Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,2
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028371Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028371Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028371Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 29. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-01-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll26. Sitzung 983
- Protokoll27. Sitzung 1009
- Protokoll28. Sitzung 1027
- Protokoll29. Sitzung 1037
- Protokoll30. Sitzung 1071
- Protokoll31. Sitzung 1119
- Protokoll32. Sitzung 1133
- Protokoll33. Sitzung 1137
- Protokoll34. Sitzung 1155
- Protokoll35. Sitzung 1193
- Protokoll36. Sitzung 1275
- Protokoll37. Sitzung 1309
- Protokoll38. Sitzung 1347
- Protokoll39. Sitzung 1363
- Protokoll40. Sitzung 1371
- Protokoll41. Sitzung 1453
- Protokoll42. Sitzung 1541
- Protokoll43. Sitzung 1575
- Protokoll44. Sitzung 1603
- Protokoll45. Sitzung 1683
- Protokoll46. Sitzung 1729
- Protokoll47. Sitzung 1749
- Protokoll48. Sitzung 1785
- Protokoll49. Sitzung 1847
- Protokoll50. Sitzung 1877
- BandBand 1911/12,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
II. K. 29. Sitzung, (Abg. Opitz.) Abgesehen aber von dieser Bemerkung, schien es mir, machten die Einwände, die der Herr Abg. Keim ling gegen die Zurverfügungstellung der Posten in Kap. 06 des Etats für die evangelische Kirche hatte, den Eindruck, es wäre diese Post, und zwar mit Rücksicht auf die gegenwärtige Gesetzesvorlage, höher eingestellt. Wenn der Herr Abg. Keimling diese Auffassung haben sollte, so, glaube ich, widerlegt sie sich durch einen bloßen Einblick in den Etat. Die Summe für die evan gelische Kirche, die im letzten Etat I 194 000 Bl. be tragen hat, ist ini gegenwärtigen Voranschläge genau in derselben Höhe eingestellt worden, so daß seine Bemerkungen in diesem Punkte wohl gegenstandslos geworden sind. Wichtiger und bedeutungsvoller wäre der Ein wand, der von dem Herrn Abg. Keimling nach der Richtung hin erhoben worden ist, daß wir mit der Fest legung dieser Summe uns eures etatmäßigen Rechtes insofern begeben, als wir bei der Bewilligung dieser Summe als einer festen für die Zukunft uns unserer eigenen Entschließung darüber, ob sie für den künftigen Etat ebenfalls einzustellen ist, begeben würden. Der Herr Abg. Keimling hat ganz recht, daß, wenn diese Vorlage in der gegenwärtigen Bestimmung Gesetz wird, das allerdings daun jene Folge zeitigen würde. Aber ich glaube, er kann in der Tat seine Bedenken sehr wohl beschwichtigen, denn alle die zahlreichen Ein stellungen, die wir zu Besoldnugszwecken im Etat machen, involvieren die gesetzliche Verpflichtung, diese Einstellung bei jedem Etat neu zu wiederholen, und sehr viel anders liegt das im vorliegenden Falle auch nicht. Denn die sür die evangelische Kirche bewilligten Summen sind in der Hauptsache Summen, die be stimmt sind, Besoldungszwecken gerecht zu werden. Tann aber ist von dem Hern: Abg. Keimling noch darauf hingewiesen worden — nnd in der Beziehung hat der Herr Abg. Or. Löbner schon Veranlassung ge nommen, ihn zu widerlegen —, daß nun: keine Ver anlassung hat, bei der Besoldung der Geistlichen und Volksschullehrer, die der Herr Abg. Keimling doch wohl bei seiner Bezugnahme aus die „Lehrer" im Auge hat, einen Unterschied zu machen. Ta, meine Herren, möchte ich ihn doch darauf Hinweisen, daß in der bürgerlichen Gesellschaft, in der nur zurzeit noch leben, der Grundsatz besteht, daß bei der Bemessung der Besoldungshöhe in allererster Linie der ver schiedene Bildungsauswand, den der betreffende Beamte gehabt hat, in Rücksicht zu ziehen ist und daß, je höher sich der Bildungsaufwaud stellt, um so höher sich auch die Besolduyg zu stellen hat. Wenn aller- ll. K. (u Abonnement.) am 22. Januar 1912 1Y6I dings gerade von dem Herr:: Abg. Keimling eine (6) gegenteilige Ansicht zum Ausdruck gebracht ist, so steht das ja mit seinen! Programm in gewissen Beziehungen. Aber ich glaube, selbst die Herren von der äußersten Linken werden angesichts ihrer eigenen Praxis uns nicht der Inkonsequenz zeihen wollen, und zwar ge statte ich nur, bei dieser Gelegenheit darauf zuzu- kommen, daß vor einiger Zeit der Herr Vizepräsident Fräßdorf die Freundlichkeit gehabt hat, mir diesen Be richt hier — den Bericht über das 23. Geschäftsjahr des Konsumvereins „Vorwärts"—vorzulegen. Wenn der Herr Vizepräsident Fräßdorf mit dieser Liebenswürdig keit die Absicht verbunden hat, in mir die Überzeugung hervorzurnfen, daß der hier in Frage kommende Kon sumverein, der wohl seiner Leitung untersteht, vorzüglich geleitet ist, so hat er diese Absicht vollkommen erreicht. Er hat auch noch mehr mit dieser Überreichung bei nur erzielt, nämlich das Anerkenntnis, daß die unter seiner Leitung stehenden Beamten in diesen: Vereine recht anständig besoldet werden. Wenn er aber mit dieser liebenswürdigen Überreichung den weiteren Zweck verfolgt hat, mir nachznweisen, daß der von ihm ge leitete Konsumverein auf sozialdemokratischen Grundsätzen in bezug auf die Besoldung der betreffen den Beamten geleitet werde, so hat er in dieser Beziehung das vollständige Gegenteil erreicht; hier sieht es viel-D) mehr sehr, sehr bürgerlich ans -— zn unserer großen Freude. Ich darf mitteilen, daß in dem von dem Herrn Vizepräsidenten Fräßdorf geleiteten Konsum- Verein der erste Geschäftsführer 4200 Bl. erhält, weiter sind für andere Vorstandsmitglieder 4000 M. ausgesetzt, ein Buchhalter bekommt 2400 M., ein anderer Buch halter auch 240t! M. und ein dritter 2000 M., also eine wunderbar eingehende spezialisierte Sonderung dieser einzelnen Gehälter. (Heiterkeit.) Also hier heißt es: ,,tout eonmw obor nou-m, ganz wie bei uns in der bürgerlichen Gesellschaft. Ja, meine Herren, warum werden aber dann Grund sätze, die in einem von Ihnen selbst geleiteten Verein Anwendung finden, uns versagt, wenn es wie hier gilt, die Besoldung der Herren Geistlichen festzustellen? Meine Herren! Tann hat der Herr Abg. Keimling noch die wuchtige Pfründenfrage berührt. Tas war mir sehr sympathisch, und zwar aus dem Grunde, weil, solange ich die Ehre habe der Synode nnzugehören, auch mich diese Frage in ganz besonderen: Maße be schäftigt und mir immer dabei der Gedanke vor- gefchwebt hat, daß in der Tat auf diesem Gebiete sich 456
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder