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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028278Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028278Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028278Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 50. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-03-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll48. Sitzung 1021
- SonstigesBeilagen A und B 1055
- Protokoll49. Sitzung 1057
- Protokoll50. Sitzung 1081
- Protokoll51. Sitzung 1107
- Protokoll52. Sitzung 1137
- Protokoll53. Sitzung 1179
- Protokoll54. Sitzung 1207
- Protokoll55. Sitzung 1239
- Protokoll56. Sitzung 1261
- Protokoll57. Sitzung 1281
- Protokoll58. Sitzung 1297
- Protokoll59. Sitzung 1325
- SonstigesA. Die Erledigung der ständischen Anträge des Landtages 1860/61 ... 1330
- SonstigesB. Die Erledigung der ständischen Anträge zur Budgetvorlage ... 1334
- SonstigesC. Die Erledigung der ständischen Anträge des außerordentlichen ... 1336
- Protokoll60. Sitzung 1337
- Protokoll61. Sitzung 1375
- Protokoll62. Sitzung 1409
- Protokoll63. Sitzung 1441
- Protokoll64. Sitzung 1475
- Protokoll65. Sitzung 1499
- SonstigesAnhang verschiedener zum Bericht über Revision der Grundsteuer ... 1535
- Protokoll66. Sitzung 1555
- Protokoll67. Sitzung 1585
- Protokoll68. Sitzung 1611
- Protokoll69. Sitzung 1647
- Protokoll70. Sitzung 1671
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1727
- Protokoll73. Sitzung 1761
- Protokoll74. Sitzung 1795
- Protokoll75. Sitzung 1825
- Protokoll76. Sitzung 1839
- Protokoll77. Sitzung 1875
- Protokoll78. Sitzung 1895
- Protokoll79. Sitzung 1915
- SonstigesDecret an die Stände. Die Zoll-, Steuer-, Handels- und ... 1929
- Protokoll80. Sitzung 1953
- Protokoll81. Sitzung 1987
- Protokoll82. Sitzung 2023
- BandBand 1863/64,2 -
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dieselbe (die Invalidenrente) ist solchenfalls ledrg- lich auf den Betrag zu stellen, welcher sich nach den , bis dahin gemachten Einlagen tarifmäßig für den Zeitpunkt dieser ausnahmsweisen früheren Feststellung ergiebt. Vergl. übrigens Z. 9, Abs. 5 und 6. Die Deputation bittet, die Berathung über §. 6, weil von der Beschlußfassung über §. 11 abhängig, brs zu letz terer auszusetzen. Präsident Haberkorn: Die Beschlußfassung ist also vor der Hand auszusetzen. Referent Koch: ' H. 7, Der jährliche Gesammtgenuß eines Rentners aus der Altersrentenbank darf den Betrag von 500 Thaleru nicht übersteigen. Der Bericht lautet: Zu 5 hat die Deputation zu bemerken, daß nach Vorschlag des Entwurfs in K. 7 des Gesetzes anstatt „200" „500" gesetzt werden soll und daß diese Erhöhung des Höchst betrages des Altersrentenbezuges in einer Hand von 200 auf 500 Thlr. jährlich und die Motivirung dieser Abänderung ganz mit den Ansichten übereinstimmt, welche im allgemeinen Theile des Berichts über den der Bank vorzugsweise angewiesenen Wirkungskreis aus gesprochen wurden, rathet daher zu unveränderter Annahme von §. 