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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028278Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028278Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028278Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-04-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll48. Sitzung 1021
- SonstigesBeilagen A und B 1055
- Protokoll49. Sitzung 1057
- Protokoll50. Sitzung 1081
- Protokoll51. Sitzung 1107
- Protokoll52. Sitzung 1137
- Protokoll53. Sitzung 1179
- Protokoll54. Sitzung 1207
- Protokoll55. Sitzung 1239
- Protokoll56. Sitzung 1261
- Protokoll57. Sitzung 1281
- Protokoll58. Sitzung 1297
- Protokoll59. Sitzung 1325
- SonstigesA. Die Erledigung der ständischen Anträge des Landtages 1860/61 ... 1330
- SonstigesB. Die Erledigung der ständischen Anträge zur Budgetvorlage ... 1334
- SonstigesC. Die Erledigung der ständischen Anträge des außerordentlichen ... 1336
- Protokoll60. Sitzung 1337
- Protokoll61. Sitzung 1375
- Protokoll62. Sitzung 1409
- Protokoll63. Sitzung 1441
- Protokoll64. Sitzung 1475
- Protokoll65. Sitzung 1499
- SonstigesAnhang verschiedener zum Bericht über Revision der Grundsteuer ... 1535
- Protokoll66. Sitzung 1555
- Protokoll67. Sitzung 1585
- Protokoll68. Sitzung 1611
- Protokoll69. Sitzung 1647
- Protokoll70. Sitzung 1671
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1727
- Protokoll73. Sitzung 1761
- Protokoll74. Sitzung 1795
- Protokoll75. Sitzung 1825
- Protokoll76. Sitzung 1839
- Protokoll77. Sitzung 1875
- Protokoll78. Sitzung 1895
- Protokoll79. Sitzung 1915
- SonstigesDecret an die Stände. Die Zoll-, Steuer-, Handels- und ... 1929
- Protokoll80. Sitzung 1953
- Protokoll81. Sitzung 1987
- Protokoll82. Sitzung 2023
- BandBand 1863/64,2 -
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len wären, von einer Beschlagnahme nicht eher die Rede sein kann, als bis das Ministerium nach Beendigung der Stellvertretung diese Auszahlung vorgenommen hat, so bestimmt muß ich doch andererseits behaupten, daß es der Wille des Gesetzgebers nimmermehr gewesen ist, auch solche Gelder ferner der Verfügung der Einsteher zu entziehen, welche letztere auch nach Beendigung ihrer Stellvertretung noch aus eigener freier Entschließung im Stellvertretungs fond mit Bewilligung des Kriegsministeriums belassen. Im Grunde genommen scheint auch der Herr Commissar mit mir einverstanden zu sein; denn es gab derselbe die Auskunft, daß, wenn die Hülfsvollstreckung in eine solche bereits verdiente Einstandssumme verlangt werde, das königl. Ministerium die Genehmigung zur ferneren Deposi- tion derselben sofort zurückzieheund nunmehr dasGeld aus zahlen lasse. Darin erblicke ich nun doch das Anerkennt- niß, daß dem Einsteher die Verfügung über dieses Geld auch schon während der ganzen Dauer seiner neuen Dienst zeit überhaupt zusteht. Es scheint mir also hierin eine gewisse Jnconsequenz zu liegen, wenn man anerkennt auf der einen Seite, daß der Einsteher über diese Gelder ver fügen kann und dennoch eine Hülfsvollstreckung in eine derartige verdiente Einstandssumme nicht geschehen lassen will. Es ist mir allerdings versichert worden, daß An trägen auf derartige Hülfsvollstreckung Seitens der Kriegs gerichte wenigstens in einzelnen Fällen entsprochen wor den sei; daß aber das königl. Kriegsministerium das Ver langen der Gerichte unter Hinweis auf §. 94 des Gesetzes vom Jahre 1858 abgelehnt habe. Das, meine Herren, glaube ich, führt zu einer Ausdehnung der Bestimmung in §. 94, wie sie der Gesetzgebergewiß nicht beabsichtigt hat. Ich würde daher, damit derartige Erweiterungen eines Aus nahmezustandes für die Zukunft verhütet werden, mir er lauben zu beantragen, daß sich die Kammer gegen eine derartige Anwendung von §. 94 ausspreche und zu dem Ende folgenden Antrag stellen: „Die Kammer wolle im Verein mit der Ersten Kammer beschließen, in der auf die Budgetvorlagen an Se. Majestät zu richtenden ständischen Schrift sich dahin zu erklären: daß die Ständeversammlung in der Anwendung, der in §. 94 des Gesetzes vom 11. September 1858, die Erfüllung der Militärpflicht betreffend, ent haltenen Bestimmungen auch auf von den Ein stehern bereits vollständig verdiente und nach Be endigung der übernommenen Stellvertretung an selbige baar auszuzahlen gewesene Einstandsgel der eine der Tendenz jener gesetzlichen Vorschrift nicht entsprechende und die Rechtsgleichheit beein trächtigende Ausdehnung erblicken und die Besei tigung dieses Uebelstandes wünschen müsse." Ich bitte den Herrn Präsidenten, diesen Antrag zur Un terstützung zu bringen. Präsident Haberkorn: Die Kammer hat den An trag gehört. Will sie denselben unterstützen? — Ausreichend. Ich schließe die heutige Sitzung und beraume die nächste Sitzung auf heute Nachmittag 5 Uhr an und setze auf die Tagesordnung die Fortsetzung der jetzt abgebroche nen Debatte. (Schluß der Sitzung um 2 Uhr.) Rrdaeteur H. Meinhold, Secretar im Königl. Ministerium des Innern. Druck von B. G.'Teubner in Dresden.- Letzte Absendung zur Post: am 5. April 1864. !
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