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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1873/74,1
- Erscheinungsdatum
- 1874
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1873/74,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028297Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028297Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028297Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1873/74
- Titel
- 10. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1873-12-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1873/74,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll28.05.1874 -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung -
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- BandBand 1873/74,1 -
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I, A. 10. Sitzung, am 19. Deccmber 1873. 116 seinem Gewissen nicht beengt würde nnd gegen die Maß- reget stimmen könnte. Die Bedenken, die Herr Seiler geltend gemacht hat, gehen ans von der Uebcrzeugung, daß es möglich gewesen wäre, eine 4prvccntige Anleihe zn 92 los zu werden. Von anderer Seite aber wird dicseMöglich- keit bezweifelt und namentlich sprach der Herr Finanz- Minister, was den übrigen Mitgliedern der Depntation sofort einleuchtete, die Ansicht aus, daß, wenn man jetzt wieder eine Anleihe von 8 Millionen zn 4 Procent auf den Markt bringen würde, man sie gewiß nicht zu 92 los werden, sondern sie im Gegentheil den Conrs noch unter 90 herabdrücken würde. Ist das begründet, so muß hier durch Hn sofortiger Coursverlust von 7 Millionen Thalern entstehen. Wir haben bekanntlich 70 Millionen Vier procenter, davon sind bis jetzt noch 12 Millionen in den Händen des Finanzministeriums und 58 Millionen in den Händen von Privaten. Au diesen 70 Millionen würde also ein Verlust von 10 Procent, also 7 Millionen gemacht werden, von denen 1,200,000die Staatskassen und 5,800,000 Thlr. das Publikum treffen würden. Wir schädigen sonach die Besitzer unserer Vierprocenter wissentlich um beinahe 6 Millionen, und dies, meine Herren, wär im allerhöchsten Grade bedenklich; denn das wäre ein völliges Brechen mit unserer zeitherigen traditionellen sehr weisen und für sorglichen Finanzpolitik. Bekanntlich hat es in allen kritischen Lagen uns sehr viel eiugebracht, daß die Staats angehörigen wußten, es werde fürsorgliche Rücksicht ge nommen auf die Gläubiger des sächsischen Staates, man wußte, der Staat thut alles Mögliche, um die Gläubiger vor Verlust zu bewahren, er thut alles Mögliche, um die Papiere nicht im Cours herunterzubringen. Meine Herren! Es ist eine eigepe Erscheinung, es klingt befremdlich, ja beinahe paradox, ist aber völlig wahr und erfahrungsgemäß, daß, wenn überhaupt eine neue Anleihe nöthig wird, der Cours der Papiere viel weniger heruntergcdrückt wird, wenn die Anleihe zn höherem Zinsfüße contrahirt wird, als wenn die Summe durch eine neue Anleihe zu dem alten niedrigen Zinsfüße gedeckt wird. Es hat das verschiedene Gründe. Einmal giebt cs im Finanzpublikum, in der Finanzwelt verschiedene Bedürf nisse. Der Eine will sein Geld anlegen mit der größten Sicherheit, lieber sich mit niedrigem Zinsfuß begnügen, der Andere begnügt sich mit niedrigen Zinsen, um unter pari kaufen zu können, ein Dritter sieht dagegen mehr auf hohe Zinsen, als auf den niedrigen Cours beim Einkäufe. Trägt man nun diesen verschiedenen Wünschen des Publi kums dadurch Rechnung, daß man Papiere zu verschiedenem Zinsfüße schafft, so wird man natürlich eine weit größere Menge Papiere los, als wenn man nur die eine Gattung besitzt, die ein Theil des Publikums nicht mag. Wenn man Jedem Das bietet, was er sucht, so erhöht man die Lust zum Kaufen und erhöhte Kauflust erhöht bekanntlich auch den Cours. Dies der eine Grund; es giebt aber auch noch einen anderen, der bis jetzt noch jedes Mat in praxi sich als sticht haltig bewährt hat. Es ist folgcndcr: Sobald eine neue Anleihe emauirt wird, Pflegt alle Mal sofort der Coins der alten Papiere hcrabzugchcn. Sobald dies geschehen ist, wirft sich das Publikum, welches Papiere kauft, auf diejenigen Effecten, welche am niedrigsten stehen, und dadurch werden diese am meisten begehrt und steigen im Course. Daraus erklärt sich auch die allgemeine Erscheinung, daß die Papiere mit niedrigem Zinsfüße verhältnißmäßig ungleich höher stehen, als Papiere mit höherem Zinsfüße. Vergleichen Sie die Courszcttel der ganzen Welt, so werden Sie finden, daß die Papiere mit niedrigem Zinsfuß verhältnißmäßig am höchsten stehen und die mit hohem Zinsfüße am niedrigsten. Die sächsischen Vierprocenter stehen 98 Procent, die Fünsproccnter nur 103 Proccnt. Wir machen also nicht einen Verlust, sondern sogar einen Gewinn und schützen die Inhaber der 4proeentigen Papiere vor wesentlichen Verlusten, wenn wir die Anleihe nicht wieder zu 4 Procent contrahiren und dadurch die zeitherigenVierprocenter vor großem Coursverlustbewahren. Und, meine Herren, diese Rücksicht fällt sehr schwer in die Waagschale; denn man darf sich nicht der Ansicht ver schließen, daß die Papiere mit 4 Proccnt meistens für Mündel und in anderen Depositen angelegt sind, aus die man zumeist Rücksicht nehmen muß. Wenn weiter von Herrn Seiler geltend gemacht wor den ist, daß im Jahre 1886, von welcher Zeit der Jn- validenfonds das Recht hat, Papiere au korteur aus- zugcben, vielleicht mit weniger Rücksicht auf den sächsischen Staat verfahren würde, als wenn das sächsische Staats- ministerium allein Inhaber der Anleihe wäre, so ist an dererseits vom Herrn Finauzminister cntgegengehalten worden, daß erstens Sachsen einen Vertreter in dem Ver- waltungsrath des Invalidenfonds habe. Dagegen hat nun Herr Seiler in der Deputation gesagt: Das ist ganz richtig und sehr schön, daß wir einen Vertreter haben; der wird aber überstimmt. Daraus ist erwidert worden, ja der Jnvalidenfonds wird sich selbst schon sehr fragen, ob er so viele Papiere von dieser Sorte auf den Markt bringt und sic dadurch im Course drückt; denn er fügt dadurch sich selbst den größten Verlust zu. Es ist nicht an- zunehmen, daß, um den sächsischen Credit zu schädigen, sich Jemand selbst Verlust zusügt. Deshalb ist die Befürchtung durchaus nicht gerechtfertigt, daß im Jahre 1886 der Cours absichtlich sehr gedrückt werden könnte, und namentlich, meine Herren, die Haupsache ist, die Ne gierung hat nach 8 3 der Vereinbarung das Recht, ein Vierteljahr vorher zu kündigen. Also steht es der sächsischen Staatsregierung frei, im Jahre 1886 eine Anleihe wo an ders zu contrahiren, und ist der Geldmarkt günstig, so kann das Ministerium dann sogar mit 4 Procent contrahiren und die 4*/s Procenter beimJnvalidenfonds wieder einlösen.
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