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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,1
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/67,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028275Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028275Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028275Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 45. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1867-05-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 35
- Protokoll5. Sitzung 37
- Protokoll6. Sitzung 75
- Protokoll7. Sitzung 91
- Protokoll8. Sitzung 93
- Protokoll9. Sitzung 115
- Protokoll10. Sitzung 127
- Protokoll11. Sitzung 153
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 205
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 247
- Protokoll16. Sitzung 267
- Protokoll17. Sitzung 279
- Protokoll18. Sitzung 289
- Protokoll19. Sitzung 315
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 351
- Protokoll22. Sitzung 363
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 439
- Protokoll25. Sitzung 471
- Protokoll26. Sitzung 483
- Protokoll27. Sitzung 499
- Protokoll28. Sitzung 525
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 555
- Protokoll31. Sitzung 577
- Protokoll32. Sitzung 595
- Protokoll33. Sitzung 601
- Protokoll34. Sitzung 615
- Protokoll35. Sitzung 635
- Protokoll36. Sitzung 647
- Protokoll37. Sitzung 663
- Protokoll38. Sitzung 669
- Protokoll39. Sitzung 679
- Protokoll40. Sitzung 691
- Protokoll41. Sitzung 709
- Protokoll42. Sitzung 717
- Protokoll43. Sitzung 723
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 781
- Protokoll46. Sitzung 827
- Protokoll47. Sitzung 829
- Protokoll48. Sitzung 843
- BandBand 1866/68,1 -
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II. K. 45. Sitzung, dm 7. Mai. I. Den Nachtrag zum Einnahmebudget be ¬ treffend. Zu Pos. 23 und 24. In Bezug auf das Verhältniß zwischen dem Zu schläge zur Grundsteuer und dem zur Gewerbe- und Per sonalsteuer ist derselbe Maßstab angenommen worden, welcher infolge ständischen Antrags (siehe Arten des außer ordentlichen Lgndtags von 1859''I. Abth. S. 58 flg.) be reits dem FiNanzgesctz-Nachträge vom 13. Jütti 1859 (s. Gesetz- und Verordnungsblatt von 1859 S. 164 flg.) zu Grunde gelegt worden und auch unter den jetzigen Verhältnissen für angemessen zu achten ist. Der Reinertrag dieser Zuschläge ist nach den jetzt vorhandenen Steuereinheiten und Nach dem dermaligen Jahresbetrage der ordentlichen Gewerbe- ünd Personal steuer berechnet worden. Zu Pos. 25 v und Pos. 26 ist auf die den Ständen vorgelegten besonderen Gesetz entwürfe und deren specielle Motiviruckgen'Bezug zu nehmen. Die in den Budgetnachtrag nnfgtznommenrn Er träge der Schlachtsttzuer- und der Stempelsteuerzuschläge repräsentiren nur einen halbjährigen Betrag, da nicht beabsichtigt wird, dieselben früher, als vom 1. Juli 1867 an erheben zu lassen. II. Den Nachtrag zum Ausgabebudget be ¬ treffend. Zu Pos. 2 a. Der hier eingestellten Summe bedarf es zur Ver zinsung folgender, im Budget der vorigen Finanzperiode noch nicht berücksichtigten Schulden,-als: 240,000 Thlr. für die 6,000,000 Thlr. der tproccntigen Anleihe vom Jahre 1866 auf die Termine - den 1. Juli 1867 und 2. Januar 1868 (stehe Gesetz vom 2. Januar 1866 im Ge setz- und Verordnungsblatt