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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,2
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028366Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028366Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028366Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 59. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-03-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll35. Sitzung 1033
- Protokoll36. Sitzung 1047
- Protokoll37. Sitzung 1141
- Protokoll38. Sitzung 1209
- Protokoll39. Sitzung 1219
- Protokoll40. Sitzung 1261
- Protokoll41. Sitzung 1315
- Protokoll42. Sitzung 1373
- Protokoll43. Sitzung 1439
- Protokoll44. Sitzung 1451
- Protokoll45. Sitzung 1489
- Protokoll46. Sitzung 1503
- Protokoll47. Sitzung 1565
- Protokoll48. Sitzung 1591
- Protokoll49. Sitzung 1605
- Protokoll50. Sitzung 1619
- Protokoll51. Sitzung 1633
- Protokoll52. Sitzung 1663
- Protokoll53. Sitzung 1727
- Protokoll54. Sitzung 1739
- Protokoll55. Sitzung 1761
- Protokoll56. Sitzung 1799
- Protokoll57. Sitzung 1875
- Protokoll58. Sitzung 1881
- Protokoll59. Sitzung 1897
- Protokoll60. Sitzung 1921
- Protokoll61. Sitzung 1955
- Protokoll62. Sitzung 1967
- Protokoll63. Sitzung 1987
- BandBand 1913/14,2 -
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(Berichterstatter Abgeordneter Schwager.) S. 5 wiedergegebenen Erklärungen der Regierungs kommission festzuhalten. Die Staatsregierung ist aber bereit, bei der Entschließung über die Ernennung der Haupteichamtsvorstände die Beschlüsse der beiden Stände kammern zu berücksichtigen und eingehend zu prüfen, welche der früheren Eichamtsvorstände den erhöhten Anforderungen der wesentlich erweiterten Haupteichämter zu entsprechen vermögen und sich demnach zur Beför derung eignen. Die Entschließung hierüber ist noch ausgesetzt worden, weil die vier im Jahre IVI2 anfangs probeweise eingestellten Techniker (ein Diplomingenieur und drei Gewerbeakademiker) sich noch in einem gewissen Vorbereitungsdienst befinden, um sich auch mit den schwierigeren Teilen des Eichdienstes völlig vertraut zu machen." Diese Auskunft befriedigte aber die Deputation nicht. Man war der Meinung, daß gerade hier Klarheit ge wünscht werden müsse darüber, welche von den jetzigen Eichamtsvorständen als Vorstände der Haupteichämter in Aussicht genommen worden sind. Von einer Seite wurde dabei betont, daß es eine große Unfreundlichkeit gegen die Deputation sei, wenn die Regierung die von dieser erbetene Auskunft, wer sich von den fünf jetzigen Eich amtsvorständen zur Besetzung eigne, nicht geben wolle. Die Deputation beschloß infolgedessen kommissarische Beratung, die am 3. März erfolgte. In dieser gab nun der Herr Regiernngskommissar über die Anstellung und Einstellung der Haupteichanitsvorstände folgende Erklä rung ab: „Bereits in der der geehrten Finanzdeputation der Zweiten Ständekammer übermittelten und in den Be richt über Kap. 66 des Etats 1910/lI übernommenen Denkschrift über die Neuordnung des Eichwesens war darauf hingewiesen worden, daß die Stellen der Vorstände der künftigen fünf Haupteichämter wegen deren größerer Bedeutung und erweiterten Aufgaben mit Technikern zu besetzen sei, die die Gewerbeakademie in Chemnitz oder eine gleichwertige Anstalt besucht hätten. Die Entschließung darüber, ob die jetzigen Vorstände der Staatseichämter trotz des Mangels gewerbeakademischer Vorbildung in ihren derzeitigen Stellen zu belassen seien, bleibe