Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Sept./Okt.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Sept./Okt.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028402Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028402Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028402Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 257. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-09-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
- Protokoll239. Sitzung 3925
- Protokoll240. Sitzung 3945
- Protokoll241. Sitzung 3961
- Protokoll242. Sitzung 3981
- Protokoll243. Sitzung 4001
- Protokoll244. Sitzung 4021
- Protokoll245. Sitzung 4041
- Protokoll246. Sitzung 4061
- Protokoll247. Sitzung 4081
- Protokoll248. Sitzung 4101
- Protokoll249. Sitzung 4121
- Protokoll250. Sitzung 4141
- Protokoll251. Sitzung 4161
- Protokoll252. Sitzung 4181
- Protokoll253. Sitzung 4201
- Protokoll254. Sitzung 4225
- Protokoll255. Sitzung 4245
- Protokoll256. Sitzung 4265
- Protokoll257. Sitzung 4285
- Protokoll258. Sitzung 4309
- Protokoll259. Sitzung 4329
- Protokoll260. Sitzung 4353
- Protokoll261. Sitzung 4373
- Protokoll262. Sitzung 4393
- Protokoll263. Sitzung 4417
- Protokoll264. Sitzung 4441
- Protokoll265. Sitzung 4461
- Protokoll266. Sitzung 4489
- Protokoll267. Sitzung 4517
- Protokoll268. Sitzung 4545
- Protokoll269. Sitzung 4573
- Protokoll270. Sitzung 4601
- Protokoll271. Sitzung 4629
- Protokoll272. Sitzung 4657
- Protokoll273. Sitzung 4685
- Protokoll274. Sitzung 4713
- Protokoll275. Sitzung 4741
- Protokoll276. Sitzung 4769
- Protokoll277. Sitzung 4797
- Protokoll278. Sitzung 4825
- Protokoll279. Sitzung 4853
- Protokoll280. Sitzung 4881
- Protokoll281. Sitzung 4909
- Protokoll282. Sitzung 4937
- Protokoll283. Sitzung 4965
- Protokoll284. Sitzung 4993
- Protokoll285. Sitzung 5021
- Protokoll286. Sitzung 5049
- Protokoll287. Sitzung 5077
- Protokoll288. Sitzung 5105
- Protokoll289. Sitzung 5133
- Protokoll290. Sitzung 5161
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
in geheimer Session nach dem Vortrage des Eingangs noch heute in Berathung gezogen werden möge? Wird mit 26 gegen 9 Stimmen bejaht und ist sonach der Gegenstand noch heute nach dem Vortrage des Einganges auf der Regi- strande in Berathang zu ziehen. Ferner steht auf der Registrande: 3) Königliches. Dekret vom 9. August, die Vorlegung des allgemeinen Shells des Militairstrafgesetzbuchs betr. — Präsident: Das allerhöchste Dekret mit der Beilage wird an die 1. Deputation abzugeben sein und ist auch be reits dahin gelangt. Prinz Johann: Sollte es nicht vielleicht angemessen sein, dieses Dekret an die extraordinaire Deputation, welche das Criminalgesetzbuch zu berathrn hat, abzugeden? Es ist nur Folge des Criminalgesetzbuchs, daß das schott rsvidirte Militairstrafgesetzbuch wieder revidirt werden muß, und ich glaube, daß, da die Deputation wieder voll besetzt ist, diese die Faden am leichtesten finden wird. Präsident: Ich habe mir auch den Vorschlag erlauben wollen und ihn sogar zu der Nummer ausgezeichnet; indes sen würde in demselben ein kleiner Vorgriff gegen den Beschluß gelegen haben. Bürgermeister Wehner: Ich trete ganz der Ansicht Sr. Königl- Hoheit bei. Es gehört eine ganz genaue Kenntniß des Criminalzeschbuchs dazu, wenn Jemand das Referat übernehmen soll, und wird für Diejenigen schwierig sein, dis nicht bei der Berathung des Criminalgesetzbuchs gewesen sind; kommt es zur I. Deputation, so wird es immer darauf Hin auslaufen, daß em solcher das Referat übernehmen müßte, derauch hei der Deputation sich befindet, die wegm dco Cn- minülgefttzbuchs beisammen ist. Präsident: Es ist allerdings nöthig, daß Seiten der Kammer ein Beschluß gefaßt würde, und ich glaube, es düxste die Frage jetzt gestellt werden: Ob dir Kammer geneigt sei, den Gegenstand an die wegen des Criminalgesetzbuchs