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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12
- Erscheinungsdatum
- 1911
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028373Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028373Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028373Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 26. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-03-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- SonstigesAllgemeine die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 21
- Protokoll5. Sitzung 29
- Protokoll6. Sitzung 33
- Protokoll7. Sitzung 41
- Protokoll8. Sitzung 51
- Protokoll9. Sitzung 61
- Protokoll10. Sitzung 111
- Protokoll11. Sitzung 123
- Protokoll12. Sitzung 131
- Protokoll13. Sitzung 145
- Protokoll14. Sitzung 157
- Protokoll15. Sitzung 167
- Protokoll16. Sitzung 177
- Protokoll17. Sitzung 193
- Protokoll18. Sitzung 199
- Protokoll19. Sitzung 209
- Protokoll20. Sitzung 227
- Protokoll21. Sitzung 241
- Protokoll22. Sitzung 253
- Protokoll23. Sitzung 261
- Protokoll24. Sitzung 267
- Protokoll25. Sitzung 293
- Protokoll26. Sitzung 305
- Protokoll27. Sitzung 333
- Protokoll28. Sitzung 351
- Protokoll29. Sitzung 363
- Protokoll30. Sitzung 385
- Protokoll31. Sitzung 393
- Protokoll32. Sitzung 403
- Protokoll33. Sitzung 409
- Protokoll34. Sitzung 429
- Protokoll35. Sitzung 449
- Protokoll36. Sitzung 471
- Protokoll37. Sitzung 485
- Protokoll38. Sitzung 497
- Protokoll39. Sitzung 529
- Protokoll40. Sitzung 543
- Protokoll41. Sitzung 557
- Protokoll42. Sitzung 567
- Protokoll43. Sitzung 583
- Protokoll44. Sitzung 609
- Protokoll45. Sitzung 635
- Protokoll46. Sitzung 667
- Protokoll47. Sitzung 689
- Protokoll48. Sitzung 733
- Protokoll49. Sitzung 769
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung 817
- Protokoll52. Sitzung 857
- Protokoll53. Sitzung 909
- Protokoll54. Sitzung 919
- Protokoll55. Sitzung 925
- Protokoll56. Sitzung 931
- Protokoll57. Sitzung 935
- Protokoll58. Sitzung 947
- Protokoll59. Sitzung 1003
- Protokoll60. Sitzung 1061
- Protokoll61. Sitzung 1095
- Protokoll62. Sitzung 1113
- Protokoll63. Sitzung 1139
- BandBand 1911/12 -
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ZZO I. K. 26. Sitzung, am 7. März 1912 (Berichterstatter Kammerherr v. Boxberg.) bS) überhaupt nicht. Die hiesigen Militärschmiede werden, Meine hochverehrten Herren! Die vierte Deputation (0) wie alle übrigen, den Prüfungen an den beiden genannten hat infolgedessen beschlossen, den Antrag zu stellen: die Stellen unterworfen. Hohe Kammer wolle beschließen, die Petition in Über- Den in der Petition ausgesprochenen Ansichten und Wünschen auf Verbesserung des Hufbeschlages ist ja im großen ganzen nur beizupflichten. Es ist nicht zu leugnen, daß der gute, rationelle Hufbeschlag von ungeheurem Einflüsse auf die Güte des Pserdematerials eines Landes ist. Es ist nicht nur für den Privatmann als Pferde besitzer von größtem Werte, sein Pferdematerial leistungs fähig und lange brauchbar zu erhalten, was durch schlechten Beschlag nur zu leicht unmöglich gemacht wird, sondern es ist auch, was die Petition ganz besonders hervorhebt, von größter Wichtigkeit für die Armee, das Pferdematerial brauchbar zu erhalten und nicht durch schlechten Beschlag zur Einstellung als Remonte oder zur Aushebung im Mobilmachungsfalle untauglich werden zu lassen. Daß das erfolgt, wenn der Beschlag durch nicht genügend ausgebildete Leute oder durch solche, denen die Prüfung zu leicht gemacht worden ist, ausgeführt