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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,3
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028271Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028271Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028271Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 92. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-02-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll92. Sitzung 1837
- Protokoll93. Sitzung 1883
- Protokoll94. Sitzung 1913
- SonstigesBeilage zu Nr. 94 der Mittheilungen enthaltend die mit ... 1
- Protokoll95. Sitzung 1959
- Protokoll96. Sitzung 2013
- Protokoll97. Sitzung 2047
- SonstigesEtat für die Turnlehrerbildungsanstalt auf die Jahre 1865 und ... 2073
- Protokoll98. Sitzung 2075
- SonstigesPetition der Expedienten des Bezirksgerichts, der ... 2103
- Protokoll99. Sitzung 2109
- Protokoll100. Sitzung 2149
- Protokoll101. Sitzung 2169
- SonstigesAnhang A. und B. 2199
- Protokoll102. Sitzung 2201
- Protokoll103. Sitzung 2211
- Protokoll104. Sitzung 2235
- Protokoll105. Sitzung 2245
- SonstigesBeilagen I-VI 2275
- Protokoll106. Sitzung 2281
- SonstigesBeilage VII-IX 2312
- Protokoll107. Sitzung 2321
- Protokoll108. Sitzung 2339
- SonstigesWechselstempeltarif 2378
- Protokoll109. Sitzung 2381
- Protokoll110. Sitzung 2403
- Protokoll111. Sitzung 2411
- Protokoll112. Sitzung 2423
- Protokoll113. Sitzung 2439
- Protokoll114. Sitzung 2453
- Protokoll115. Sitzung 2457
- Protokoll116. Sitzung 2469
- Protokoll117. Sitzung 2493
- Protokoll118. Sitzung 2519
- Protokoll119. Sitzung 2547
- Protokoll120. Sitzung 2561
- Protokoll121. Sitzung 2583
- Protokoll122. Sitzung 2591
- Protokoll123. Sitzung 2611
- Protokoll124. Sitzung 2657
- Protokoll125. Sitzung 2695
- Protokoll126. Sitzung 2721
- Protokoll127. Sitzung 2731
- Protokoll128. Sitzung 2749
- Protokoll129. Sitzung 2793
- Protokoll130. Sitzung 2853
- BandBand 1866/68,3 -
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Stellen: Einkommen: zusammen: 40- 525 Thlr. 21,000 Thlr. 115 550 - 63,250 - 18 575 - 10,350 - 24 600 - 14,400 - 4 625 - 2,500 - 23 650 - 14,950 - 6 675 - 4,050 - 8 700 - 5,600 - 2 725 - 1,450 - 11 750 - 8,250 - 2 775 - 1,550 - 5 800 - 4,000 - 2 850 - 1,700 - 2 900 - 1,800 - 1 925 - 925 - 1 975 - 975 - 7 1,000 - 7,000 - 3 1,025 - 3,075 - 274 Stellen erster Klasse: 166,825 Thlr. Gesammteinkommeu der 3316 Stellen 1,013,625 Thaler. Mittles Einkommen.der Stellen: dritter Klasse 194 Thlr. 'IS Ngr. 3 Pf. . zweiter, - 369 - 18 - - - erster - 608 - 25 - 5 - Bei der großen Zahl und Verschiedenheit der Colla- toren findet eine regelmäßige Beförderung der Lehrer aus den gering dotirten Stellen in die mit höherem Ein kommen nicht statt, und da auch die weniger befähigten Lehrer in der Beförderung zurückbleiben, so kann man wohl annehmen, daß Vs der Pensionäre von Stellen dritter Klasse in den Ruhestand treten. Die anderen N kann man nach Verhältniß der Stellenzahl mit 168 auf die zweite und mit 32 auf die erste Klasse Vertheilen. Da die Lehrer sehr jung ins Amt kommen und da her in der Regel mit 47 Jahren das 25. Dienstjahr er füllen, so sind Emcritirungen unter 25 Dienstjahren sel ten; unter den dermaligen 268 Pensionären befinden sich auch nur 12, die in einem Alter von 47 Jahren und darunter pensionirt sind. Alan wird daher den niedrig sten Pensionssatz