rüeder- gesetzts außerordentliche Deputation zu verweisen? Wird einstimmig bejaht. Noch ist eingegangen: 4) Johann Gottlob Schoße zu Leisnig beschwert sich we gen Behinderung beim Handel mit altem Kupfer. (An die 4. Deputation.) — 5) Die Mitglieder des PredigercoÜrgimn Zu Wudissin bitten um Bewilligung des Postulats für die Pre- digerseminarien. (An die 2. Deputation.) — 6) Protokollextrakt der H. Kammer vom 16. August, Dpitzens zu Eilenburg Be schwerde betr. (Dn-Einvcrständmß vorhanden, zu den Akten zu nehmen.) — 7) Protokollextrakt der U. Kammer vom 16. August, die Petition der verwittweten Wilsdorf aus Bogen bach um Befreiung ihres Sohnes vom Mlitairdienst betr. (An die 4. Deput.) —8) Protokollextrakt der II. Kammer vom 14. August, das Gesetz über die Pensionen der Militairs und ihrer Hinterlassenen betr. — Präsident: Der Gegenstand ist schott an diel. Depu tation abgegeben worden. v. Carlo witz: Es wäre doch die Frage, ob es nicht richtiger gewesen wäre, diesen Gegenstand an die 2. Deputa tion zu vetweisen. Ich weiß recht gut, daß er in der lk. Kammer von der I. Deputation behandelt worden ist; aber ein Pensionsgesetz, und das ist es, wird jedenfalls sich mehr für die 2. Deputation eignen. Ich will nicht dagegen sein, daß der Gegenstand von der 1. Deputation berathen wird , aber eine Zweifelsfrage ist es, das ist ausgemacht, und so würde ich wünschen, daß die Kammer sich darüber ausspreche. Präsident: Es ist, da so außerordentliche Geschäfte noch vorliegen, wünschenswerthgewesen, mit denjenigen Ge genständen, die eigentlich Gefttzgebungsgegenstände sind, die Deputation bekannt zu machen, wohin sie zu gehörenscheinen; es könnte aber jedenfalls der fragliche Gegenstand von der 1. Deputation zurückgenommen und an dis 2. Deputation gege- geben werden. Bürgermeister Rrtterstädt: Es scheint-mir such der finanzielle Punct der vorzüglichere hier zu sein, und in sofern die 2. Deputation finden sollte,, daß hierüber die Ansichten der 1. Deputation zu vernehmen seien, so würde es ihr frei stehn. Ich glaube, daß man den Gegenstand an die 2. Deputation verweisen sollte. Vicepräsident: Ich wollte nicht damit anfangen, darauf anzutragen/ den Gegenstand der 2. Deputation zuzu weisen; aber ich muß gestehen, daß des Fmanzpunct die Hauptsache ist. Es wird bei der Budjetberathung ohnedies Vorkommen,, daß man sich über einige Modifikationen in Bezug auf die Pensionsverhältniffe zu entscheiden haben wird. Prinz Johann: Ich bin gar nicht eifersüchtig auf dis Rechte der.1. Deputation, ich muß aber bemerken, daß für di-1. Deputation Etwas zu sprechen scheint, in sofem dieses Gesetz ein Correlat von dem Staatsdienergesetze ist und dieses in der 1. Deputation damals verhandelt worden ist. Ein Fi» nanzgesetz ist es nicht, weil es nicht Einnahme, sondern Aus gabe betrifft und den Staatsbürgern gewisse Rechte gewahrt. Ich muß es der Kammer anheim stellen, ich glaube aber, daß nach der Analogie bei der Berathung des Staatsdie- mrgesetzes die 1. Deputation mit der 2. in VernchWen treten soll. Präsident: Ich glaube, durch die letzte Bemerkung ist das Verfahren, was eingetretm ist, vollkommen gerechrftrL tigt, und ich habe die Frage an die Kammer zu stellen r Ob sie gemeint sei, diesen Gegenstand an die 2. Deputation zu verwei sen, jedoch mit der Aeußemng, daß dieselbe, wo sie es nöthig finden würde, sich mit der 1. Deputation in Bernchmen se tzen soll? , Wird mir 31 gegen 5 Stimmen bejaht. Dann steht auf der Registrande: 9) Protskollextrakt der U. Kammer vom 16. August, Günthers zu Dresden Beschwerde betreffend. Seer. Hartz: Es wäre die Frage, ob dieser Gegenstand nicht ohne Weiteres beizulegen sei. Die Petition ihrer Neber- schüft nach ist an die Ständeversammlrmg des Königreichs Sachsens und dessen H. Kammer gerichtet. Nun hat die
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder