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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,3
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028271Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028271Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028271Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 115. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-03-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll92. Sitzung 1837
- Protokoll93. Sitzung 1883
- Protokoll94. Sitzung 1913
- SonstigesBeilage zu Nr. 94 der Mittheilungen enthaltend die mit ... 1
- Protokoll95. Sitzung 1959
- Protokoll96. Sitzung 2013
- Protokoll97. Sitzung 2047
- SonstigesEtat für die Turnlehrerbildungsanstalt auf die Jahre 1865 und ... 2073
- Protokoll98. Sitzung 2075
- SonstigesPetition der Expedienten des Bezirksgerichts, der ... 2103
- Protokoll99. Sitzung 2109
- Protokoll100. Sitzung 2149
- Protokoll101. Sitzung 2169
- SonstigesAnhang A. und B. 2199
- Protokoll102. Sitzung 2201
- Protokoll103. Sitzung 2211
- Protokoll104. Sitzung 2235
- Protokoll105. Sitzung 2245
- SonstigesBeilagen I-VI 2275
- Protokoll106. Sitzung 2281
- SonstigesBeilage VII-IX 2312
- Protokoll107. Sitzung 2321
- Protokoll108. Sitzung 2339
- SonstigesWechselstempeltarif 2378
- Protokoll109. Sitzung 2381
- Protokoll110. Sitzung 2403
- Protokoll111. Sitzung 2411
- Protokoll112. Sitzung 2423
- Protokoll113. Sitzung 2439
- Protokoll114. Sitzung 2453
- Protokoll115. Sitzung 2457
- Protokoll116. Sitzung 2469
- Protokoll117. Sitzung 2493
- Protokoll118. Sitzung 2519
- Protokoll119. Sitzung 2547
- Protokoll120. Sitzung 2561
- Protokoll121. Sitzung 2583
- Protokoll122. Sitzung 2591
- Protokoll123. Sitzung 2611
- Protokoll124. Sitzung 2657
- Protokoll125. Sitzung 2695
- Protokoll126. Sitzung 2721
- Protokoll127. Sitzung 2731
- Protokoll128. Sitzung 2749
- Protokoll129. Sitzung 2793
- Protokoll130. Sitzung 2853
- BandBand 1866/68,3 -
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Wenigstens läßt sich der Bericht nicht anders auf fassen, obschon auf eine Bemerkung des königl. Com- misfars die Endredaction Vorbehalten worden ist. (L.M. LK. S. l'2O2.) Die Deputation schlägt der Kämmer vor, materiell Bei «ihrem Beschlüsse stehen zu bleiben. Die Hartem, die der Entwurf herbeigeführt haben würde und die im er sten Berichte der diesseitigen Deputation ausgehoben wor den sind, werden durch den jenseitigen Beschluß nicht be seitigt. Der diesseitige Beschluß ist aber auch völlig un bedenklich. Läuft ein junger Hund, der nicht mehr so fort als solcher zu erkennen ist, ohne Aufsicht herum, so kann er weggefangen und eine Ordnungsstrafe von einem Thaler eingezogen werden. Denn die in 7 und 8 getroffenen Bestimmungen würden ihrer ganz allgemeinen Fassung nach auch auf junge Hunde, die der Steuer noch nickt unterliegen, Anwendung finden. Die Besitzer junger Hunde werden daher, wenn letztere zeitig gewor fen worden sind, ohnehin die Anmeldung schon früher bewirken, um sich gegen das Wegfangen derselben zu schützen. Gegen den Beschluß der Ersten Kammer hat sich der königl. Commissar ebenfalls erklärt. (L.M. I. K. S. 1207.) In redactioneller Beziehung erscheint cs allerdings nicht unzweckmäßig, die Vorschrift, von welchem Zeit punkte an junge Hunde der Consignation und Versteue rung unterliegen sollen, an §. 1 anzuschließen und da gegen §. 5 ganz in Wegfall zu bringen. Denn eine Aus nahme von der gesetzlichen Verpflichtung kommt dabei, wenn man den Begriff streng auffaßt, nicht in Frage. Der diesfallstge Beschluß muß dem Vereinigungsverfahren Vorbehalten bleiben. Von diesem Beschlüsse hängt es selbstverständlich auch ab, ob in Z. 1 die Worte: „jedoch mit Ausnahme der in §. 