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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1907/09,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1907/09,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028443Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028443Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028443Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1907/09
- Titel
- 7. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1907-12-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1907/09,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- SonstigesAllgemeine die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 21
- Protokoll5. Sitzung 31
- Protokoll6. Sitzung 41
- Protokoll7. Sitzung 49
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 89
- Protokoll10. Sitzung 91
- Protokoll11. Sitzung 109
- Protokoll12. Sitzung 119
- Protokoll13. Sitzung 127
- Protokoll14. Sitzung 141
- Protokoll15. Sitzung 155
- Protokoll16. Sitzung 161
- Protokoll17. Sitzung 175
- Protokoll18. Sitzung 187
- Protokoll19. Sitzung 203
- Protokoll20. Sitzung 227
- Protokoll21. Sitzung 255
- Protokoll22. Sitzung 263
- Protokoll23. Sitzung 273
- Protokoll24. Sitzung 285
- Protokoll25. Sitzung 313
- Protokoll26. Sitzung 323
- Protokoll27. Sitzung 343
- Protokoll28. Sitzung 353
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 375
- Protokoll31. Sitzung 403
- Protokoll32. Sitzung 439
- Protokoll33. Sitzung 455
- Protokoll34. Sitzung 465
- Protokoll35. Sitzung 493
- Protokoll36. Sitzung 511
- Protokoll37. Sitzung 521
- Protokoll38. Sitzung 535
- Protokoll39. Sitzung 555
- Protokoll40. Sitzung 571
- Protokoll41. Sitzung 579
- Protokoll42. Sitzung 603
- Protokoll43. Sitzung 629
- Protokoll44. Sitzung 653
- Protokoll45. Sitzung 681
- Protokoll46. Sitzung 709
- Protokoll47. Sitzung 735
- Protokoll48. Sitzung 753
- Protokoll49. Sitzung 765
- Protokoll50. Sitzung 793
- Protokoll51. Sitzung 809
- Protokoll52. Sitzung 831
- Protokoll53. Sitzung 857
- Protokoll54. Sitzung 869
- Protokoll55. Sitzung 943
- Protokoll56. Sitzung 993
- Protokoll57. Sitzung 1015
- Protokoll58. Sitzung 1025
- Protokoll59. Sitzung 1033
- Protokoll60. Sitzung 1053
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1125
- Protokoll63. Sitzung 1137
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1169
- Protokoll66. Sitzung 1183
- Protokoll67. Sitzung 1195
- Protokoll68. Sitzung 1211
- Protokoll69. Sitzung 1255
- Protokoll70. Sitzung 1275
- Protokoll71. Sitzung 1289
- Protokoll72. Sitzung 1315
- Protokoll73. Sitzung 1331
- Protokoll74. Sitzung 1341
- Protokoll75. Sitzung 1357
- Protokoll76. Sitzung 1369
- Protokoll77. Sitzung 1401
- Protokoll78. Sitzung 1423
- BandBand 1907/09,1/2 -
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I. K. 7. Sitzung, am 3. Dezember 1907. 55 (Staatsministcr vr. von Rüger.) Seit dem Jahre 1906 war es gelungen, eine Reihe von Ausgaben der Staatseisenbahnverwaltung, die in strengem Sinne nicht mehr als produktive anzusehen sind, aus dem Außerordentlichen Etat auszuscheiden und mit ordentlichen Mitteln zu decken. Es sind das insbesondere die erheblichen Kosten der Vermehrung der Lokomotiven und Tender, sowie der Personen- und Güterwagen. Meine Herren! Ich will nicht bestreiten, daß eine erhöhte Ausstattung des Wagenparks einer höheren Erzielung von Einnahmen im Personen- und Güter verkehre dient und von diesem Gesichtspunkte aus vielleicht als eine Maßnahme rentabler Art betrachtet werden kann. Andererseits ist aber auch so viel sicher/ daß es nur schwer zu rechtsertigen ist, spätere Gene rationen mit der Tilgung von Kosten für Anschaffungen zu belasten, die in Zeiten unserer Nachkommen längst wieder vom Erdboden verschwunden sein werden. Unsere Anleihen werden bisher nur zu 1 Prozent oder zu einem wenig höheren Satze getilgt und brauchen infolgedessen ea. 100 Jahre bezw. etwas