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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028278Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028278Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028278Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 54. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-04-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll48. Sitzung 1021
- SonstigesBeilagen A und B 1055
- Protokoll49. Sitzung 1057
- Protokoll50. Sitzung 1081
- Protokoll51. Sitzung 1107
- Protokoll52. Sitzung 1137
- Protokoll53. Sitzung 1179
- Protokoll54. Sitzung 1207
- Protokoll55. Sitzung 1239
- Protokoll56. Sitzung 1261
- Protokoll57. Sitzung 1281
- Protokoll58. Sitzung 1297
- Protokoll59. Sitzung 1325
- SonstigesA. Die Erledigung der ständischen Anträge des Landtages 1860/61 ... 1330
- SonstigesB. Die Erledigung der ständischen Anträge zur Budgetvorlage ... 1334
- SonstigesC. Die Erledigung der ständischen Anträge des außerordentlichen ... 1336
- Protokoll60. Sitzung 1337
- Protokoll61. Sitzung 1375
- Protokoll62. Sitzung 1409
- Protokoll63. Sitzung 1441
- Protokoll64. Sitzung 1475
- Protokoll65. Sitzung 1499
- SonstigesAnhang verschiedener zum Bericht über Revision der Grundsteuer ... 1535
- Protokoll66. Sitzung 1555
- Protokoll67. Sitzung 1585
- Protokoll68. Sitzung 1611
- Protokoll69. Sitzung 1647
- Protokoll70. Sitzung 1671
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1727
- Protokoll73. Sitzung 1761
- Protokoll74. Sitzung 1795
- Protokoll75. Sitzung 1825
- Protokoll76. Sitzung 1839
- Protokoll77. Sitzung 1875
- Protokoll78. Sitzung 1895
- Protokoll79. Sitzung 1915
- SonstigesDecret an die Stände. Die Zoll-, Steuer-, Handels- und ... 1929
- Protokoll80. Sitzung 1953
- Protokoll81. Sitzung 1987
- Protokoll82. Sitzung 2023
- BandBand 1863/64,2 -
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Die Gehaltserhöhungen unter Nr. 31 und 32 dieser Position ,für den Platzadjutanten, Prediger und, Schul lehrer erscheinen unbedenklich und werden der Kammer zur Annahme empfohlen. . Der Gehalt des Festungsarztes soll von 200 auf 300 Thlr. erhöht werden. Außer diesem Unterärzte ist noch ein Bataillonsarzt auf die Festung commändirt. Die königl. Regierungscommissare theilen auf Befragen darüber mit: „Die 300 Thlr. Gehalt bezieht der etatmäßige Assistenzarzt anstatt des früheren Unterarztes., An statt des früheren Festungsoberarztes wird jetzt ein Bataillonsarzt der Armee dahin commändirt. Ein Arzt ist der Loealverhältnisse wegen zu wenig und Beide haben ausreichende Beschäftigung." Da zwei Aerzte bei der kleinen Besatzung der Fe stung unmöglich in derselben beschäftigt sein können, so ist vorauszusetzen, daß die Praxis in der Umgegend eine erhebliche Einnahmequelle für diese Aerzte bildet, weshalb für den Unterarzt, der außer 200 Thlr. noch reie Wohnung hat, eine Zulage nicht gerechtfertigt er scheint. Die Deputation rathet an, 100 Thlr. Zulage ür den Assistenzarzt auf Königstein abzulehnen., p,./ Die Deputation hat weitere Bemerkungen nicht zu machen und rathet der Kammer an, die Position mit 13,346 Thlr-, , . . i,, die ganze Position 40 mit > 67,700 Thlr. etatmäßig zu genehmigen. Staatsminister von Rabenhorst: Vielleicht erin nert sich die sehr geehrte Kammer, daß vom Kriegsministe rium aus ohne Antrag der Kammer einmal erklärt worden ist, daß, wenn die Verhältnisse es gestatten sollten, man die Absicht habe, die 2. Eommandantenstelle zu unterdrücken. Das geschah nicht auf Antrag der Kammer. Dabei hatte man , aber allerdings die Voraussetzung, daß außer dem Kommandanten noch ein anderer höherer Osficier oben bleibend angestellt sei. Früher waren vorhanden ein'Eom- mandant, ein Untercommandant und ein Commandcnst der Garnisonsdivision, welche aufgelöst worden, ist, ein per manenter commandirter Jngenieurosfieier, sowie ein Per manent commandirter Artillerieosficier. Alle diese Stellen, den Commandanten und.Untereommandanten ausgenom men, sind weggefallen und man hat vorgezogen, sie durch vorübergehende Commandos zu.ersetzen. Nun gehört dem Commando auch die gesammte Oberaufsicht und die Ver antwortlichkeit über den Zustand der Festung, das Mate rial, die Verpflegung u. s. w. und es ist eine reine Un möglichkeit, daß Jemandem dieVerantwortung über Etwas übergeben werden könne, von dem er nicht die geringste Kenntniß hat oder über welches er nicht in der Lage ge wesen ist, fick) gehörig zu orientiren. Diese Verantwort lichkeit wäre eine ungeheuere. Käme nun so der einzige Commandant plötzlich in Wegfall, so wäre Niemand da, der-wirklich em richtiges Commando sofort übernehmen könnte und das ist der Grund, warum bis jetzt der eigne Wunsch des Kriegsministeriums nicht ausgeführt worden ist. Hier kam noch ein besonderer Fall hinzu und es ist dies , der Fall, der damals vom Kriegsministerium als Grund angegeben worden ist, Lei welchem es zweckmäßig erschien, diesen Untereommandanten wieder zu ersetzen, nämlich dann,wenn ein sonst ganz djensttüchtiger ältererStabsoMeier vorhanden ist, der wegen , einseitiger, Invalidität in dem Falle wäre, bald in Pension zu.treten und. wodurch man in die Lage käme, .den größten Theil des, Gehaltes zu er sparen. Das Alles schlägt hier ein ; nicht nur, daß nur ein Commandant da sein würde, was.bedenklich wäre, so ist auch der Osficier, der jetzt ernannt worden ist, ein sol cher, der unmittelbar, infolge des Dienstes einen Beinbruch erlitten und einen Bruchschaden davon getragen hat durch das Durchgehen seines Pferdes Leim Manöver. Er hat sich lange gehalten, kann aber das Reiten kaum mehr ver tragen und er würde nicht mehr lange dienen können und sonst in Pension treten müssen. , Außerdem gewinnen wir bei der Gelegenheit den Vortheil, daß der bisher dorthin commandirte Hauptmann von seiner Batterie nicht mehr wegcommandirtzu werden braucht,da der jetzige Untercom- mandant selbst Artillerist ist. Was die Leiden Aerzte be- tnfft, so habe ich zu bemerken, daß so ganz klein die Be völkerung doch nicht ist; denn es ist nicht Llos die Be satzung zu berücksichtigen und es ist auch nothwendig, daß ein Geburtshelfer mit da ist. Also jeder Arzt kann nicht hinauf gesendet werden; deshalb ist es auch nothwendig, daß beide Aerzte ziemlich gleiche Verwendbarkeit besitzen; denn wenn einmal der eine Arzt abwesend ist, so muß er durch den anderen ersetzt werden können, da zu viel Zeit verläuft, um Hülse, aus dem nächsten Orte zu erlangen oder aus der Stadt Königstein einen Arzt heraufzuschaffen. Das ist der Grund, daß die Regierung wünscht, daß auch ein zweiter Arzt dort sei. Königl. Commissar von Zeschau: In Bezug auf die Gehaltserhöhung dieses zweiten Arztes habeichdem, was Se. Excellenz der Herr KriegsministLr eben gesagt hat, noch hinzuzufügrn, daß man eben, weil die übrigen Assi stenzärzte der Armee 300 Thlr. Gehalt haben, auch diese Stelle mit 300 Thlr. etatisirt hat. Wenn er freie Woh nung bezieht, so ist dagegen zu berücksichtigen, daß alle übrigen Aerzte Quartiergelder beziehen. Präsident Haberkorn: Es scheint Niemand weiter das Wort zu. begehren. Ich schließe daher die Debatte und gebe dem Herrn Referenten das Schlußwort. Referent Seiler: Ich habe Nichts weiter Leizufügeu, als eine Erklärung wegen des ausgesprochenen Bedauerns der Deputation, daß das königl. Kriegsministerium dem Wunsche der Kammer in Bezug auf die Vacanthältung der zweiten Eommandantenstelle nicht mehr nachgekommen ist. Das Bedauern gründet sich besonders darauf,, daß durch Besetzung der Untercommandantenstelle mit einem Artille risten auf der andern Seite Lei der Artillerie ein Offieier
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