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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1887/88
- Erscheinungsdatum
- 1888
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1887/88,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028426Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028426Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028426Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1887/88
- Titel
- 17. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1888-01-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1887/88 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung 347
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung -
- BandBand 1887/88 -
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Das Eine wäre noch zu erwähnen, daß die De putation bei Prüfung dieser Rechnungen auf's Neue die Erfahrungen aus früheren Jahren bestätigt gefunden hat, daß das Staatsschuldenwesen in bester Weise ver waltet wird und daß, wenn man die Rechnungen an sieht, die Anerkennung nicht zurückzuhalten ist, daß so wohl das Rechnungswesen, als die Buchführung in der sorgfältigsten Weise behandelt wird. Die Deputation hat nicht umhin gekonnt, diese Anerkennung auszusprechen. Am Schlüsse ihres Berichtes ist die Deputation zu dem Anträge gekommen: „Die hohe Kammer wolle nach Zustimmung der Zweiten Kammer im Verein mit dieser dem Landtags ausschuß zur Verwaltung der Staatsschulden rücksicht lich der von demselben über diese Verwaltung auf die Jahre 1884 und 1885 abgelegten Rechnungen Justi- ficationsschein ertheilen." Präsident von Zehmen: Ich erkläre die Debatte für eröffnet. Herr Graf Könneritz hat um das Wort gebeten! Secretär Graf von Könneritz: Meine hochgeehrten Herren! Der Herr Referent hat soeben die technische Leitung unseres Staatsschuldenwesens in anerkennendster Weise hervorgehoben. Ich bin ihm dafür zu aufrichtigem Danke verpflichtet. Seitdem ich die Ehre habe, dem Staatsschuldenausschuß anzugehören, habe ich constatiren können, mit welcher hingebenden Aufopferung und mit welcher freudigen Opferfähigkeit außer Anderen nament lich der technische Leiter des Staatsschuldenwesens und der Staatsschuldbuchverwaltung, Herr Buchhalter Dittrich, sich seiner schwierigen Aufgabe hingiebt. Ich danke daher nochmals dem Herrn Referenten für die Aussprache dieser Anerkennung und constatire gerne, wie der Landtagsaus schuß mit diesen seinen Worten völlig einverstanden ist, und freue mich im Einverständniß mit meinen beiden hiesigen Herren College» der Staatsschuldenverwaltung, dies bestätigen zu können. Präsident von Zehmen: Verlangt noch Jemand das Wort? — Es geschieht nicht. Ich schließe die Ver handlung. Die Deputation beantragt am Schlüsse ihres eingehenden Berichtes: „Die hohe Kammer wolle nach Zustimmung der Zweiten Kammer im Verein mit dieser dem Landtagsausschuß zur Verwaltung der Staats schulden rücksichtlich der von demselben über diese Verwaltung auf die Jahre 1884 und 1885 ab gelegten Rechnungen Justificationsschein ertheilen." „Genehmigt die Kammer dies Gutachten ihrer Deputation und schließt sich demselben an?" Einstimmig: Ja. Der dritte Gegenstand unserer heutigen Tagesordnung ist: „Antrag zum mündlichen Berichte der vierten Deputation, die Petition des Kirchenvorstandes und der städtischenCollegieninBischofswerda, die Wiederaufrichtung einer Superintendentur da selbst betreffend."* (Antrag d. IV. Deput., s. Beil. z. d. Mittheil.: Berichte d. I. K. 1. Bd. Nr. 39.) Referent Herr von Schönberg! Referent Kammerherr von Schönberg-Mockritz: In der Stadt Bischofswerda ist, wie Petenten sagen, im Jahre 1555 die erste Kirchenvisitation in Sachsen ab gehalten worden und hat constatirt, daß dort die Re formation zuerst zur vollen Durchführung gelangt ist. In Anerkennung der daselbst Vorgefundenen befriedigenden kirchlichen Verhältnisse ist angeblich — ich sage „angeb lich", wie ich dann näher ausführen werde — im Jahre 1559 durch einen churfürstlichen Receß der Stadt Bischofs werda die Zusicherung ertheilt worden, daß sie allewege eine eben zur Zeit der Kirchenvisitation errichtete Super intendentur behalten solle. — Auf Grund ständischer An regung im Landtag 1873/74 sind die Ephoralbezirke in Sachsen neu regulirt worden und ist demnach die Ein ziehung von elf Ephorien durch Verordnung des königl. Landesconsistoriums vom 2. November 1878 erfolgt, dabei auch die Einziehung der Ephorie Bischofswerda. Im Jahre 1883 wendete sich dann der dortige Kirchenvorstand unter Beitritt der städtischen Behörden an das evangelisch lutherische Landesconsistorium mit der Bitte um Wieder errichtung einer Superintendentur. Petenten beziehen sich zur Begründung ihres Gesuches auf den vorhin erwähnten Receß; vermögen aber nicht, diesen selbst vorzulegen. Es ist vielmehr, wie dies aus den Acten hervorgeht, den Bittstellern im Laufe der Jahre nicht nur der angeblich vorhandene Receß, sondern auch die Kenntniß von dessen Vorhandensein verloren gegangen und scheint es, als hätte man im Jahre 1883 erst durch das zufällige Auf finden einer bezüglichen unbeglaubigten Abschrift bei den Kirchenacten zu Bischofswerda von der Existenz eines solchen Recesses Kenntniß erlangt. Nun sagen allerdings die Petenten, eine beglaubigte Abschrift dieses Recesses wäre im Jahre 1813 bei einem große» Brand in Bischofs werda abhanden gekommen. Es ist dies aber ebenso unerwiesen geblieben, als das Vorhandensein der Ur schrift des Recesses zu Dresden, wo man im Haupt staatsarchiv vergeblich darnach geforscht hat. Wenn die Petenten sich also darauf beziehen, daß ihnen durch die *) M. II. S i. Bd. S. sssff.
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