7 des Entwurfes. Präsident Haberkorn: Der Abg. Fahnauer hat das Wort. Abg. Fahnauer: Meine Herren! Sowohl die Staatsregierung, als die Deputation schlägt unD vor, eine Erweiterung von 200Thlr. auf 500 Thlr. zu genehmigen. Ich sollte meinen, daß, wenn man einmal so weit geht und diesen Bezug für einzelne Einleger auf 600 Thlr. festsetzen will, man noch weiter gehen sollte, bis zu dem Satze nämlich, welcher der höchste Betrag der Pensionen ist. So viel ich mich entsinne, ist nach dem Gesetze von 1851-der höchste Betrag von Pensionen 2000 Thlr. Ich gehe davon aus, daß, nachdem die FiUäNzdeputation, wie ich vernommen habe, sich mit dem Ministerium in Ver nehmung gesetzt und bereits einen Antrag an die Staats regierung oder eine Anfrage an dieselbe gestellt hat, ob es nicht möglich sei, die ganze Pensionslast künftig der Alters rentenbank zuzuweisen, man am besten thäte, im Gesetze bis zu dieser Höhe zu gehen, damit man später nicht noch einmal in' den Fall käme, das Gesetz ändern zu müssen und ich trage darauf an, daß der höchste Betrag der Rente von 500 Thlr. auf 2000 Thlr. gestellt und ins Gesetz aus genommen werbe. Präsident Haberkorn: Ich ^werde den Antrag/ wenn er eingereicht ist, zur Unterstützung bringen. — Der Antrag des Wg. Fahnauer geht dahip, daß statt, wie her Entwurf will, „SM Thlr." „2000 Thlr." nrs Gesetz ausgenommen werden' soll.. Wird dieser Antrag unterstützt?— Ausreichend. . , Abg. Stö hu (Zittau): Ich Litte ums Wort. Da der Vorstand der Rechnungsdeputatiyn nicht zugegen ist. Überhaupt, wie mir scheint, nur wenige Mitglieder herstl- Len da sind, so glaube ich einen Jrrthum berichtigen-ztr müssen, nämlich den, daß die zweite Deputation mit pM Ministerium sich darüber in Vernehmen gesetzt hatte, ob mit der Altersrentenbank wohl die Pensionsangelegenheit zu vereinigen wäre. Mir wenigstens' ist davon Nichts bekannt, es müßte denn Etwas beschlossen worden sein .einmal, wo ich Nicht zugegen gewesen bin. Abg. Mai: Ich habe, was der Abg. Fahnauer be rührt hat, allerdings zu bestätigen. Es ist folgende An frage an die Staatsregierung gestellt worden von Seiten der zweiten Deputation, „ob es nicht zu ermöglichen sektr dürste, das ganze Pensionswesen auf die Altersrentenbank zu übertragen?" Eine Antwort von Seiten der Staats regierung ist aber auf jene Anfrage bis jetzt an die Depu tation noch nicht gelangt., Präsident Haberkorn: Begehrt sonst noch Jemand das Mort? — Es ist nicht der Fall; so schließe ich die Debatte und gebe, dem Herrn Referenten das Schlußwort. Referent K och: Es scheint an sich wohl unbedenklich zu sein, den Betrag des jährlichen Rentengenusses in Einer Hand noch weiter zu erhöhen, als der Entwurf verschlägt, da die Sicherheit der Bank dadurch nicht beeinträchtigt werden dürfte. Ich hätte aber gewünscht, erst die Er klärung des Herrn königl. Commiffars über diesen Antrag zu vernehmen, bevor ich Veranlassung zu nehmen hatte, mich darüber zu äußern. Gegen eine Erhöhung des jähr lichen Rentengenusses in Einer Hand über 200 Thlu war früher geltend gemacht worden, daß dies dem Zwecke der Anstalt nicht entsprechen würde, weil die Anstalt haupt sächlich aus die unbemittelten Klassen der Bevölkerung be rechnet sei. Insofern nun der vorliegende Gesetzentwurf diesen Zweck offenbar erweitert, würde mau wohl auch noch über 500 Thlr. hinausgehen können, wenn nicht die Staatsregierung ein Bedenken dagegen hat. . Königl. Commissar von WeissenLach: An und für sich scheint wohl der Antrag über den Zweck hinauszu-- gehen Und auf eine Einrichtung hinzuführen, die eben noch- erst in Frage gestellt ist, nämlich ob es überhaupt thunlich sei,*mit der Altersrentenbank die PensiMslast in Verei nigung zu bringen. In Bezug auf das Ziel, welches die Altersrentenbank selbst sich vorgesetzt hat, dürste es allerdings großes Bedenken erregen, so hoheVersicherungs- sätze, die nur Äs einze^e MsMmeu MsiHest, ''.gegen über zu bringe der großen Mehrheit ganz kleiner Einlagen,
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