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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Sept./Okt.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Sept./Okt.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028402Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028402Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028402Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 257. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-09-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
- Protokoll239. Sitzung 3925
- Protokoll240. Sitzung 3945
- Protokoll241. Sitzung 3961
- Protokoll242. Sitzung 3981
- Protokoll243. Sitzung 4001
- Protokoll244. Sitzung 4021
- Protokoll245. Sitzung 4041
- Protokoll246. Sitzung 4061
- Protokoll247. Sitzung 4081
- Protokoll248. Sitzung 4101
- Protokoll249. Sitzung 4121
- Protokoll250. Sitzung 4141
- Protokoll251. Sitzung 4161
- Protokoll252. Sitzung 4181
- Protokoll253. Sitzung 4201
- Protokoll254. Sitzung 4225
- Protokoll255. Sitzung 4245
- Protokoll256. Sitzung 4265
- Protokoll257. Sitzung 4285
- Protokoll258. Sitzung 4309
- Protokoll259. Sitzung 4329
- Protokoll260. Sitzung 4353
- Protokoll261. Sitzung 4373
- Protokoll262. Sitzung 4393
- Protokoll263. Sitzung 4417
- Protokoll264. Sitzung 4441
- Protokoll265. Sitzung 4461
- Protokoll266. Sitzung 4489
- Protokoll267. Sitzung 4517
- Protokoll268. Sitzung 4545
- Protokoll269. Sitzung 4573
- Protokoll270. Sitzung 4601
- Protokoll271. Sitzung 4629
- Protokoll272. Sitzung 4657
- Protokoll273. Sitzung 4685
- Protokoll274. Sitzung 4713
- Protokoll275. Sitzung 4741
- Protokoll276. Sitzung 4769
- Protokoll277. Sitzung 4797
- Protokoll278. Sitzung 4825
- Protokoll279. Sitzung 4853
- Protokoll280. Sitzung 4881
- Protokoll281. Sitzung 4909
- Protokoll282. Sitzung 4937
- Protokoll283. Sitzung 4965
- Protokoll284. Sitzung 4993
- Protokoll285. Sitzung 5021
- Protokoll286. Sitzung 5049
- Protokoll287. Sitzung 5077
- Protokoll288. Sitzung 5105
- Protokoll289. Sitzung 5133
- Protokoll290. Sitzung 5161
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
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angemessen abgefaßt, so bleibt dann Nichts übrig, als daß sie verworfen und anders gemacht werden, wodurch den Interes senten doppelter Zeit- und Kostenaufwand erwachst. Ich halte endlich diese Einrichtung, wo sie auch bestehen mag, für höchst gefährlich. Der Herr Staatsmim'ster hat bereits darauf aufmerk sam gemacht, und von dem Abgeordneten Sachße sind ebenfalls erhebliche Bedenken aufgestellt worden. Ich kann diese Beden ken nur theilen und vermöchte sie aus eigener Erfahrung nur zu vermehren. Denn wer dis Gutmütigkeit des Landmannes, den Einfluß, welchen Kinder, Verwandte, sogenannte Baueradvoka ten und sonstige Rathgeber aufdenselben, namentlich aufbejahrte Leute, Ausgedünger u. s. w. üben, kennt, dem muß eine solche Gewohnheit doppelt gefährlich erscheinen. Denken Sie sich, meine Herren, nur den Fall, daß Aeltern oder Vorbesitzer auf dem verkauften Grundstücks noch Hypotheken zu fordern haben, der Besitzer aber, welcher auf bloße Handschrift kein Darlehn er halten kann, sich gMöthigct sicht, eine neue Consensschuld zu rvntrahiren, dieser aber die ältere Hypothek mtgegenstcht; wie leicht ist es da möglich, die Gläubiger zu überreden oder zu intr- midirm, daß sie geßen mündliche Zusicherung oder Reverse im Men Glauben, dH das Wort oder eine solche Schrift ihre For derung eben so sicher stellen, auf eine gute Hypothek verzichten und hr'nterHsr auf das empfindlichste gefährdet und benachthei- llget werden; ferner die manmchfachen Manipulationen und Schwierigkeiten, welchm Khor und Khür geöffnet ist, wenn so prajudiMiche Geschäfte allein m der Hand der LokalgsnchtZ liegM, gewissermaßen in der Drtsgememde verhandelt werden. Zwar werden, wie ich gern zugebe, diese und andere Unzuträg lichsten auch ds nicht ganz aussenbieibm, wo dergleichen Akte nur vor Gericht vorgmommm werden; allein prüft der sachver ständige Richter Alles sorgfältig, macht dis Interessenten, wo es nökhig ist, aufmerksam, so wird es ihm möglich werden, gar ost Nschtheile von Unberathenrn sbzuwsndm, und es sind mir selbst Fälle der Art vorgckommen, wo sich dis Sache ganz anders ge staltete, als sie vorgetragen oder wohl vorläufig zu Papier ge bracht worden war, selbst da, wo man