5 bezeichneten Hunde," zu streichen sind oder nicht. Für jetzt wird der Kammer vorgeschlagen, in Betreff der 1 und 5 bei den frühe ren Beschlüssen stehen zu bleiben. Präsident Haberkorn: Begehrt noch Jemand das Wort? Abg. von Schönberg: Der Beschluß der geehrten Deputation geht nur dahin, bei den früheren Beschlüssen für jetzt stehen zu bleiben; ich würde aber bitten, daß das „für jetzt" nicht so genommen werde, als hatte man Lust, von dem Beschlüsse wieder abzugehcn, sondern ich würde bitten, wirklich bei den Beschlüssen stehen zu bleiben auch bei dem Vereinigungsv erfahren, da die Vorschläge, welche die Deputation gemacht hat und von der Kammer angenommen worden sind, viel richtiger sind, als die Be schlüsse der Ersten Kammer. Referent von Criegern: Es freut mich, daß ich mein völliges Einverständniß mit dem Herrn Abg. von Schönberg erklären kann; das „fürjetzt" bezieht sich blos auf die Redaetion. Ich werde in dem Vereinigungsver- fcchr.en empfehlen, materiell vollständig bei den diesseitigen Beschlüssen zu I und 5 stehen zu bleiben, und würde sogar wünschen, daß das Schicksal des ganzen Gesetzes davon abhängig gemacht würde, daß hierunter keine Aen- derung an unserem Beschlüsse bewirkt werde. Allein ich halte es allerdings für correcter, den Beschluß wegen der jungen Hunde von §. 5 weg und zu §. 1 zu ziehen. Es ist diese Frage rein redactioneller Natur. Man kann eigentlich nicht sagen, wenn der Besitzer eines jungen Hun des noch gar nicht steuerpflichtig geworden ist, daß das eine Ausnahme von der Stcuerpflicht selbst sei, cs ist nur Feststellung des Anfangspunktes der Stcuerpflicht. Für jetzt kann ich nur dem Herrn von Schönberg die feste Versicherung geben, daß, so viel an mir ist, materiell in diesem Punkte im Vereinigungsverfahren gewiß nicht nach gegeben werden soll. Abg. von Nostitz-Paulsdorf: Ich halte das vorliegende Gesetz, das in beiden Kammern nun möglicher weise zur Annahme gelangt, für so enorm hart, daß ich es am liebsten sähe — und es würde am zweckmäßigsten sein für alle Diejenigen, die früher dagegen gestimmt haben —, daß man es nun so hart machte, daß infolge dessen aus der Provinz und überall her Petitionen — und sie werden ganz gewiß kommen'— so in Masse kämen, daß endlich gesagt würde: mit einem solchen Gesetze ist gar nicht auszukommen. Also ich möchte hier einem Pessimismus huldigen in dieser Angelegenheit. Meine Herren! Das Gesetz greift nicht blos in die Herzen ein, (Große Heiterkeit.) viel tiefer'greift es ein in die gewerblichen Verhältnisse, daß es sich, ich will eS prophezeien — ich gehöre nicht unter Diejenigen, die gern prophezeien; aber ich pro phezeie — nicht bis zur nächsten Landtägspcriodc halten wird. Nach dieser Richtung hin ist es mir allerdings ziemlich gleich, was beschlossen wird; das Beste ist meiner Ansicht nach/ daß die Härten so hart werden, daß das Gesetz nicht ertragen werden kann. Vicepräsident Oeh mich en: Nur zur Beruhigung des letzten geehrten Sprechers habe ich zu bemerken, daß überall da, wo man gegen mich über das neue Gesetz ge sprochen hat, man sich mit der größten Befriedigung über dasselbe ausgesprochen hat. Ich kann im Gegentheil ver sichern, daß, wenn heute die Kammer beschließen würde, das Gesetz zurückzuziehen, Petitionen in entgegengesetzter Richtung kommen würden. Die Härten, welche der geehrte Abgeordnete in dem Gesetz findet, sind allerdings nicht allgemein als solche anerkannt; ich habe die feste lleber- zeugung, nehmen wir das Gesetz, wie cs bereits die Zu stimmung der Kammer erfahren hat und wie es von Seiten der Deputation angestrebt wird, an, so werden wir dafür, bei der Ungeheuern Mehrzahl der Gemeinden nur Dank ern ten. Sie freuen sich bereits über die Einnahme in ihre
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