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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,2
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028272Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028272Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028272Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 51. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1867-11-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 851
- Protokoll51. Sitzung 895
- Protokoll52. Sitzung 925
- Protokoll53. Sitzung 959
- Protokoll54. Sitzung 983
- Protokoll55. Sitzung 1017
- Protokoll56. Sitzung 1051
- Protokoll57. Sitzung 1059
- Protokoll58. Sitzung 1071
- Protokoll59. Sitzung 1091
- Protokoll60. Sitzung 1103
- Protokoll61. Sitzung 1127
- Protokoll62. Sitzung 1141
- Protokoll63. Sitzung 1147
- Protokoll64. Sitzung 1159
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1209
- Protokoll67. Sitzung 1243
- Protokoll68. Sitzung 1271
- Protokoll69. Sitzung 1285
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1313
- Protokoll72. Sitzung 1331
- Protokoll73. Sitzung 1339
- Protokoll74. Sitzung 1355
- Protokoll75. Sitzung 1383
- Protokoll76. Sitzung 1413
- Protokoll77. Sitzung 1433
- Protokoll78. Sitzung 1455
- Protokoll79. Sitzung 1459
- Protokoll80. Sitzung 1503
- Protokoll81. Sitzung 1535
- Protokoll82. Sitzung 1549
- Protokoll83. Sitzung 1561
- Protokoll84. Sitzung 1565
- Protokoll85. Sitzung 1595
- Protokoll86. Sitzung 1629
- Protokoll87. Sitzung 1649
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, die weitere Abänderung und Ergänzung der ... 1701
- SonstigesVergleichung der Steuer der Rentiers nach Tarif D und der ... 1714
- SonstigesD. Tarif für die 4. Unterabtheilung der Personalsteuer 1716
- Protokoll88. Sitzung 1717
- Protokoll89. Sitzung 1755
- Protokoll90. Sitzung 1787
- SonstigesFinanzvermessungsbureau 1821
- SonstigesBesoldungsetat 1822
- Protokoll91. Sitzung 1825
- BandBand 1866/68,2 -
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aufmerksam: ist es denn eine Selbständigkeit für die Ge meinde, wenn man bestimmt, daß die Gemeinde selbst in denjenigen Fällen, wo sie das größte Vertrauen zu dem Pfarrer hat, wo sie gerade diesen für die geeignetste Persön lichkeit als Vorsitzenden hält, sie dies doch nicht thun darf? Ich erlaube mirnurnoch die abweichenden Vorschläge, welche ge machtwurden, Ihrer geneigten Erwägung vorzusühren. Der Abg. Kretschmar hat, wie ich glaube, mit vollem Recht dem Anträge der Minorität seine Zustimmung nicht geben können und angeführt, daß es für den Geistlichen un bedingt verletzend sein müsse, sobald man den Vorsitz im Kirchenvorstande als Regel cinführe, dann den Geistlichen in einzelnen Fällen auszuschließen. Ich hätte aber ge wünscht, daß der Abg. Kretschmar zu positiven Vorschlägen gekommen wäre und zu dem Ende nicht den Wunsch aus gesprochen hätte: den Vorsitz im Kirchcnvorstande hat in der Regel der Geistliche nicht. Denn, meine Herren, durch diese Fassung wird nichts Anderes erreicht, als das Princip des Sachße-Riedel'schen Antrags zumÄustrage zu bringen; das, meine ich, daß der Vorsitz den Geistlichen nicht gebühre, wenn man ihn auch ausnahmsweise zulassen.will.. Dieser Fassung würde ich aus den gegen den Abg. Sachße an geführten Gründen ebenfalls nicht beistimmen können. Ich wende mich nun zu dem Anträge des Abg. Heinrich, der mir namentlich für das platte Land nicht praetisch erscheint. Es sind manche Gründe dagegen angeführt worden, die mir durch die Widerlegungen des Abg. Heinrich nicht voll ständig widerlegt erscheinen. Ich mache aber auch auf einen anderen Punkt aufmerksam. Ju kleinen Dorf gemeinden wird voraussichtlich dieZahl der Mitglieder des Kirchenvorstands keine bedeutende sein; ich nehme an, daß dieselbe aus vier bis fünf Mitgliedern bestehen wird. Hier würde nun