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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,1
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028274Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028274Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028274Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 52. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-01-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 5
- Protokoll3. Sitzung 9
- Protokoll4. Sitzung 15
- Protokoll5. Sitzung 27
- Protokoll6. Sitzung 37
- Protokoll7. Sitzung 71
- Protokoll8. Sitzung 75
- Protokoll9. Sitzung 81
- Protokoll10. Sitzung 103
- Protokoll11. Sitzung 111
- SonstigesD. Summarische Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben des ... 135
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 175
- Protokoll15. Sitzung 183
- Protokoll16. Sitzung 193
- Protokoll17. Sitzung 215
- Protokoll18. Sitzung 225
- Protokoll19. Sitzung 253
- Protokoll20. Sitzung 265
- Protokoll21. Sitzung 283
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 335
- Protokoll24. Sitzung 357
- Protokoll25. Sitzung 365
- Protokoll26. Sitzung 373
- Protokoll27. Sitzung 379
- SonstigesS. Uebersicht der neueren Staatsschulden am Schlusse des Jahres ... 392
- Protokoll28. Sitzung 395
- Protokoll29. Sitzung 399
- Protokoll30. Sitzung 411
- Protokoll31. Sitzung 415
- Protokoll32. Sitzung 421
- Protokoll33. Sitzung 443
- Protokoll34. Sitzung 447
- Protokoll35. Sitzung 469
- Protokoll36. Sitzung 493
- Protokoll37. Sitzung 501
- Protokoll38. Sitzung 513
- Protokoll39. Sitzung 527
- Protokoll40. Sitzung 549
- Protokoll41. Sitzung 585
- Protokoll42. Sitzung 609
- Protokoll43. Sitzung 631
- Protokoll44. Sitzung 661
- Protokoll45. Sitzung 689
- Protokoll46. Sitzung 705
- Protokoll47. Sitzung 725
- Protokoll48. Sitzung 735
- SonstigesEntwurf eines Allgemeinen Berggesetzes für das Königreich ... 777
- Protokoll49. Sitzung 841
- Protokoll50. Sitzung 913
- Protokoll51. Sitzung 957
- Protokoll52. Sitzung 979
- Protokoll53. Sitzung 1007
- BandBand 1866/68,1 -
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tation vorgeschlagenen Zusatzparagraphen, den wir auf Seite 213 des Berichtes finden, handelt. In Bezng hierauf geht meine Absicht dahin, Ihre Aufmerksamkeit darauf zu lenken, wie im Allgemeinen die Entziehung des fließenden Wassers aus den natürlichen Rinnsalen zurausschließlichen Benutzung für den Bergbau, gelinde gesprochen, ein sehr bedenklicher Moment für die allgemeine Volkswirthschaft ist; ja, ich glaube, ich sage nicht zu viel, wenn ich behaupte, es ist- in vielen Fällen ein gefährlicher Moment. Erwägen Sie zunächst, meine Herren, daß bei Weitem in den meisten Fällen das Wasser, was einmal dem Bergbau zugeführt wird, sei cs dadurch, daß es infolge unterirdischerBenutzung aller weiteren Benutzung auf derOberfläche vollständig ent zogen wird, sei es dadurch, daß es durch chemische und andere Mischungen für den weiteren Gebrauch ganz unbrauchbar wird , jedenfalls den Leuten entzogen wird, die auf dessen Benutzung von Natur angewiesen sind und die an dem ganzen Fluß hinunter wohnen bis zu dessen Einmündung m den größeren Fluß. Erwägen Sie dagegen, wie mannich- fach der Gebrauch des fließenden Wassers für alle andere Industrie der Volkswirthschaft ist; nehmen Sie z. B. den Fall, der in einer Petition Ihnen vorgcführt ist, an der Flöha. Wie zahlreiche Fabriken von der Flöha getrieben werden und wie unten zuletzt noch der Landmann, mit dem Aufwande von Tausenden von Thalern daran geht, einen kleinen Theilseines Landes durch Wasser zn berieseln und da durch den Ertrag zu steigern; erwägcn Sie serner, daß in den bei Weitemmeisten Fallon,es-düMHergLmrmöglich sein wird, durch WcmvElchunA. vou- WtsmrkLhldir einü Wasserkraft zu ersetzen ; denken Sie- daß der Staat sogar ausdrücklich in dieser Beziehung Eisenbahnen gebaut hat, um den Berg werken ihren Bedarf an Steinkohlen bequemer und billiger zuzuführcn,. während es andererseits