Vorbehalten. Im Etat 1911/12 sind sie als Haupteichamts-Vorstände aufgeführt. Die hierauf an die Ständeversammlung 1911/12 gerichtete Petition der Vorstände der noch bestehenden Staatseichämter vom 5. Dezember 1911 gab der Staats regierung Anlaß, sich über die Besetzung der Vorstands stellen bei den künftigen Haupteichämtern mit besser vorgebildeten Beamten eingehender auszusprechen. Zur Vermeidung von Wiederholungen darf auf die betreffenden, bei den Landtagsaklen befindlichen Schreiben vom 13. Februar und vom 27. Februar 1912 nebst Beilagen Bezug genommen werden. Aus den Beilagen des ersten Schreibens war insbesondere zu ersehen, daß nur einer der Eichamtsvorstände die Maschinenbauschule in Chemnitz besucht hatte und dann acht Jahre lang als Techniker in einer Wagenfabrik tätig gewesen war. (0) Ein anderer hatte nur die Abendkurse der Dresdner städtischen Gewerbeschule besucht und dann als Fein mechaniker in Fabriken gearbeitet. Zwei weitere Eich amtsvorstände sind gelernte Mechaniker, einer ein gelernter Schlosser mit praktischer Erfahrung, aber ohne technische Schulbildung. Wie in dem Schreiben vom 23. Februar bereits mitgeteilt wurde, ist der Zeitpunkt noch nicht gekommen, über die Besetzung der fünf Vorstandsstellungen Ent schließung zu fassen. Es wird dies voraussichtlich auch nicht vor dem I. Januar I9I5 geschehen. Bindende Erklärungen hierüber und insbesondere über die in Betracht kommenden Personen abzugeben, ist das Mini sterium weder in der Lage, noch gewillt. Die Besetzung der im Etat vorgesehenen Stellen gehört zu den Regierungs geschäften, für die die Regierung und nicht der Landtag die Verantwortung trügt." Wenn zwar die Deputation in dieser Regierungserklärung eine große Unfreundlichkeit erblickte, mußte sie sich nach Lage der Dinge nunmehr doch mit der Regierungs erklärung bescheiden. Bei den Deputationsberatungen wurde die Schwer fälligkeit einiger Aussührungsvorschriften bemängelt, so unter anderem über die Eichungen der Wagen über 3000 KZ Tragkraft und der größeren Förderwagen in Steinbruch- und Bergwerksbetrieben. Man war der Meinnng, daß die jetzt bestehenden Vorschriften insoweit D) eine Änderung erfahren möchten, als diese Wagen und Förderwagen auch von den Untereichämtern geeicht werden könnten; denn man sagte sich, wenn Objekte bis 2999 kg Tragkraft von den Untereichämtern geeicht werden könnten, dann müßten diese auch solche für größere Tragkraft und solche mit größerem Kubikinhalt zu eichen imstand sein. Dadurch würden den Antragstellern nicht nur Kosten, sondern würde den Haupteichämtern auch viele Zeit erspart werden. Die Regierung hat zugesagt, zu prüfen, ob es angängig sei, die Befugnisse der Untereichämter in geeigneten Fällen nach der gedachten Richtung hin zu erweitern. Die bemängelte „Schwerfälligkeit" der Ausführungsbestimmungen entbehre gewissermaßen nicht einer Berechtigung. Meine Herren! Das Kap. 66 schließt mit einem Überschüsse von 122975 M. ab. Nach § 16 Abs. 3 der Maß- und Gewichtsordnung voni 30. Mai 1908 ist bei Festsetzung der Eichgebühren aber von dem Grundsätze auszugehen, daß die Gesamt einnahme aus den Gebühren die Kosten des Eichwesens nicht übersteigen solle. Es sollen demnach Überschüsse nicht gemacht werden. Die Einstellung des Überschusses' von 122975 M. erschien deshalb der Deputation bedenklich, und sie erbat dieserhalb schriftliche Auskunft von der Regierung über den Zusammenhang dieses Überschusses. 285*
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