gerade keinen Betrug oder eine sonstige Bevorthsilung beabsichtiget zu baden schien. Wo also dis beantragte Einrichtung auch noch besteht, kann ich in ihr nur eine Anomalie, einen Uchelstand erkennen. Wohl fühle ich mit dem geehrten Abgeordneten, daß es, namentlich dann, wenn stte Leute, zahlreiche Erben u. s. w. oft eine oder mehrere Stun den weit ins Gericht kommen, oder sind sie dies nicht im Stands, dieses an ihren Wohnort ersuchen müssen, ost sehr beschwerlich und mir Kosten verknüpft sei, und es kann gewiß Niemand ge neigter dafür sein, als ich, dem ehrlichen Sandmanns, den es be sonders trifft, Hierunter eine Erleichterung zu wünschen, die mir aber nur dann möglich erscheint, wenn diesfalls besondere gesstz- Liche Bestimmungen getroffen werden können und ins Leben tre nn. Fassen wir indessen hierbei diese und ähnliche Beschwerden hauptsächlich ins Auge, dann meine Herren, möchte wohl von der Organisation von Bezirksgerichten ganz abgesehen werden, welche außer den besagten noch viele ähnliche Beschwerden der Gsttchlsuntergebenen in ihrem Gefolge haben werden. Aller ¬ dings können diese und ähnliche Geschäfte bei Patrimonialgerich- ten auf die einfachste, kürzeste und am mindesten kostspielige Weise abgethan werden, und wenn ich die Erfahrung betrachte, welche man bei den Iusiizamtem, und da, wo neuerlich bei den Stadträthen die ihrer Gerichtsbarkeit untergebenen Ortschaften, welche früher unter besonderen Gerichts-Inspektoren standen, unter besondere Justizbehörden gestellt worden sind, gemacht hat, so kann ich, ohne die sonstigen Vortheils dieser Veränderung zu verkennen, doch nicht bergen, daß diese Einrichtung für die Leute im Allgemeinen ungleich beschwerlicher und kostspieliger ist, als früher, und daß sie sich daher auch in dieser Beziehung über diediesfallstge Veränderung eben nicht freuen. Abg. Wieland: Wenn derAbgeordnetev-KliendieSchutz- rede, die für die Petition gehalten worden sein soll, auf meine Aeu- ßerungen bezieht, so ist dies nur bedingungsweise der Fall gewe sen, wie mein Antrag ausweist. Indessen, was der Secr. Pü- schel geäußert und von dem Abgeordneten Zimmermann-bestätigt worden ist, das ist die beste Schutzrede für die Petition, weil es Praktische Erfahrungen sind, die man angeführt hat. Es ist von dem Hm. Staatsminister zwar angeführt worden, daß im Ge birge sich große Mißbrauche in diesen Beziehungen gezeigt Haden; allein ich glaube, Mißbrauche können den guten Gebrauch einer Sache nicht aufheben. Ich glaube, es würde nur darauf an kommen, daß man die Lokalgerichte gehörig beaufsichtigt und controlirt, und die gerügten Mißstände werden dann bald zu beseitigen sein. Wenn der Abgeordnete Sachße meint, daß den Dorfgemeinden große Vertretungen aus einer solchen Einrichtung erwachsen, so glaube ich, daß man ein sehr geringes Ver trauen zu der Fähigkeit und Rechtlichkeit unserer Lokalgerichte haben müsse. Ich glaube, gegenwärtig befinden sich dis meisten unserer Lokalgerichte, nicht nur in der Lausitz, sondern gewiß auch in den Erblanden, auf dem Standpuncte des Wissens, daß sie vollkommen im Stande seien, dergleichen Quittungen zu vollzie hen. Denn kommt ein Verkäufer, der >5 bis lO Lhaler Ler- mingelder und auf ein, zwei Jahr den stipulirten Auszug von seinem Käufer empfangen hatte, zu den Lokalgerichten und be kennt dies, nun da wird es keine große Schwierigkeit sein, die ses von den Lokalgerichten zu Papiere bringen zu lassen. Also bin ich mit dem Anträge der Petenten auch nickt allenthal ben einverstanden, sso glaube ich doch, es sei der Sache werth ge nug, daß im Sinne der Petenten mein Antrag der Kammer sich zur Annahme wohl empfehlen dürste. Abg. Scholze: Ich könnte auf das Wort ganz verzichten, indem der Hr. Secr. Püschel schon Alles gesagt hat, was ich auszusprechen wünschte. Ich will mich nur darauf beziehen, daß eine Unordnung bei Ausstellung von Quittungen keines wegs stattsinden kann, indem diese Quittungen in die Hypothe- kenbücher eingetragen werden und darnach die Kassation der Hy potheken erfolgt. Wenn die Richter und die Schöppen nicht schrei ben können, so ist der Gerichtsschmber dazu da, daß keine Un ordnung entstehen kann; ich kann daher die Aeußerungen des Hrn. Secr. Püschel nur bestätigen. Abg. Häntzschel (aus Neustadt): Ich kann nicht unterlas-
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