notorisch ist, daß der blühendste Agriculturzustand in gewissen Provinzen Europas itt jedem Jahrhunderte auf der Benutzung des fließenden Wassers beruht hat; erwägen Sie alles Das,, so werden Sie sich sagen müssen, daß cs jedenfalls nöthig ist, daß die Aufhebung des Rechtes, fließendes Wasser, ausschließlich für den Bergbau anderen Industrien zu entziehen, ein sehr dringender Wunsch, ja, ein Bedürfniß ist für ein Land, wo die Bevölkerung so zunimmt uns wo, wie wir hinzufügen müssen, seit Jahren die klimatischen und physikalischen Zustände auch ganz, entschieden dahin wirken , die Wasser abnahme für das ganze Land' zu beschleunigen. Wenn ich diesem Wunsche- Rechnung trage , so komme ich allerdings dahin, für den. Wegfall des K. 133 zu stimmen; allein es scheint mir doch- ein Gebot der Gerechtigkeit, wie wir auch vom Herrn Cvmmissgr gehört haben-, wenig stens die Werke in ihrem Rechte bei bereits begonnenen An lagen zu schützen. Dahin- gerichtetüfi der,Zusatzparagraph; allein ich kann nicht umhin; dicB.cfnrchtung auszusprechen, daß, wenn wir demBergbau noch eine-so unbestimmteFrist gestatten, um das: ihm bisher, zugcstandene. Recht! weiterhin noch auszuüben, dies mir gefährlich erscheint. Ich will ^dadurch Niemand zu nahe treten; aber es liegt in der ^menschlichen Natur, daß, wenn man weiß, über kurz oder lang wird Einem abgeschnitten, ein Recht fernerhin aus zuüben, man mit großer Energie daran geht, dieses Recht vorher noch möglichst auszunützen. Ich muß daherglaubcn, daß, wenn wir die Worte, die in der vorletzten Zeile stehen: !„zu dieser Zeit", bestehen lassen, dieser allgemeine Aus- I druck dahin führen wird, daß noch eine zahlreiche Menge von Anträgen auf Wasscrrechtsexpropriationen auftauchrn ! werden. Ich glaube daher, es ist besser, dieses Recht aller dings in etwas kategorischer Weise zu beschränken und ich. beantrage, die Worte : „zu dieser Zeit" in die Worte,: „bis zu Ende des Jahres 1867" abzuändern. Ich I fühle recht wohl, meine Herren,, daß Sie in manchen Be ziehungen Anstoß, finden werden; allein ich glaube nicht;, l daß die Emanirung des bei uns in der Berathung begrif fenen Gesetzes so schnell erfolgen werde, und gesetzt, daß. sie auch noch im Laufe dieses Jahres eintritt, so ist immer hin ein so großer Spielraum gegeben, daß er jedenfalls zum Nachtheile der ganzen Industrie, des Landes ausge beutet werden wird. Ich empfehle Ihnen daher, diesem meinem Anträge Ihre Zustimmung , zu geben; er geht dahin, auf der vorletzten Zeile des Zusatzparagraphen auf S. 213 des Berichts die Worte: , „zu-dieser-Zeit" in die Worte : „zum Schlüsse des. Jahres 1867" umzuändern. (Ruf: 1868!) Nein, 1867! Wenn mir. dieses ganze Jahr noch frcigebxn so treten meine Brsürchtimgen sicher, ein» Präsident von Friesen: Hat noch Jemand die-Ab sicht, zu diesem Paragraphen das Wort zu nehmen? — Herr Freiherr von Hausen! Freiherr von Hausen: Ich gedenke blos meine Abstimmung zu motiviren unter der Voraussetzung, daß. die Abstimmung, zugleich zu dem zu §, 183 beantragten Zusatz erfolgen werde. Meine Herren! Ich werde zu nächst mit der Deputation für den Wegfall des §. 133 stimmen; freilich wird mich aber hierzu das Motiv, wel ches der geehrten Zwischendeputation maßgebend gewesen ist, nicht bewegen. Für die geehrte Zwischendeputation ist namentlich im Hinblick auf §. 31 der Verfassungs urkunde die Rücksicht für Beseitigung des Paragraphen maßgebend gewesen, daß damit dem Kohlenbergbau,, der diese Expropriation seither noch, gar nicht gekannt habe, ein ganz neues und exorbitantes Privilegium verliehen würde. Nun, meine Herren, zunächst muß ich bemerken, daß der §.31 derVerfaMngsurkunde überhaupt eine zwangsweise Enteignungen den gesetzlich vorgeschrie benen Fällen, zuläßt;, die Rücksicht also- aus'§.31 der Ver- sassungsurkunde macht.meines Dafürhaltens die gesetzliche Einführung; neuer Expropriationsrechte in alle Wege von vorn herein nicht unzulässig. Ich hätte aber auch gehofft, 158»
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