worden ist. Dies kann nicht eher ge schehen, als bis sich übersehen läßt, welche Behörden der evangelisch-lutherischen Kirche gegeben, welche Stellung den selben cingcräumt werden soll, wie stark dieselben zu be setzen, und welche von ihnen aus Staatsmitteln zu besol den sein werden. Bevor man hierüber nicht Gewißheit erlangt hat, kann man unmöglich beurtheilcn, welche Postu lats gestellt werden müssen. Gleichwohl dürfte die Deputation diesen hochwichtigen Gegenstand um so weniger unberührt lassen, als die Be dachungen und Anträge, zu welchen derselbe Veranlassung gab, zur Zeit noch ihrer Erledigung entgegensehen, und nicht nur in den Landtagsabschieden vom 17. Juni 1846 und 7. August 1855, sondern auch bei Eröffnung des ge genwärtigen Landtages den Ständen eine Vorlage wegen geeigneter Reformen in der evangelisch-lutherischen Kirchen verfassung zugesagt wurde. Die Deputation hatte daher die Pflicht, bei ihren Ver handlungen mit dem Herrn Minister des Cultus auch die Frage zu stellen, in welchem Stadium sich gegenwärtig diese Angelegenheit befinde. Der Herr Minister gab hierauf in der Conferenz vom 22. Mai die Erklärung ab: Die Sache liege jetzt den in Lvangeliois betrauten Herren Staatsministcrn zur Beschlußfassung vor; sei aber wäh rend des gegenwärtigen Landtages wieder in ein neues Stadium der Erwägung gebracht worden, durch den von beiden Kammern angenommenen allgemeinen Antrag auf möglichste Vereinfachung in allen Zweigen der Staats verwaltung. Die Deputation hielt dem Herrn Minister ein und giebt sich auch gegenwärtig noch der zuversichtlichen Hoff nung hin, daß dieser allgemeine Antrag nicht nur nicht hindernd oder verzögernd wirken könne, sondern daß im Gcgentheil diese Vorlage über die Einrichtung der kirchlichen Behörden die erste und geeignetste Gelegenheit bieten werde, jenem Anträge Folge zu geben, um auf diesem Felde den Anfang zu machen mit einer recht einfachen und praktischen Geschäftseinrichtung. Auch der Herr Minister thcilte diese Hoffnung und glaubte die Aussicht eröffnen zu dürfen, daß das über diese Angelegenheit zu erwartende Decret noch vor dem Schluffe des jetzigen Landtags eingehen werde, um einer Zwischen deputation übergeben werden zu können. Äem nächsten Landtage dürfte es also beschiedcn sein, über diese hochwichtige Frage zu berathen. Möge diese Berathung zu einem der evangelisch-lutherischen Kirche recht gedeihlichem Ziele führen. Vicepräsident v. Friesen: Würde es nicht vielleicht' zweckmäßig sein, mit diesem zweiten Punkt gleich die Vor lesung des dritten zu verbinden, da die erste Zeile schon auf der andern Seite andeutet, daß beide in Verbindung stehen? Präsident v. Schonfels: Meines Lheils würde ich dem nicht entgegentreten, obgleich ich einen Nutzen davon nicht einsehe. Referent v. Erdmannsdorff: Es ist zu hoffen, daß bei dieser Berathung auch 3. die Frage ihre Erledigung finde, welche wiederholt schon angeregt wurde, über den Eid, welchen die in Lvangoliois beauftragten Staatsminister zu leisten haben. Bekanntlich ist dieser Eid von den im Jahre 1848 berufenen Ministern nicht in der bisherigen, sondern in einer veränderten Form geleistet worden. Dieser Vorgang wird der geehrten Kammer jedenfalls noch in frischem An denken sein, denn er ist am außerordentlichen Landtage 1854 in der Sitzung vom 27. December (Mittheilungen der ersten Kammer S. 783 fg) und auf dem letzten or dentlichen Landtage in der Sitzung vom 25. Mai 1855 (Mittheilungen der ersten Kammer S. 475 fg.) wiederholt ausführlich besprochen worden. In der Conferenz mit dem Herrn Minister ist auch dieser Gegenstand nicht unberührt geblieben. Es wurde bei dem Herrn Minister angefragt, zu welchem Resultate die von ihm bereits am 27. December 1854 zugesicherte Er wägung geführt habe und darauf die Antwort ertheilt, daß zu einer definitiven Beschlußfassung in dieser Angelegenheit noch keine Veranlassung gewesen, da seit dieser Zeit noch keine Veränderung in den Personen der in Lvsmgoliois be trauten Herren Minister vorgegangen sei. Zu weitern Bemerkungen und Anträgen hat die Finanzdeputation als solche keine Veranlassung. Präsident v. Schön fels: Es würde nun über die beiden soeben vorgetragenen Punkte das Wort zu ergreifen fein. Herr Vicepräsident! Viceprasidcnt v. Friesen: Diese beiden Punkte 2 und 3 umfassen eine in dieser Kammer bereits vielfach be sprochene Angelegenheit: die künftige Reform der evange lisch - lutherischen Kirchenverfassung und die Frage über den von den Ministern in Lvangoliois zu leistenden verfassungs mäßigen Eid. Wir erinnern uns Alle der weitläufigen Verhandlungen, die über die erstere Frage 1845/46 geführt worden sind, und um so mehr ist es Pflicht, darüber kurz zu sein. Nur das will ich erwähnen, daß 1845 und m der Schrift, die dem Landtagsabschied vom 17. Juni 1846 vorausging, als der dringendste und am nächsten liegende Punkt bezeichnet wurde die Bildung einer obersten Kir chenbehörde, welche der Verfassung und der Leitung der evangelischen Kirche einen wirklichen Stütz- und Vereini gungspunkt darböte. Man wünschte damals namentlich die Kirche ihrer bisherigen Verweltlichung in der Verwal tung und in der Beaufsichtigung zu entziehen und eine wirklich kirchliche Oberbehörde wieder zu erhaltest, wie wir
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