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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,3
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028370Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028370Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028370Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 69. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-03-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll51. Sitzung 1893
- Protokoll52. Sitzung 1905
- Protokoll53. Sitzung 1927
- Protokoll54. Sitzung 1985
- Protokoll55. Sitzung 1995
- Protokoll56. Sitzung 2037
- Protokoll57. Sitzung 2093
- Protokoll58. Sitzung 2111
- Protokoll59. Sitzung 2135
- Protokoll60. Sitzung 2169
- Protokoll61. Sitzung 2219
- Protokoll62. Sitzung 2241
- Protokoll63. Sitzung 2251
- Protokoll64. Sitzung 2267
- Protokoll65. Sitzung 2293
- Protokoll66. Sitzung 2319
- Protokoll67. Sitzung 2325
- Protokoll68. Sitzung 2367
- Protokoll69. Sitzung 2389
- Protokoll70. Sitzung 2479
- Protokoll71. Sitzung 2489
- Protokoll72. Sitzung 2533
- Protokoll73. Sitzung 2577
- Protokoll74. Sitzung 2591
- Protokoll75. Sitzung 2649
- Protokoll76. Sitzung 2673
- Protokoll77. Sitzung 2699
- Protokoll78. Sitzung 2753
- Protokoll79. Sitzung 2761
- BandBand 1911/12,3 -
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II. K. 69. Sitzung, (M. Opitz.) (L) Einen derartigen Betrag aufs Spiel zu setzen, das wäre doch zu viel verlangt. Fasse ich mich zusammen, so kann ich nicht für meine Fraktion sprechen, wohl aber erklären, daß ich durchaus damit einverstanden bin, wenn der Weg der Konzessionserteilung von der Regierung eingeschlagen wird, und dies das einzig Nichtige ist. Meine Frak tion, ich wiederhole das, haben nicht alle der Königl. Staatsregierung bei ihrem Vorgehen beizupflichten vermocht. Nun möchte ich noch eins hervorheben. Es ist ja bezeichnend für die Uneigennützigkeit des Vor gehens der Königl. Staatsregierung, daß sie uns so deutlich zu verstehen gegeben hat, daß sie überhaupt eine Abnahme der Entlastung im vorliegenden Falle nicht einmal beansprucht, weil die Verhältnisse so liegen, daß die Konzessionserteilung überhaupt nicht der Zustimmung der Stände bedarf, sondern von der Königl. Staatsregierung allein bewirkt werden kann. Wir können diese Erklärung der Königl. Staatsregie rung gern akzeptieren, denn es liegt darin ein geschlossen: die Ständekammern sind, mag die Sache gehen, wie sie will, ohne jede Verantwortung. Aber auch wenn dem so wäre, stehe ich nicht an zu er- klären: ich übernehme diese Verantwortung gern, in der festen Überzeugung, daß hier das Richtige für den Staat und das Land getroffen worden ist. (Lebhafter Beifall.) , Präsident: Das Wort hat der Herr Abg. Fleißner. Abg. Fleißner: Meine Herren! Die Ausführungen des geehrten Herrn Vorredners könnten den Anschein erwecken, als ob diejenigen in der Kammer, die nicht seiner Meinung sind, die gegen das Abkommen der Regierung mit der Gesellschaft opponiert haben und die wünschen, daß der Staat die Sache in eigener Regie übernehme, den Staat in ein ganz zweifel haftes und sehr weittragendes finanzielles Experiment hätten stürzen wollen. Ich möchte für mich und meine Parteifreunde diese natürlich unbeabsichtigte Unter stellung, die aus den Ausführungen herausgelesen werden könnte, zurückweisen. Wir verkennen natürlich nicht, daß die Benutzung des Radiums heute noch nicht zu übersehen ist in ihrer Wirksamkeit für die leidende Menschheit und in ihrer Ausnützungsmöglichkeit überhaupt. Das ist zweifel los richtig. Wir sind auch nicht der Meinung gewesen, daß sich die Königl. Staatsregierung in der eben aus gesprochenen Weise in Brambach ohne weiteres in am 28. März 1912 2411 große Unkosten hätte stürzen sollen. Wir haben uns «y vielmehr im allgemeinen auf den Standpunkt gestellt, die Regierung soll sich unter allen Umständen die Ausnützungsmöglichkeit sichern, ohne etwa dabei an die Notwendigkeit herantreten zu müssen, in Brambach ein Weltbad zu eröffnen und dieses Weltbad nun nach kapitalistischen Grundsätzen mit allen Regeln der Kunst zu betreiben. Das ist durchaus nicht unsere Auffassung gewesen. Hier kommt dann allerdings der Gesichtspunkt in Betracht: ergibt sich oder würde sich aus der Entwicke lung der Dinge ergeben, daß das Radium die Zu kunft hat, die ihm von allen Seiten zugesprochen wird, dann hätte die Regierung allerdings die Möglichkeit, dieses Gebiet in Brambach in dem Sinne zu verwerten und auszunützen, daß es der gesamten leidenden Menschheit zugute kommen kann, ohne daß ein Weltbad für die vornehme Gesellschaft dort er richtet wird. Diesen Standpunkt haben wir in der Finanzdeputation mit aller Klarheit vertreten. Dar über besteht jedenfalls kein Zweifel, daß gegenwärtig doch sehr vieles dafür spricht, daß das Radium eine große Zukunft und eine große Bedeutung hat. Ich will nur Hinweisen auf einen Mann, der schließlich in dieser Frage als einer der ersten Sachverständigen angesprochen werden muß, auf Herrn Professor (v) vr. Sieverking in Karlsruhe, der in einem ausführ lichen Artikel der „Frankfurter Zeitung" sehr inter essante Angaben nach der Richtung hin gemacht hat. Aber, wie gesagt, wir stellen uns in der Haupt sache auf den Standpunkt, daß hier die Negierung etwas tut, was eigentlich nicht im Einklänge steht mit den Bestimmungen der Gesetze, wie schon wiederholt angeführt worden ist, die eine privatkapitalistische Aus nützung solcher Quellen unmöglich machen sollen. Was die Regierung hier getan hat oder tun will, ist eine Inkonsequenz. Die einzige Konsequenz jener ge setzlichen Bestimmung ist doch die, daß es eben privat kapitalistischen Personen unmöglich gemacht sein soll, in solchen Dingen das Ausnützungsrecht zu erwerben, wenn es sich auch nur um eine Pacht auf eine gewisse Zeit handelt. Aber als ganz besonders widersprechend möchte ich die Auffassung bezeichnen, die auch von dem Herrn Abg. Günther hier ausgeführt worden ist, daß nämlich die in Frage kommende Gesellschaft in Brambach gewissermaßen nur aus reiner Vaterlandsliebe das Gelände da oben, erworben hätte (Abg. Günther: Gerade das Gegenteil habeich gesagt!)
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