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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028278Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028278Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028278Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 51. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-03-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll48. Sitzung 1021
- SonstigesBeilagen A und B 1055
- Protokoll49. Sitzung 1057
- Protokoll50. Sitzung 1081
- Protokoll51. Sitzung 1107
- Protokoll52. Sitzung 1137
- Protokoll53. Sitzung 1179
- Protokoll54. Sitzung 1207
- Protokoll55. Sitzung 1239
- Protokoll56. Sitzung 1261
- Protokoll57. Sitzung 1281
- Protokoll58. Sitzung 1297
- Protokoll59. Sitzung 1325
- SonstigesA. Die Erledigung der ständischen Anträge des Landtages 1860/61 ... 1330
- SonstigesB. Die Erledigung der ständischen Anträge zur Budgetvorlage ... 1334
- SonstigesC. Die Erledigung der ständischen Anträge des außerordentlichen ... 1336
- Protokoll60. Sitzung 1337
- Protokoll61. Sitzung 1375
- Protokoll62. Sitzung 1409
- Protokoll63. Sitzung 1441
- Protokoll64. Sitzung 1475
- Protokoll65. Sitzung 1499
- SonstigesAnhang verschiedener zum Bericht über Revision der Grundsteuer ... 1535
- Protokoll66. Sitzung 1555
- Protokoll67. Sitzung 1585
- Protokoll68. Sitzung 1611
- Protokoll69. Sitzung 1647
- Protokoll70. Sitzung 1671
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1727
- Protokoll73. Sitzung 1761
- Protokoll74. Sitzung 1795
- Protokoll75. Sitzung 1825
- Protokoll76. Sitzung 1839
- Protokoll77. Sitzung 1875
- Protokoll78. Sitzung 1895
- Protokoll79. Sitzung 1915
- SonstigesDecret an die Stände. Die Zoll-, Steuer-, Handels- und ... 1929
- Protokoll80. Sitzung 1953
- Protokoll81. Sitzung 1987
- Protokoll82. Sitzung 2023
- BandBand 1863/64,2 -
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gegangen sei. Es ist dies ein Widerspruch zu den Klagen,, die heute und auch früher von Seiten der Nachbarort schaften von Leipzig uns zu Ohren gekommen sind. Man hat namentlich darüber geklagt, daß gar kein Unterschied gemacht werde zwischen sogenannten russischen und deut- schenOessen; daßdierussischenOessenviel einfacher und in weniger kostspieliger Weise zu reinigen sind, versteht sich von selbst; auch ist es bei denselben nicht nothig, daß zu strenge Revisionsmaßregeln vorgenommen werden. Es kann Jeder auf die einfachste Weise selbst die Oessen- reinigung verrichten. Es scheint gerade in dieser Branche des Ministeriums nicht eine Spur von dem vielgepriesenen Selfgovernment des Herrn Chefs obzuwalten; denn, meine Herren, wenn man einmal ein Ideal des bureaukratischen Schematismus will kennen lernen, werfe man einen Blick auf die Einrichtungen unseres Feuerversicherungswesens in Sachsen, worüber die Klagen Seitens der Betheiligten allgemein sind und selbst die Sachverständigen sich dahin äußern, daß das Gesetz fastkaum ausführbar sei. Hoffentlich werden aber die Schornsteine jenes Bureaukratenstaubs nach dieser Branche hin bald recht gründlich vom Chef, dem Lobpreiser des Selfgovernments, gereinigt werden. Wie nothwendig das ist, meine Herren, werden Sie bei den Verhandlungen über die Feuerversicherungsangelegenheit in Sachsen kennen lernen. Wenn man von gewisser Seite annimmt, daß man allein weise ist, daß man es besser ver steht, als jeder Andere, und im Staate keine bessere Ein richtung existire, als das Feuerversicherungswesen, dann werden wir bei der Verhandlung über die Feuerversicherungs angelegenheit ausführlich auf diesenJrrthumzurückkommen; aber so viel steht fest und sicher, daß das autokratische Paschawesen gerade in dieser Feuerversicherungsangelegen heit nicht zum allgemeinen Besten gereichen kann. Königl. Commissar Just: Ich werde dem geehrten Abgeordneten auf die Abwege nicht folgen, die