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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,4
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028369Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028369Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028369Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 93. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-05-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll80. Sitzung 2853
- Protokoll81. Sitzung 2881
- Protokoll82. Sitzung 2891
- Protokoll83. Sitzung 2985
- Protokoll84. Sitzung 3065
- Protokoll85. Sitzung 3117
- Protokoll86. Sitzung 3139
- Protokoll87. Sitzung 3173
- Protokoll88. Sitzung 3207
- Protokoll89. Sitzung 3287
- Protokoll90. Sitzung 3297
- Protokoll91. Sitzung 3419
- Protokoll92. Sitzung 3505
- Protokoll93. Sitzung 3619
- Protokoll94. Sitzung 3649
- Protokoll95. Sitzung 3699
- BandBand 1911/12,4 -
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II. K. 93. Sitzung, am 21. Mai 1912 (Berichterstatter Abg. Or. Kaiser.) (L) bereits jetzt — das möchte sich ausdrücklich betonen — die Bestimmung, daß unbekannte Leichen abgeliefert werden mußten. Also insoweit bringt das Dekret nicht etwa eine Verschlechterung. Es trifft also nicht zu, daß man in Sachsen künftighin nur mit dem Gefühl reisen kann, daß, wenn einem etwas^zustößt, man der Anatomie verfallen ist. Im Gegenteil, meine Herren, möchte man sagen: Wenn jemand in Sachsen " reist und (unbekannt stirbt, dann wird die Auffindung seiner Leiche, da sie eben an die Anatomie abgeliefert wird, nunmehr viel leichter möglich sein, weil die Angehörigen)wissen: er ist in der Anatomie, ganz gleich, ob er unbekannt war, ob er Legitimationspapiere bei sich hatte oder nicht. Meine Herren! Wenn man besonders darauf hin gewiesen hat, daß das Dekret, wenn es Gesetz "wird, die Fremden abhalten würde, unfer^Sachsen zu besuchen, so ist das eine Befürchtung, die unter keinen Umständen zutrifft. Sie werden finden, daß nach Z I des Gesetzes allen irgendwie nahestehenden Personen das Recht ,der Über nahme der Leiche gegeben ist. Insbesondere trifft das zu auf die Konsuln der fremden Staaten. Es wird jeder Angehörige einer fremden Nation, der hier ohne Ange hörige stirbt, ohne weiteres von dem Vertreter des fremden Staates in Anspruch genommen werden, und wir wissen ja alle, in welcher weitgehenden Weise diese fremden W Konsuln für die Angehörigen fthres Staates forgen. Eine Befürchtung, die auch in der Deputation laut . geworden ist, kann man allerdings nicht unterdrücken, und das ist die, daß künftighin diejenigen Personen, die bisher auf öffentliche Kosten beerdigt wurden — und das sind natürlich die Armen —, in großem Umfange unter das Dekret fallen werden. Die Deputation hat das nicht verkannt, und es ist ihr meiner Überzeugung nach zur Ehre anzurechnen, daß sie sich in der festen Erkenntnis dieses schwerwiegenden Bedenkens trotzdem zur Zustimmung zu diesem Dekret entschlossen hat, und sie hat das um so eher tun können, weil sie auf der anderen Seite weiß, daß nicht bloß der Arme betroffen wird, sondern daß durch die übrigen Bestimmungen des Dekrets ganz gleichmäßig Arme und Reiche betroffen werden, und so wäre es nicht unmöglich, daß in Sachsen auch einmal ein König in die Anatomie abgeliefert würde. Also sozial ist das Dekret nicht ungerecht, sondern es berücksichtigt arm und reich in gleicher Weise. Von diesem Gesichtspunkte aus bitte ich Sie noch insbesondere, dem Dekrete, wie es in dem Berichte der Deputation vorliegt, Ihre Zustimmung zu geben. Zum Schluffe darf ich nur noch bitten, in dem An träge auf S. 8 einen Druckfehler zu berichtigen. Dort ist unter dem fettgedruckten 8 5 auf der zweiten Zeile 3629 das drittletzte Wort nicht „den", sondern „der" zu lesen. (0) Nur so gibt es einen Sinn. Präsident: Das Wort hat der Herr Vizepräsident Fräßdorf. Vizepräsident Fräßdorf: Meine Herren! Die Re gierung hat ihren bisherigen Standpunkt insoweit ver lassen, als sie die Frage nicht mehr auf dem Verordnungs- Wege, sondern auf dem Gesetzgebungswege zu regeln sucht. Die Regierung ladet damit natürlich auch eine große Verantwortung auf die Kammern ab. Sie will die Ver antwortung für diese heikle Frage anscheinend nicht mehr allein tragen. Ich kann der Regierung diesen ihren neu eingenommenen Standpunkt nicht^verdenken. Die zur Verhandlung stehende Frage muß schnellstens gelöst werden, darüber sind wir mit der Negierung voll kommen einig. Es kann dieser Zustand auf unserer Universität Leipzig, die Not an menschlichen Leichen zum Zwecke wissenschaftlicher Forschung und Übung, nicht länger bestehen. Was die Ursachen dieses Mangels an Leichen)be trifft, so sind deren verschiedene angegeben oder doch an genommen worden. Die Hauptursache liegt zweifellos darin, daß unsere Zuchthäuser und) Gefängnisse nicht mehr so bevölkert sind wie in früheren Zeiten. Die Sträflinge haben an Zahl nicht bloß relativ, sondern M) auch absolut abgenommen. Das ist natürlich, durchaus erfreulich, hat aber in diesem Falle eine unangenehme Folge, die nun durch das vorliegende Dekret möglichst gemildert werden soll. Es ist auch zweifellos richtig und wieder ein erfreuliches Zeichen, daß die Sterblichkeit in den Gefängnisfen und Zuchthäusern abgenommen hat. Das begrüßen wir als ein Zeichen, daß bessere,sanitäre Einrichtungen dort getroffen worden sind und nicht Zu stände belassen worden sind, die in früheren Zeiten ein Schrecken nicht nur der Sträflinge waren. Meine Herren! Es bleibt aber bei der Erledigung dieser Frage sehr wichtig, wie dieses Gesetz wirken wird, und da befürchten ich und meine politischen Freunde sehr — und diese Befürchtung ist nicht bloß in sozialdemo kratischen Zeitungen, sondern auch in bürgerlichen Zeitungen wiederholt zum Ausdruck gekommen —, daß die Wirkung hier wieder die sein wird, daß in der Hauptsache nur die Armen der Anatomie verfallen (Sehr richtig! links.) und die Leichen der Besitzenden davon verschont bleiben. (Sehr richtig! links.) Das stimmt natürlich unsere Freude an dieser Gesetz gebung wesentlich herab, und es wird von feiten der 520-
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