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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1915/17,1
- Erscheinungsdatum
- 1916
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1915/16,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028361Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028361Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028361Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1915/17
- Titel
- 20. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1916-02-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1915/17,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 9
- Protokoll4. Sitzung 13
- Protokoll5. Sitzung 25
- Protokoll6. Sitzung 67
- Protokoll7. Sitzung 99
- Protokoll8. Sitzung 163
- Protokoll9. Sitzung 223
- Protokoll10. Sitzung 259
- Protokoll11. Sitzung 265
- Protokoll12. Sitzung 315
- Protokoll13. Sitzung 397
- Protokoll14. Sitzung 427
- Protokoll15. Sitzung 439
- Protokoll16. Sitzung 459
- Protokoll17. Sitzung 515
- Protokoll18. Sitzung 543
- Protokoll19. Sitzung 571
- Protokoll20. Sitzung 581
- Protokoll21. Sitzung 623
- Protokoll22. Sitzung 641
- Protokoll23. Sitzung 653
- Protokoll24. Sitzung 701
- Protokoll25. Sitzung 757
- BandBand 1915/17,1 -
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(4) Präsident: Die Sitzung ist eröffnet. Ich bitte um Vortrag der Registrande. (Nr. 1921 Antrag zum mündlichen Berichte der Be schwerde- und Petitionsdeputation über die Petition des Gutsbesitzers Alfred Gelfert in Frankenberg um nach trägliche Erhöhung der Entschädigung für sein bei der Mobilmachung von der Militärverwaltung angekauftes Pferd. Präsident: Zur Schlußberatung auf eine Tages ordnung. (Nr. 193.) Anzeige der Beschwerde- und Petitions deputation über die für unzulässig erklärte Petition und Beschwerde über dar Leben und Treiben in Dresden. Präsident: Die Anzeige ist gedruckt und verteilt worden. (Nr. 194.) Antrag zum mündlichen Berichte der Finanz- deputation 8 über Tit. 21 der außerordentlichen Staats- hauShalts-EtatS für 1916/17, den Umbau des Bahnhofs Schandau — dritte und letzte Rate — betreffend. (Nr. 195.) Desgleichen über Tit. 33 des außerordent lichen Staatshaushalts-EtatS für 1916/17, Umbau des Bahnhofs Meißen und zweigleisigen Ausbau der Strecke Meißen-Meißen-Triebischtal (dritte Rate) betreffend. (Nr. 196.) Desgleichen über Tit. 51 des außerordent lichen StaatShauShaltS-Etats für 1916/17 und das König liche Dekret Nr. 14 unter ^4, Fortsetzung der schmal- (8) spurigen Nebenbahn Mügeln-Geising-Altenberg nach Alten berg (Ergänzungsforderung) betreffend. (Nr. 197.) Desgleichen über dar Königliche Dekret Nr. 14 unter L 3, Erweiterung der Werkstätten in Engels dorf bei Leipzig betreffend. Präsident: Die Nummern 194 bis mit 197 kommen zur Schlußberatung auf eine Tagesordnung. (Nr. 198.) Anzeige der Beschwerde- und Petitions deputation, daß der Bezirk-Verein der Gast- und Schank wirte im Bezirke der Königlichen Amtshauptmannschaft Auerbach (Vogtl.) seine Petition gegen die Schädigung des Gastwirtsgewerbes durch die Bahnhofswirtschaften zurückgezogen hat. Präsident: Die Kammer nimmt Kenntnis. Es hat sich hierdurch die Weiterbehandlung der Petition erledigt. Entschuldigtist für heute Herr Abgeordneter vr. Harter wegen dringender auswärtiger Deputationsarbeiten. Ehe wir in die Tagesordnung eintreten, erteile ich das Wort dem Herrn Generalmajor Rohde zu einer Er klärung im Namen des Kriegsministeriums. Generalmajor Rohde: Nach den Mitteilungen über die Verhandlungen in der Zweiten Kammer de» Landtags vom 30. November 1915 S. 128 hat sich der Herr Abgeordnete vr. Niethammer in der 7. Sitzung gelegentlich der allgemeinen Ttatberatung auch über den Einfluß des Kriege» auf gewisse Zweige der Industrie ausgesprochen. Der Herr Abgeordnete hat hierbei er wähnt, daß neben gewissen Industrien, die durch den Krieg gute Geschäfte gemacht haben, auch solche vorhanden seien, die durch den Krieg stark in Mitleidenschaft gezogen werden, und zwar nicht bloß durch den Krieg an sich, sondern auch durch die Art und Weise, wie Maßnahmen gegen die Industrie von feiten der Regierung ergriffen werden. Daran fei in erster Linie die Zentralisation schuld, die diese Entschließungen nach Berlin hin er fahren haben. Wenn da- KriegSministerium erst jetzt Gelegenheit nehmen kann, auf diese Äußerungen einzugehcn, so liegt dies daran, daß e» zunächst Erkundigungen bei der zu ständigen Stelle in Berlin riuziehen mußte. Nachdem die Erörterungen nunmehr abgeschlossen sind, hält sich da» Kriegsministerium um so mehr für verpflichtet, die Ange legenheit nach den vom preußischen Kriegsminislerium über mittelten Angaben und zugleich im Namen der preußischen Heeresverwaltung richtigzustellen, als jene Äußerungen des Herrn Abgeordneten vr. Niethammer geeignet sind, in den beteiligten Kreisen Beunruhigung zu erregen und falsche Auffassungen über die Grundsätze, nach welchen die für die Dauer deS Krieges gebildete Kriegs-Rohstosf- Abteiluug des preußischen KriegSministeriums verfährt, aufkommen zu lassen. D) Der Herr Abgeordnete vr. Niethammer hat als Beispiel für seine Behauptungen folgendes wörtlich an geführt: „Fabrikanten haben Rohmaterialien, die auch das Heer für sich braucht. ,DaS Heer beschlagnahmt in folgedessen diese Materialien, und, um die Fabriken nicht zum Erliegen kommen zu lassen, gibt das Heer ihnen einen Teil der von der Industrie benötigten Materialien wieder heraus, aber nicht etwa zu dem Preise, zu dem die Fabriken die Materialien abgeschlossen haben, sondern zu dem sogenannten Tagespreise, einem Preise, der gebildet wird durch die wilde Jagd nach den paar Materialien, die noch auf dem Markte zu haben sind, zu einem Preise, der ost Hunderte von Prozent denjenigen Preis übersteigt, zu dem die Fabrikanten abgeschlossen und auf den sie ihre Kalkulation gestützt haben." Die Sache verhält sich aber anders. Es muß zunächst zwischen den im Jnlande und den in den besetzten feindlichen Gebieten getroffenen Maßnahmen unter schieden werden. Die Gleichstellung oder Vermischung beider Gruppen verleitet zu irrigen Auffassungen. Die im Jnlande angeordneten Beschlagnahmen sind fast nie mit einer Enteignung und Wegnahme verknüpft worden, vielmehr wurde duech sie lediglich die Veräußerung, Verarbeitung und sonstige Verwendung geregelt. Jus-
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