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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,2
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028366Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028366Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028366Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 47. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-02-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll35. Sitzung 1033
- Protokoll36. Sitzung 1047
- Protokoll37. Sitzung 1141
- Protokoll38. Sitzung 1209
- Protokoll39. Sitzung 1219
- Protokoll40. Sitzung 1261
- Protokoll41. Sitzung 1315
- Protokoll42. Sitzung 1373
- Protokoll43. Sitzung 1439
- Protokoll44. Sitzung 1451
- Protokoll45. Sitzung 1489
- Protokoll46. Sitzung 1503
- Protokoll47. Sitzung 1565
- Protokoll48. Sitzung 1591
- Protokoll49. Sitzung 1605
- Protokoll50. Sitzung 1619
- Protokoll51. Sitzung 1633
- Protokoll52. Sitzung 1663
- Protokoll53. Sitzung 1727
- Protokoll54. Sitzung 1739
- Protokoll55. Sitzung 1761
- Protokoll56. Sitzung 1799
- Protokoll57. Sitzung 1875
- Protokoll58. Sitzung 1881
- Protokoll59. Sitzung 1897
- Protokoll60. Sitzung 1921
- Protokoll61. Sitzung 1955
- Protokoll62. Sitzung 1967
- Protokoll63. Sitzung 1987
- BandBand 1913/14,2 -
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(Berichterstatter Abgeordneter Schmidt (Freibergs) (^) tation zu stimmen, auch wenn das andere Votum meiner eigenen Anschauung entspricht. Meine Herren! Wenn aber der Herr Abgeordnete Tröber sagt, es werde sich bei der Abstimmung zeigen, wer die wahren Freunde der kleinen Landwirte seien, (Abgeordneter Tröber: Da haben Sie sehr recht!) so kann ich das nicht zugeben. Wenn es sich bei der Petition darum handelte, daß die Geschädigten eine höhere Entschädigung gefordert hätten, darum handelte, ob man ihnen eine höhere Entschädigung zugestehen wollte, dann, meine Herren, würde sich die Freundschaft der Abgeord neten für die Petenten mehr zeigen. Es handelt sich hier aber um die allgemeine Frage, ob es ratsam ist, bei der artigen Schädigungen eine Berufungsinstanz zu verlangen und die Königliche Staatsregierung zu bitten, daß sie im Bundesrate dahin vorstellig werde, daß eine der artige Berufungsinstanz eingerichtet werde. Das ist eine etwas andere Frage, und da zeigt die Entschei dung nicht so sehr das Wohlwollen für die kleinen Land wirte, denn an dieser Frage sind keineswegs nur die kleinen Landwirte beteiligt, sondern die Landwirtschaft im all gemeinen. Man kann sich nicht darauf beschränken, daß man hieraus die Freundschaft für die kleinen Landwirte erkennen sollte. Nun bedaure ich bloß das eine, daß der Herr Ab geordnete Trüber gesagt hat, die Sozialdemokraten handelten nach dem Grundsätze: Für jeden Mann gleiches Recht! (Abgeordneter Trüber: Predigen den Grundsatz!) Ja, der Herr Abgeordnete Trüber sagt: sie predigen den Grundsatz. Was man predigt, daran soll man eigentlich auch glauben. (Zuruf links: Man soll!) Ich weiß ja, wie der Herr Abgeordnete Trüber das ge meint hat, daß die Sozialdemokraten sich immer als die alleinigen Verfechter des gleichen Rechtes für alle darstellten, ohne daß das wirklich der Fall sei. Ich möchte hier wenigstens keinen Zweifel aufkommen lassen über das, was der Herr Abgeordnete Trüber damit gemeint hat, und möchte nicht, daß es etwa so aufgefaßt würde, als ob er den anderen Parteien den Vorwurf gemacht Hütte, daß sie nicht das gleiche Recht für jedermann predigten. Meine Herren! Wenn die Deputation schließlich dazu gekommen ist, die Petition auf sich beruhen zu lasten, wenn wir, ich mit drei anderen Mitgliedern, darin über stimmt worden sind, so muß ich die Mehrheit der Deputation hier aber doch etwas in Schutz nehmen. Die Mehrheit hat das aus dem Gesichtswinkel getan, daß es sich bei dieser Sache eigentlich um etwas ganz Aussichtsloses handle, daß man sich frage müsse: Wenn (o) die Petition heute tatsächlich der Regierung zur Kennt nisnahme gegeben wird, was ist damit geholfen? Eigent lich sehr wenig. Die Königliche Staatsregierung hat erklärt, daß es ihr gar nicht einfalle, einen derartigen Antrag bei der Reichsregierung zu stellen, weil er aus sichtslos sei. Das ist ja Tatsache, und aus dieser Erwägung sind wahrscheinlich viele in der Deputa tion zu der Ansicht gekommen, daß es besser sei," die Petition auf sich beruhen zu lassen. Ich kann das auch ruhig sagen, meine Herren, deswegen, weil ich eben zu denjenigen gehört habe, die für ein weitergehendes Votum gestimmt haben. Nun möchte ich bloß zur Steuer der Wahrheit noch das eine erwähnen. Der Herr Abgeordnete Greulich hat nicht ausgeführt, daß die von den Bezirksausschüssen gewählten Sachverständigen etwa nicht nach Recht und Gewissen taxierten, nein, er hat im Gegenteil gesagt, wenn man die Sache dahin abänderte, daß die Ge schädigten in einer Gemeinde selbst das Recht hätten, einen Sachverständigen zu stellen, dann würde — nicht bei dem Abgeordneten Greulich, sondern draußen in der Bevölkerung, die vielfach eine falsche Auffassung hat — das Vertrauen zu dieser Kommission gehoben werden. Damit hat er nichts gesagt, was irgend jemand ver letzen könnte, damit hat er nichts gesagt, was sich gegen (v) die Kommission im allgemeinen richtete. Auf eins muß ich dann noch eingehen, weil es zur Sache gehört, nicht, weil es zu den Angriffen des Herrn Abgeordneten Schulze, sondern weil es zur Sache gehört. Der Herr Abgeordnete Schulze hat behauptet, durch die Be rufung benachteiligten wir vielleicht gar noch den Ge schädigten. Ich kann nicht gut einsehen, wie das der Fall sein sollte. Der Geschädigte kann nicht benachteiligt werden durch die Berufung, denn wenn die Sache tat sächlich so läge, daß ihm vielleicht die Aberntung weit größeren Nntzen brächte als eine etwas höhere Entschä digung, so würde er gewiß nicht so töricht sein, dann Berufung einzulegen. (Abgeordneter Hettner: Ein anderer kann Berufung ein legen!) Ja, ein anderer, doch nur der, der glaubt, zu wenig er halten zu haben. Deswegen ist ja die Behauptung falsch, daß durch die Berufung die Geschädigten noch benach teiligt werden könnten. (Abgeordneter Hettner: Aber die Militärverwaltung kann doch auch Berufung einlegen!) Ja, die Militärverwaltung kann Berufung cinlegen. Gewiß, das kann sie, und es wird die Militärverwaltung
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