von Vs des Diensteinkommens gar nicht in Ansatz bringen, in Rücksicht darauf aber, daß von den jetzt in Pension stehenden 208 Lehrern 59 (circa V?) ein Alter von 57 Jahren und darunter, mithin inner halb einer 35jährigen Dienstzeit 149 (circa P?) über 57 Jahre alt in den Ruhestand getreten sind, in jeder der oben angenommenen drei Besoldungsklafsen V? der Pensionäre mit der Hälfte, V? nach Vs des mittlen Ein kommens ihrer Klasse ansetzen, nach §.2 des Gesetzentwurfs. In der dritten Gehaltsklasfe befinden sich nach 25 Dienstjahren alle Lehrer in dem Genüsse der höchsten Dienstalterszulage; man kann deshalb die Pension nicht nach dem oben angegebenen Durchschnittseinkommen der Klasse berechnen, sondern mutz solche nach einem Ein kommen von 270 Thalern auswerfen. Die Steigerung des Einkommens über diesen Betrag, welche durch die höheren Dienstalterszulagen in Städten von 5000 Ein wohnern und darüber nach dem Gesetze vom 28. October 1858 eintritt, darf man deshalb bei dieser, wie auch bei der zweiten Besoldungsklasse unberücksichtigt lassen, weil in solchen Städten sich in der Regel auch höher dotirte Schulstellcn befinden, in welche die älteren Lehrer auf rücken, so daß dort die Emeritirung eines Lehrers, der Dienstalterszulagen bezieht, zu den seltenen Ausnahme fällen gehören wird. Hiernach ergeben sich nun folgende Pensionsbeiträge: In der dritten Ge ¬ haltsklasse: 30 Pensionen nach V- des Einkommens von 27o Thlr., aber nach §.2 des Gesetzentwurfs auf 150 Thl. zu erhöhen, betragen 4,500Thlr. — Ngr.—Pf. 70 Pensionen nach Vs des Einkommens von' 270 Thlr. zu 180 Thlr. be ¬ tragen 12,600 - — - — - In der zweiten Ge ¬ haltsklasse, nack) einem durchschnittlichen Ein kommen von 369 Thlr. 18 Ngr.: 48 Pensionen zu Vs ü 184 Thlr. 24 Ngr. . . . 8,870 - 12 - - - 120 Pensionen zu Vs ü 246 Thlr. 12 Ngr. . . . 29,568 - - - — - In der ersten Ge haltsklasfe, nach einem mittlen Einkommen von 608 Thlr. 2b Ngr. 5 Pf. : 9 Pensionen zu ü 304 Thlr. 12 Ngr. 7Vs Pf. . . - 2,739 - 24 - 8 - 23Pensionen zu Vs ü405 Thlr. 27 Ngr. . . . . . 9,335 - 21 - - - / " Sä- 67,613Thlr.27Ngr. 8 Pf. Als Mittleb Pensionsbetrag stellt sich hiernach die Summe von 225 Thlr. 11 Ngr. 4 Pf. heraus. Für die gegenwärtige Zahl der in Pension stehenden Lehrer (208) würden, wenn man nur die Perfonenzahl vergleicht, nur 46,872 Thlr. 3 Ngr. erforderlich sein. Diese 208 Lehrer beziehen aber jetzt zusammen nur 34,257 Thlr. 18 Ngr. Pension, also im Durchschnitt jeder 164 Thlr. 21 Ngr., so daß die neuen Pensionssätze zu den alten sich etwa wie 15 zu II verhalten werden. Zu Deckung dieser Pensionen werden 9, 10 und 11 des Gesetzentwurfs angewiesen: 1. Eintritts- und Beförderungsgelder, 2. jährliche Beiträge der Lehrer, 3. Pensionsbeiträge der Nachfolger emeritirter Lehrer. Werden, nach einem sechsjährigen Durchschnitt der Jahre 1860 bis 1865, jährlich 169 Lehrer angestellt und 155 Lehrer in besser dotirte Stellen befördert, von wel chen letzteren etwa 100 auf Stellen zweiter und 20 auf Stellen erster Klasse vvrrückrn, so kann man den Ertrag des Eintritts- und Beförderungsgeldes folgendermaßen veranschlagen: In 169 Stellen dritter Klasse, deren mittles Ein kommen 195 Thlr. (genau 194 Tblr. 15 Ngr- 3 Pf.) beträgt, treten neue Lehrer ein und zahlen Vr Prvcent Eintrittsgeld von II. K. (4. Abonnement.) 291
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