nach Vorschlag des Abg. Heinrich in einem solchen Kirchcnvorstand erstlich der Patron den Ehren vorsitz führen, dann würde es einen Vorsitzenden, ferner einen Stellvertreter des Vorsitzenden und dann noch den vorgcschlagcnen Dircctvr geben; man würde also vier Vorsitzende bei fünf Mitgliedern haben. (Heiterkeit.) Aus diesem Grunde kann ich auch dem Anträge des Abg. Heinrich nicht bcistimmcn, empfehle Ihnen vielmehr dringend den Antrag der Majorität, der, wie ich glaube, allen billigen Anforderungen entspricht. Abg. Fah nauer: Meine Herren! Die vorhin ge wählten Worte des Abg. Günther würden sehr am Platze sein, wenn sie nicht durch eine Acußerung desselben in sich zufammcnfielcn. Er hat gesagt: wenn man den Vorsitz nicht an den Pfarrer abgcbc, wie er will, so stände derselbe außerhalb der Gemeinde. Die Definition von diesem „außerhalb der Gemeinde stellen", die möchte ich mir wohl von demAbg. Günther erbitten, da doch der Pfarrer selbst verständlich im Kirchenvorstand und in der Gemeinde ist. H. K. (2. Abonnement.) Von einem „außerhalb der Gemeinde stehen", kann also nicht die Rede sein und dadurch fällt alles Das, was der Abg. Günther jetzt vvrgebracht hat, in Nichts zusammen. (Heiterkeit.) Abg. Sachße: Ich möchte meinen verehrten Freund Günther ersuchen, seinen Satz noch ganz auszusprechen; er hat, wie es scheint, den Nachsatz vergessen. Er sagt, daß sein Vorschlag die goldene Mittelstraße und zwar hier die goldene Mittelstraße zwischen beiden Extremen bilden solle. Er kam auf vieles Andere und hat unter lassen, den Mittelweg anzugeben; denn was in seinem Majoritätsgutachten steht, das ist kein Mittelweg, son dern lediglich die Zustimmung zur Regierungsvorlage. Die Regierungsvorlage steht aber ganz direct entgegen meiner Ansicht und der des Abg. Riedel. Von einer Ver mittelung hätte gesprochen werden können, wenn er die Ansicht der Minorität der Deputation mit der der Majo rität, das ist die Regierungsvorlage, in Einklang zu bringen versucht hätte; denn beide sind Extreme. Bis jetzt ist aber kein Vorschlag vorgebracht worden, der die Extreme zu heben im Stande gewesen wäre. Sein Vor schlag ist so gut ein Extrem, wie der meine. Abg. Kretschmar: Es wird schwer halten, meine Herren, bei so weit vorgerückter Stunde Ihre Aufmerksam keit noch lange zu fesseln; ich werde mich deshalb auf ein paar kurze Bemerkungen beschränken. Wenn der Abg. Günther in Bezug auf den von mir gebrauchten Mei nungsausdruck äußerte, er hätte erwartet, daß ich Posi tive Vorschläge machen würde, so muß ich bemerken, daß er in dieser Beziehung meinen Standpunkt ganz und gar verkennt. Wäre ich ein Anhänger der Vorlage, so möchte es in der Ordnung sein, wenn ich meine Ansicht in Form von Anträgen zur Geltung zu bringen suchte. Nun bin ich aber ein Gegner der Vorlage und habe des halb keinen Grund, keine Veranlassung hierzu. Sollte Das, was ich sagte, dem Abg. Günther in irgend einer Weise richtig erscheinen, so müßte ich ihm überlassen, in positiver Beziehung Vorschläge zu machen. Eine kurze Bemerkung will ich noch über den Antrag des Abg. Hein rich hinzufügen. Das, was der Abg. Heinrich vorschlägt, ist sehr gut gemeint; es ist aber nach meinem Dafürhal ten, wenn er den Ausdruck verzeihen will, unpractisch. Was bleibt dem Geistlichen, dem der Abg. Heinrich blos den Vorsitz gicbt, aber die Leitung der Geschäfte und das äirsotvrium aotoruw nimmt, was bleibt ihm übrig? Nichts weiter, als das Recht, daß er am Tisch quer vor sitzt, während die Uebrigen an der laugen Seite des Tisches sitzen; ganz dasselbe Vorrecht, beiläufig bemerkt, das die Deputation dem Patron cinräumcn will. Nun muß ich gestehen, wenn ich Geistlicher oder wenn ich Kirchcnpatron wäre und wenn die Würde, die mir in diesen Beziehungen zusteht, in den Augen des Volkes so 149
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