weniger bis zu ihrer Amortisation, bei 1,07 Prozent Tilgungs quote rund 94 Jahre, bei 1,28 Prozent über 78 Jahre. Die Betriebsmittel der Staatseisenbahnverwaltung aber haben eine Lebensdauer von nur 33 bis 38 Jahren. G) Es bedarf kaum einer näheren Darlegung, daß es unter diefen Umständen unrichtig ist, solche Kosten, die lediglich Ausgaben des laufenden Betriebes, der laufenden Verwaltung find, durch Kontrahierung von Schulden zu decken. Ich habe mich aber, wenn auch schweren Herzens, entschlossen, der Verweisung dieser Ausgaben auf den Außerordentlichen Etat mit Rücksicht auf die besondere Sachlage keinen Widerspruch entgegenzusetzen. Von einigen Seiten ist — bisher noch nicht in diesem hohen Hause — angeregt worden, Deckungs mittel für eine Reform der Besoldungen und Pen sionen unter anderem dadurch zu gewinnen, daß der im Etat zur Schuldentilgung bereitgestellte Betrag vermindert werde. Meine Herren! Es wird Ihnen bekannt fein, daß ich mich bereits in der Zweiten Kammer gegen ein solches Verfahren ausgesprochen habe. Ich möchte aber nochmals Gelegenheit nehmen, mich mit aller Entschiedenheit gegen ein Vorhaben dieser Art zu wenden. Ich glaube, daß man nichts tun könnte, was dem Staate schädlicher wäre. Zunächst bitte ich, doch sich zu vergegenwärtigen, daß die Schuldenlast des sächsischen Staates eine außerordentlich große ist. 1897 betrug die Staatsschuld — die 1891 sich auf «I bloß 626 Millionen Mark belaufen hatte — 752 Millionen Mark, sie stieg 1899 auf fast 830 „ „ , 1901/02 sogar auf über 980 „ „ . Erst von da ab ist ihre Verminderung um rund 62 Millionen Mark gelungen. Wir wollen auch nicht übersehen, daß die Reichs schulden im letzten Grunde Landesschulden sind und daß bisher von diesen Reichsschulden so gut wie nichts getilgt worden ist. Die Reichsschuld hatte am 1. Ok tober 1907 die vierte Milliarde überschritten; hiervon würden nach dem Matrikularbeitragsfuße 297 Mil lionen Mark — sehr bald werden es mehr als 300 Mil lionen Mark sein — auf Sachsen entfallen. Wie unrentabel die Schuldenwirtschaft ist, erhellt aus einem Beispiel. Kontrahiert der Staat z. B. für eine beliebige Staatsausgabe 1 Million Mark und ver zinst er die Schuld mit jährlich 4 Prozent und tilgt sie mit jährlich 1 Prozent, so kostet der Staatskasse im Laufe der hundertjährigen Tilgungszeit die damit bestrittene Herstellung anstatt 1 Million Mark 4,080,800 M., also über das Vierfache. Gewiß, das sind landläufige Wahrheiten, aber doch solche, die in der breiten Öffentlichkeit von einer bedürfnisreichen Gegenwart leicht unterschätzt und selbst ganz un beachtet gelassen werden. Der Voranschlag des Staatshaushalts für die Periode 1908/09 sieht für die große Schuldenlast des sächsischen Staates von oa. 918 Millionen Mark nur eine Schuldentilgung in Höhe von 1,28 Prozent vor. Hierbei ist hinsichtlich fast aller Anleihen nur der gesetzlich vorgeschriebene Mindesttilgungssatz in den Etat eingestellt worden. Freie Hand hinsichtlich der Tilgung hat der Staat nur bei der Rentenanleihe von 1876, die in Höhe von 245 Millionen Mark Nennwert ausgegeben worden ist. Hier soll jeweilig durch Ver einbarung der Regierung mit den Ständen bestimmt werden, wieviel in jeder Finanzperiode zur Tilgung zu verwenden ist. Wenn die Regierung auch hier 1 Prozent, also denselben Satz, der für die übrigen Anleihen als Mindestsatz gesetzlich festgelegt ist, als Tilgungsquote vorgeschlagen hat, so wird wohl nie mand sagen können, daß eine unangemessene Forde rung erhoben worden wäre. Wollte man den jetzt vorgesehenen Tilgungssatz herabsetzen, so müßte man für die Mehrzahl der Anleihen den Weg der Gesetz gebung beschreiten. Auf den Vorgang des preußischen Staates wird man sich hierbei schwerlich stützen können. In Preußen ist die Schuldentilgung durch das Gesetz vom 8. März 1897 in Verbindung mit dem
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