von 1866 S. Iflg.), 200,000 - für die, von der auf Grund des Gesetzes vom 14. Decembcr 1866 (siche ebendaselbst S. 268flg.) contrahirton bprocentigen An leihe 'bereits begebenen 4,000,(MO Thlr. auf die beiden Termine den 30. Juni und 31. Decembcr 1867, 37,500 - für die von derselben Anleihe in nächster Zelt noch zu 'begebenden 1,500,000 Thlr. auf den Termin den 31. December 1867, Ä90/849 - für die OproccNtige Handdarlehnsschuld, nämlich: 196,614 Thlr. für 6,553,800 Thlr. auf den Zu Pos. 22 a ist lediglich auf das allerhöchste Decret vom 15. Novem ber 1866 und die Ständische Schrift vom 18. December 1866 (siehe Landt.-Acten von 1866/67 I. Abth. 2. Biu S-199, 317) Bezug zu nehmen. ' Zu Pos. 26 a. Soweit sich nach den deshalb vorliegenden Erörte rungen jetzt schon übersehen läßt, wird der Betrag von 2 Millionen Thaler, welcher den Kammern in dieser Be ziehung früher als wahrscheinlich genannt woxden ist, nicht ausrcichen, vielmehr kann die Summe der Geld mittel, welche für die nach dem Gesetze vom12. Februar 1'867 (s. Gesetz- und Verordnungsblatt von 1867 S-21) zu vergütenden 'Kriegsschäden feiten der Staatskasse be reit gehalten werden müssen, auf einen geringeren Be trag als 2,500-000 Thlr. nicht beschränkt werden (vergl. übrigens auch die Motiven zu deck'Entwürfe obigen Ge setzes in den Landt.-Acten von 1866/67 I. Abth. 2. Bd. Seite 304). Zu Pos. 35. Nach den zu Herstellung der neuen Kassenbillets (siehe Gesetz vom 2- März 1867 im Gesetz- Md Verord nungsblatt von diesem Jahre S. 53) getroffenen Ein leitungen ist anzunehmen, daß von dem dazu erforder lichen Kostenaufwande im . laufenden Jahre der Betrag von ungefähr 90,oo0 Thlr. zu decken sein wird. Zu Pos. 39/61 wird der eingestellte außerordentliche Bedarf hauptsäch lich durch die nothwendige Anschaffung neuer und ver mehrter Bcwaffnungs-, Bekleidungs- und sonstiger Ausrüstungsgrgenstände, sowie durch den Ankauf der Remonte für dir zu errichtenden beiden neuen Reiter regimenter bedingt. Eine specielle Begründung der Nothwendigkeit dieser Summe wird den Deputationen beider Kammern feiten des Kriegsministeriums mitgetheilt werden. Zu Pos. 65 und 66o genügt cs, auf die allerhöchsten Decrcte vom 27. Novem ber 1866 und 19. Januar 1867 (Landt.-Acten vom Jahre 1866/67 I. Abth. 2. Bd. S. 251, 257 und 333), sowie auf die Ständischen Schriften vom 1., 9. und 13. Februar 1867 (ebendaselbst Seite 347, 363 und 371) zu ver weisen. III. Den Nachtrag zum provisorischen Finanz- gefetze auf das Jnhr 1867 betreffend. Von den Zuschlägen 194,235 - w. o. MMMrJVa. Termin den 31. März 1867 und für 6-474,500 Thlr. auf den Termin den 30. September 1867, nachdem tm Ostertermine d.,J. 79,300 Thlr. auf den Hauvtstamm dieser Schuld zurückgezahlt worden. bei Pos. 23 und 24 beabsichtigt das Finanzministerium je 1 Pfennig dem Grundsteuer in den ' für letztere bestehenden Morckinerr den I. August und den 1. November 1867, den Zuschlag zur'Gewerbe-^ und Personalsteuer aber in ckyeiM KUf den 15. Juli desselben Jahres Mzuberaumendsn Termine ein heben zu lassen und hofft mit letzterer , Maßregel den Steuerpflichligen eine Erleichterung zu' vetschäffen. Die in §. 2 des Gesetzentwurfs außerdem für das Finanzministerium in Anspruch genommene Ermächtigung ! entspricht den früheren gleichartigen Vorgängen.
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