wird, ist zweifellos. Für diejenigen Bundesstaaten, die keine Prüfung für Hufschmiede eingeführt haben, hat die Petition infolgedessen ihre volle Berechtigung. Die Petition hat bereits die Hohe Zweite Kammer be- schäftigt und ist von ihr der König!. Staatsregierung zur Kenntnisnahme Überwiesen worden. In den Erklärungen, die von den zugezogenen Königl. Kommissaren in der jenseitigen Deputation bei der Vorberatung abgegeben worden sind, wird hervorgehoben, daß die Frage der Prüfung im Königreiche Sachsen bereits in bester, den Wünschen des Petenten entsprechender Weise geregelt sei. Die bestehenden Einrichtungen hätten sich bewährt und böten keinen Anlaß, eine anderweite reichsgesetzliche Regelung dring lich erscheinen zu lasten. Eine solche würde möglicherweise keine Erhöhung der sächsischen Anforderungen herbeiführen. Der Vertreter des Königl. KriegsministeriumS hat be merkt, daß auch das Hufbeschlagwesen in der Armee durchaus einheitlich geregelt sei, Unterschiede des Beschlag- wefenS in den einzelnen Kontingenten hätten sich nicht geltend gemacht. In der schriftlich abgegebenen Erklärung ist zum Schluffe gesagt, daß von der Kommission emp fohlen worden sei, die gleiche Petition an den Reichs tag unter dem !5. November v. I. dem Reichskanzler zur Erwägung zu überweisen. Es liege also nahe, den weiteren Fortgang der Angelegenheit abzuwarten. Wenn der Erfolg eintreten sollte, daß die Angelegenheit im BundeSrate zur Sprache gebracht würde, so werde sich die Regierung des jetzigen Vorganges erinnern, und sie ist in diesem Sinne damit einverstanden, daß ibr die Peti tion zur Kenntnisnahme überwiesen werde. einstimmung mit der Zweiten Kammer der Köntgl. Staats regierung zur Kenntnisnahme zu überreichen, jedoch im Sinne der von den Herren Kommissaren abgegebenen Erklärung. Präsident: Wünscht jemand das Wort? Genehmigt die Kammer den Antrag der De putation? Einstimmig. Wir kommen zum letzten Punkte der Tagesordnung: Anzeigen der vierten Deputation über drei für unzulässig erklärte Petitionen. (Drucksachen Nr. 153, 166 und 167.) Se. Exzellenz der Herr Kammerherr v. Schönberg wird die Anzeigen erstatten. Wirkt. Geh. Rat Kammerherr v. Schönberg, Exzellenz: Die Petition des Materialwarenhändlers Linus Bruno Schramm in Oberfrohna bei Limbach wegen an geblicher Rechtsverweigerung durch sächsische Justizbehörden und ferner die Petition des Gutsbesitzers P. Winkler in Linda um Gewährung einer Staatsbeihilfe zur Herstellung eines Weges von Linda nach Freiberg sind beiderseits auf Grund von 8 23s der Landtagsordnung, weil deren Gegenstand nicht zum Wirkungskreise der Stände gehört, für unzulässig zu erklären. Ebenso ist für unzulässig zu erklären die Petition der Antonie Meyer und des W. Scheibe in Rötha, Schaden ersatz aus Staatsmitteln betreffend, auf Grund von 8 23o der Landtagsordnung wegen Unklarheit. Präsident: Es bewendet bei diesen Anzeigen. Wir sind am Schlüsse der Tagesordnung. Die nächste Sitzung beraume ich an auf morgen, Freitag, den 8. März 1912, vormittags ^12 Uhr, und setze auf die Tagesordnung: 1. Vortrag aus der Registrande und Beschlüsse auf die Eingänge. 2. Antrag zum mündlichen Berichte der zweiten Deputation über Kap. 31 des ordentlichen Staats haushalts-Etats für 1912/13, Allgemeine Re- gierungs- und Verwaltungsangelegenheiten be treffend. (Drucksache Nr 173.) 3. Antrag zum mündlichen Berichte der zweiten Deputation über Tit. 11 des außerordentlichen Staatshaushalts-Etats für 191M3, Vierglrisigen
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