er betreten hat, weil es nicht zur Sache gehört. Dagegen aber sehe ich mich verpflichtet, in Bezug auf die Feuerössenkehrange- legenheit dieBemerkung hinzuzufügen, daß das Ministerium Zur Zeit noch niemals Gelegenheit gehabt hat, eine An ordnung zu geben, welche irgendwie beschrankender Natur gewesen wäre. Weder hat das Ministerium eine Anord nung erlassen über die Festsetzung der Kehrlöhne, noch hat es eine Anordnung erlassen'über die Zahl, wie oft ge kehrt werden müsse, im Gegentheil ist das Alles der ört lichen Regulirung überlassen worden. Das Ministerium hat ganz consequent in dieser Beziehung gehandelt und sich jederzeit gegen verschiedene in der Richtung all dasselbe gelangte Anträge, die Sache unmittelbar in die Hände zu Nehmen, ablehnend ausgesprochen. Ich glaube also, daß der Vorwurf, der dem Ministerium in dieser Beziehung gemacht worden ist, wie ich aus den Acten nachweisen könnte, vollständig unbegründet ist. Mg. von Nostitz-Paulsdorf: Schon in der De putation habe ich nicht verhehlt, daß die Petition eigentlich auf einem Mißverständnisse beruht und anderntheils auf einem falschen Verständniß der gegebenen gesetzlichen Be stimmungen. Auf einem Mißverständniß beruht die Pe tition insoweit, als der Herr Abg. Barth heute selbst anerkannt hat, daß die Verordnung des Ministeriums des Innern, die zu diesem Mißverständniß Anlaß gegeben hat, eigentlich etwas ganz Anderes gesagt hat, als die Petenten geglaubt haben. Aus diesem Grunde war ich schon in dieser Beziehung in der Deputation der Ansicht, daß man die Petition, weil der verfassungsmäßige Weg nicht ein geschlagen wäre, weil man sich sofort, nachdem das Ge richtsamt eine Erklärung abgegeben hatte, nicht weiter auf dem verfassungsmäßigen Wege bewegt habe, eigentlich auf Grund der Landtagsordnung zurückzuweisen habe. Die Deputation hat diesen Weg nicht eingeschlagen, um den Beweis zu liefern, daß sie in aller Beziehung, wo es nur irgend möglich ist, gründlich sein will. Auf einem falschen Verständniß der gegebenen Verordnungen und be stehenden Gesetze beruht anderntheils die Petition, wie ich zu behaupten wage, nachdem die Herren Mg. Barth und Seiler angegeben haben, wie in der Regel bei den Oessen kehrerrevisionen und bei den Verhältnissen überhaupt ver fahren wird. Meine Herren, wenn die Gesetze noch so gut sind, sie werden aber falsch ausgeführt, darf man es nie mals den Gesetzen zur Last legen, daß sie schlecht sind, sondern muß dasDenen anheim geben, die sie nicht befolgen. Wenn sich freilich die Einzelnen damit begnügen, daß die Oessenrevision so stattfindet, daß inan nur fragen läßt: ist irgend etwas Bemerkenswerthes vorhanden? und wenn es gerade dem Hausinhaber nicht paßt, daß der dann sagt: Nein, nichts! hier hast Du Dein Geld, nun sind wir fertig mit der Revision, nun, meine Herren, da mag angeordnet werden, was da will, das Beste wird immer noch schlecht ausfallen. Die Deputation.ist schließ lich aus allen den schon angeführten Gründen darauf ge kommen, die Petition auf sich beruhen zu lassen. Sie hat aber nebenbei noch einen Antrag gestellt, weil sie geglaubt hat, daß dieser Nichts schaden könne, obwohl in derFassung, wie er sie nunmehr infolge der Abänderung, die der Abg. Seiler vorgeschlagen, erhalten hat, er eigentlich Nichts weiter sagt, als was im Gesetze schon steht. Ich habe des wegen Nichts gegen den Antrag einzuwenden; wird er an genommen, ist mir's recht; wird er nicht angenommen, ist mir's ebenso recht. Abg. Seiler: Meine Herren! Ich stimme im PrinciP ganz mit dem Abg. Körner überein. Das habe ich bei meiner ersten Rede bereits ausgesprochen. Ich finde es öfters bedauerlich, daß solche Kleinigkeiten vor die Kammer kommen und noch bedauerlicher aber, weil ich recht gut den Grund einsehe, weshalb sie kommen und daß sie nicht
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